Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVI (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 279 (sequence 284)
- Language
- German
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5. Verbesserung und Vervollkommnung des Unterrichtsgesetzes. Die Schwierigkeiten, die aus ungenügender Organisation resultieren, sind von zweitrangiger Bedeutung gegenüber dem finanziellen Problem. Das bestehende „Unterrichtsgesetz", nach dem die Unterrichtstätigkeit geführt wird, basiert auf einer Reihe von Beschlüssen des zionistischen Aktions-Comités aus dem Jahre 1926 und des XV. Kongresses vom Jahre 1927, die kurz aufeinander folgten. Während die Beschlüsse" des Aktions-Comités vom Jahre 1926 eine einzige Leitung zu schaffen beabsichtigen und die obersten Funktionen der palästinensischen Exekutive und dem Unterrichtskomitee' übertragen, erweitern die Beschlüsse des Kongresses die Vollmachten der Schulkomitees der verschiedenen Arten. Dieser Richtungsunterschied hat Widersprüche im Unterrichtsgesetz zur Folge. Außerdem ist das Unterrichtsgesetz in technischer Hinsicht nicht gut; in gewissen Punkten läßt es verschiedene Auslegungen zu und es fehlen auch Instruktionen in gewissen grundlegenden Fragen. Die Tatsache, daß das Unterrichtsgesetz unklar und ungenügend ist, hat zur Folge, daß die Leitung der Unterrichtsarbeit schwer und unerfreulich ist. Die für Verbesserung der Arbeit erforderliche Energie erschöpft sich in unfruchtbaren Diskussionen, die aus den verworrenen Verhältnissen resultieren. Die Regierung wies die Zionistische Exekutive bereits wiederholt auf die Mängel der Unterrichtsordnung hin und forderte in praxi die Stärkung der Vollmacht der Un terrichts ab teilung als Voraussetzung der Gewährung der Unterstützung. Die Zionistische Organisation brachte die Tatsache der Notwendigkeit der Verbesserung der Unterrichtsordnung zur Kenntnis des Aktions-Comités in seiner Sitzung vom Jahre 1928: allein infolge der vielen anderen Angelegenheiten, die auf der Tagesordnung standen, wurde dieser wichtigen Angelegenheit nicht die gebührende Aufmerksamkeit gewidmet und es jgeschah nichts zur Verbesserung der Unterrichtsordnung. Zu diesem Zwecke ist es notwendig, sich mit folgenden wichtigen Punkten zu beschäftigen: 1. Das palästinensische Unterrichtskomitee (Wäad Hachinuch) muß in praxi die Gesamtvertretung werden und nicht nur theoretisch. Heute ist es im wesentlichen aus Vertretern der Lehrer und der politischen Parteien zusammengesetzt. 2. Die Vollmachten der verschiedenen an der Unterrichtsleitung interessierten Institutionen, Zionistische Organisation in Palästina, Unterrichtskomitee, Schulkomitees und Unterrichtsdepartement müssen klar geschieden werden. 3. Die Rechte der politischen Gruppen in der Zionistischen Organisation (Misrachi und Arbeiterorganisation) müssen, soweit sie den Unterricht betreffen, festgelegt werden. 4. Die Autorität der Unterrichtsabteilung muß gestärkt und entschieden werden, wem die verantwortliche Leitung der Abteilung zu übertragen ist. B. UNTERRICHTSPROBLEME. Solange die finanziellen und administrativen Probleme so ungelöst wie heute sind, wird der Fortschritt in der Unterrichtstätigkeit notwendigerweise gering sein. Die geistige Verfassung der Lehrer wird 279