Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVI (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 53 (sequence 58)
- Language
- German
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Koordination der im Kongreßbeschluß erwähnten Tätigkeitsgebiete beschäftigen sollen, daß aber, um einen unvorsichtigen Eingriff in den Mechanismus der bestehenden Verwaltungsapparate zu vermeiden, jede Arbeitsgemeinschaft das Recht der direkten Kontrolle gegenüber einem oder mehreren der bestehenden Verwaltungsorgane nur mit Zustimmung der Exekutive ausüben könnte, die in jedem Fall sich mit den Zentralstellen der betreffenden Institute verständigen würde, um auf diese Weise soAvohl den Landesverhältnissen sowie den Interessen der betreffenden Institute Rechnung tragen zu können. Gleichzeitig wurden die Leitungen der Landesverbände und der Sonderverbandsgruppen in den Ländern aufgefordert, sich miteinander zu verständigen und gemeinsam die Rildung der neuen Körperschaften in die Wege zu leiten. In der Rerichtszeit ist es nur in einigen Ländern zu einer Verwirklichung des Kongreßbeschlusses gekommen. In Estland wurde im Anschluß an einen Resuch des Delegierten der Exekutive, Dr. Werner Bloch, eine Arbeitsgemeinschaft des Landesverbandes und der Iiitachduth gebildet, die tatsächlich die Leitung der zionistischen Geschäfte des Landes übernahm. Resondere Aufmerksamkeit verdient der Versuch, eine territoriale Arbeitsgemeinschaft in Litauen zu begründen. Im Dezember 1928 wurde auf Grund von Wahlen, die in allen Orten, in denen es mehr als 30 Schekelzahler gab, stattfanden, eine Konferenz aller Zionisten Litauens einberufen. Auf der Konferenz Avaren die einzelnen Parteien proportional auf Grund der für sie abgegebenen Stimmenzahl vertreten. Ferner wurde in der Konstitution dieser Arbeitsgemeinschaft die Einrichtung eines zionistischen Ehrengerichts beschlossen, welches die Streitigkeiten der einzelnen Gruppen beilegen sollte. Diese Konferenz, die unter Teilnahme der Herren Sokolow und Dr. Alexander Goldstein stattfand, beschloß' die Rildung einer Arbeitsgemeinschaft und wählte eine aus Vertretern aller Parteien zusammengesetzte Leitung. In Lettland gelang es der Intervention des Herrn Felix Rosenblüth, einen Reschluß auf Bildung einer Arbeitsgemeinschaft durch Wahl eines paritätisch besetzten Ausschusses aller Parteien herbeizuführen. Leider ist aber dieser Reschluß unausgeführt geblieben. In der .'Bukowina führten sogar die Versuche zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft statt zu einer Verständigung im Gegenteil zu einer Verschärfung der zwischen den Parteien herrschenden Gegensätze. In Amerika, in der Tschechoslowakei sowie in mehreren Konferenzen der Iiitachduth wurden Reschlüsse'zugunsten der Arbeitsgemeinschaft gefaßt, die aber zu keinen konkreten Resultaten führten. Im allgemeinen muß daher festgestellt werden, daß der Wunsch des Kongresses, eine Kooperation sämtlicher zionistischen Strömungen in den einzelnen Ländern herbeizuführen, in den Ländern, wo eine solche Arbeitsgemeinschaft nicht schon vor dem Kongreß bestand, im großen und ganzen nicht ausgeführt wurde. Es wird Aufgabe des 16. Kongresses sein, sich mit diesem Problem neuerdings zu befassen. b) S o n d e r s a ,m m 1 u n g e n. Die Regelung des zionistischen Sammelwesens hat das Organisations- Departement der Exekutive intensiv beschäftigt. Sie stieß auf besondere Schwierigkeiten, vor allem mit Rücksicht darauf, daß der 15. Kongreß r>3