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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1929-01-01 · XVI (1929) · p. Seite 15

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVI (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 15 (sequence 20)
Language
German
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IRI
…/9038125-9054582--2019-9055472
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bahnkomitee eingesetzt, das sich aus den Chefs vérschiedener Regierungsdepartements zusammensetzt. Die erste Sitzung dieses Komitees wird in wenigen Monaten stattfinden, und die Zionistische Exekutive, welche zur Teilnahme an dieser Sitzung eingeladen ist, wird bei dieser Gelegenheit die Frage ' der Eisenbahn tarife im Zusammenhang mit dem Transport der landwirtschaftlichen Produkte ans den jüdischen Siedlungen auf werfen. Landwirtschaft. Im Anschluß an von der Zionistischen Exekutive erhobene Vorstellungen kam die Regierung, wenn auch nach übermäßiger Verspätung den jüdischen Siedlungen zu Hilfe, welche durch die Dürre des Jahres 1928 betroffen worden waren, indem sie die Erhebung des Zehnten für das Hunger jähr teilweise strich und teilweise aufschob. Außerdem gewährte die Regierung den meistbetroffenen Siedlungen eine Anleihe von ungefähr £ 3000 zum Ankauf von Saatgut. Die Regierung hat endlich auch eine Verordnung erlassen, die die landwirtschaftliche Versuchsstation von der Zahlung des Zehnten befreit, eine Unterstützung, die nur nach wiederholten Vorstellungen erreicht werden konnte. Die Landwirtschaft wird ebenfalls Nutzen aus der Regierungsentscheidung ziehen, alle Röhren usw. vom Zoll zu befreien, die ins Land für Wasserversorgung, Drainage und Bewässerung eingeführt werden. Die Zionistische Exekutive führte langwierige Verhandlungen mit der Regierung, bevor diese Zollbefreiung erteilt wurde. Besondere Erwähnung verdient die großzügige Tätigkeit der Regierung bei der Bekämpfung der Heuschreckenplage in Palästina. Durch ihr landwirtschaftliches Departement nahm auch die Zionistische Exekutive an diesem Werke teil. Dan-k den außergewöhnlichen rechtzeitigen Anstrengungen der Regierung hat das Land bisher noch nicht unter der Heimsuchung durch die Heuschrecken gelitten. Ein äußerst wichtiger landwirtschaftlicher Gesetzgebungsakt, weicher geeignet ist, die gesamte Politik der zionistischen landwirtschaftlichen Kolonisation zu beeinflussen, ist das 1928 erlassene Gesetz zum Schutz dter Pächter für den Fall, daß das von ihnen bebaute Land durch den Eigentümer verkauft wird. Mit Bezug auf dieses Gesetz übermittelte die Zionistische Exekutive gewisse Bemerkungen, welche seitens der Regierung gebührende Beachtung fanden. Unterrichtsverordnung 1928. Zu Beginn des Jahres 5688 erhöhte die Regierung das hebräische Unterrichtsbudget auf £ 20 000 pro Jahr und teilte auf diese Weise dem hebräischen Unterricht annähernd den vollen Anteil an den Einkünften des Landes zu im Verhältnis zur Zahl der Juden in Palästina. Gleichzeitig mit der Steigerung des finanziellen Zuschusses zeigte die Regierung ein aktiveres Interesse am hebräischen Unterricht; hieraus ergab sich eine enge Beziehung zwischen der Zionistischen Exekutive und dem Unterrichtsdepartement der Regierung. Um ihre Aufsicht über das jüdische Schulsystem zu verstärken, ernannte die Regierung zwei weitere jüdische Inspektoren. (Der ausführliche Bericht des Erziehungsdepartements der Zionistischen Exekutive gibt weitere Einzelheiten hinsichtlich 15

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