Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVI (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 16 (sequence 21)
- Language
- German
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der Beziehungen zwischen der Regierung und dem Erziehungsdepartement der Exekutive.) Der Entwurf der Unterrichtsverordnung, der in der Official Gazette'" vom 15. November 1927 veröffentlicht wurde, war Anlaß zu ernsthafter Sorge für die Zionistische Exekutive. Dieser Entwurf schlug die Einführung vieler wichtiger Änderungen im hebräischen Schulsystem Palästinas vor. Wenn auch die vorgeschlagenen Änderungen zu einer Besserung in der Unterrichtsverwaltung führen sollten, so rüsteten sie doch die Regierung mit einer derartigen Aufsichts- und Kontrollgewalt aus, daß sie, bei völliger Ausübung, eine weitgehende Einmischung der Regierung in die Tätigkeit jener Unterrichtseinrichtungen mit sich gebracht hätte, welche nicht unter der direkten Fürsorge der Regierung oder lokaler Behörden stehen, also' besonders der Unterrichtsinstitutionen der Zionistischen Exekutive. Eine weitere Kritik kann än dem Verordnungsentwurf wegen der vagen Bestimmungen geübt werden, die sich auf finanzielle Beihilfen aus öffentlichen Mitteln an nicht direkt der Kontrolle der Regierung oder lokaler Behörden unterstehenden Unterrichtsinstitutionen beziehen. Dies ist besonders wichtig im Hinblick auf die hebräischen Schulen und obwohl nicht angenommen Averden kann, daß die Regierung daran denkt, ihre Beihilfe zu verringern oder die Bedingungen zu ändern, unter denen die Beihilfe gewährt werden soll, so sind doch solche vagen Bestimmungen unannehmbar. Die Zionistische Exekutive ergriff in London und Jerusalem nach Beratung mit dem Waad Leumi und den Vertretern der Lehrerorganisation sofort alle nötigen Maßnahmen, um Änderungen innerhalb des' O ' ü Verordnungsentwurfes vorzuschlagen, damit das hebräische Schulwerk der Zionistischen Organisation in Palästina sichergestellt würde. Die Exekutive gab ihrer Würdigung der Absicht der Regierung Ausdruck, öffentliche Schulen einzurichten und die hebräischen Schulen als solche anzuerkennen, aber auf der anderen Seite ist, die Exekutive wegen der Möglichkeit einer unerwünschten Einmischung in die Verwaltung des Schulwerks der Zionistischen Organisation besorgt, dessen Autonomie- und Einheit aufrechtzuerhalten wichtig ist. Außer dieser generellen Frage ergab sich noch ein Streitpunkt •von großer Wichtigkeit für den Waad Leumi und den jüdischen Steuerzahler. Gemäß dem Verordnungsentwurf sollte eine Unterrichtssteuer durch die Gemeindebehörden erhoben werden, andererseits ist der Waad Leumi gemäß der Verordnung über religiöse Gemeinden ermächtigt, eine Unterrichtssteuer zu erheben. Daraus muß' der Schluß gezogen werden, daß der jüdische Steuerzahler doppelt Steuer zu zahlen hätte, wenn ' er Mitglied einer jüdischen Gemeinde ist, während Juden, die nicht Mitglied der Gemeinde sind, und die übrigen Einwohner nur eine einmalige Abgabe zalden würden. Deshalb schlug die Zionistische Exekutive vor, daß diese beiden Steuern vereinigt und vom Waad Leumi eingezogen werden sollten und daß der Waad Leumi von der so erhobenen Erziehungssteuer den lokalen Behörden einen angemessenen Anteil zuweisen sollte. Die von der Regierung gegebenen Erklärungen betonten, daß ihrerseits keine Absicht bestände, die Autonomie oder Einheit des hebräischen 16