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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1929-01-01 · XVI (1929) · p. Seite 52

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVI (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 52 (sequence 57)
Language
German
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IRI
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Hier soll auch die Durchführung der Weltwahlliste erwähnt werden, die zum ersten Male beim XV. Kongreß in Erscheinung trat und auf Grund von Stimmenresten die Zuerkennung von 13 Mandaten an sechs Wahlparteien zur Folge hatte. Die rechtzeitige Durchführung der erforderlichen Berechnungen war nur dank der allerdings kostspieligen telcgraphischen Übermittlung der Wahlergebnisse möglich. Als Kommissar für die Weltwahlliste fungierte sowohl im Jahre 1927 wie im Jahre 1929 Dr. Leo Lauterbach. 9, Durchführung der Beschlüsse des Kongresses und des Aktions-Komitees. Dem Organisations-Departement obliegt die Einleitung der Schritte, die zur Verwirklichung von Beschlüssen des Kongresses und des Aktions- Komitees erforderlich sind. Es sei hier auf einige wichtigere, in den engeren Wirkungskreis des Organisations-Departements gehörende Beschlüsse eingegangen : a) Territoriale Arbeitsgemeinschaft. Der 15. Kongreß faßte bekanntlich einen Beschluß, der den zionistischen Landesverbänden und Landesgruppen der Sonderverbände die Pflicht auferlegte, territoriale Arbeitsgemeinschaften zu bilden, deren Wirkungskreis sich auf den Keren Hajessod, Keren Kajemeth, die Palästina-Immigration, den Schekel und die Kongreßwahlen erstrecken sollte, und deren Organisationsform in jedem Lande durch gemeinsame Vereinbarungen bestimmt werden sollte. Zweck dieses Beschlusses war es, eine Annäherung zwischen den in manchen Ländern isoliert nebeneinander arbeitenden Landesverbänden einerseits und Sonderverbandsgruppen andererseits herbeizuführen und der Separierung und Entfremdung durch die Bildung eines Forums ein Ende zu bereiten, in welchem Zionisten sämtlicher Strömungen an der Lösung gemeinsamer Aufgaben arbeiten sollen. Der Beschluß' erstreckte sich auf 27 Länder, in denen es neben dem Landesverband auch Landesgruppen der Sonderverbände gab. In mehreren dieser Länder gab es bereits vor dem Kongreßfreiwillige Arbeitsgemeinschaften aller zionistischen Gruppen, und zwar in Holland (Landesverband mit Misrachi) , Jugoslawien (Landesverband mit Hitachduth), Südafrika (Landesverband mit Hitachduth), Transsylvanien (Landesverband mit Misrachi und Hitachduth), Ungarn (Landesverband mit Misrachi). In Deutschland umfaßt die Zionistische Vereinigung für Deutschland alle zionistischen Richtungen mit Ausnahme der Poale Zion. Ein Versuch, die dortige Poale Ziongruppe an diese Arbeitsgemeinschaft heranzuziehen, hatte keinen praktischen Erfolg. Ähnlich waren die Zustände in der Schweiz. Um die Ausführung des Kongreßbeschlusses in den anderen in Betracht kommenden Ländern zu erleichtern, gab die Exekutive im Jahre 1928 eingehende Instruktionen über die Bildung der Arbeitsgemeinschaften heraus, in denen sie fakultative Richtlinien betreffend die Form der Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaften aufstellte und bindende Rçgeln bezüglich ihrer Kompetenz erließ. Sie stellte insbesondere den Grundsatz auf, daß die Arbeitsgemeinschaften sich in erster Linie mit der 52

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