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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1929-01-01 · XVI (1929) · p. Seite 10

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVI (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 10 (sequence 15)
Language
German
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IRI
…/9038125-9054582--2014-9055467
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einen neuerlichen Vorschlag, wonach das Mindestkapilal, welches für Personen mit eigenen Mitteln gefordert wurde, wie folgt geregelt werden sollte : a) £ 1000 für solche, die nicht einem freien Beruf angehören oder in einem Gewerbe oder Handwerk ausgebildet sind.; b) £ 500 für Angehörige eines freien Berufes; c) £ 500 für in einem Gewerbe oder einem Handwerk Ausgebildete. Dieser Vorschlag wurde von der Exekutive nicht angenommen und die Verhandlungen in dieser Angelegenheit werden weiter fortgesetzt. Was die neuen Einschränkungen bezüglich der Inhaber von Nansenpässen oder provisorischer Ausweise betrifft, so hat zwar die Regierung eingewilligt, diese Pässe und Ausweise anzuerkennen, aber in Wirklichkeit sind hierbei noch Schwierigkeiten zu überwinden, die von dem Verlangen der Regierung ausgehen, daß die provisorischen Ausweise und Nansenpässe ihrem Besitzer auf dessen Wunsch hin die Rückkehr in das Emigrationsland gestatten müssen. Die Zionistische Exekutive ist nunmehr informiert worden, daß Anträge von Personen, die nicht im Besitz von Pässen sind, die sie berechtigen, in ihr Ausgangsland zurückzukehren, der Palästina-Regierung vorgelegt werden müssen; jedoch wird das Visum dann nicht abgelehnt werden, wenn der Antragsteller sonst die Vorbedingungen zur Einreise erfüllt, es sei denn, daß bestimmte persönliche Gründe vorliegen,, die die Möglichkeit einer späteren Ausweisung befürchten lassen. Hierüber führt die Zionistische Exekutive noch Verhandlungen mit der Regierung, und es besteht die Hoffnung, daß> die Frage in kurzem zur Zufriedenheit gelöst werden wird. Die Zionistische Exekutive unterbreitete der Regierung die von dem Aktions-Gomité in seiner Sitzung vom Juli 1'928 angenommenen Beschlüsse bezüglich der Einwanderung, namentlich die Beschlüsse, welche die Aufhebung der Einwanderungssteuer für mittellose Arbeiter und die Aufhebung des Rechtes der Regierung, Juden aus Palästina auszuweisen, verlangen. Zum zweiten Punkt antwortete die Regierung, sie gäbe zwar zu, daß sie normaler Weise nicht ermächtigt wäre, Juden aus dem Lande auszuweisen, in Anbetracht des Vorhandenseins gewisser jüdischer Immigranten mit radikaler politischer Gesinnung hielte sie es aber für notwendig, in Dringlichkeitsfällen das Ausweisungsrecht sich vorzubehalten. Hinsichtlich des ersten Punktes muß die Exekutive zu ihrem Bedauern mitteilen, daß sie nunmehr davon verständigt worden ist, daß die Palästina-Regierung * keine Möglichkeit für eine Reduktion oder Erlassung der Gebühren für Arbeiter-Einwanderer ohne .Mittel sieht; die Regierung ist der Meinung, daß, wenn irgendwelche Zugeständnisse für diese besondere Gruppe gemacht werden, es schwierig sein würde, eine ähnliche Konzession für andere Einwanderergruppen zurückzuweisen. Die Zionistische Exekutive führt noch Verhandlungen mit der Regierung bezüglich der Einwanderungserlaubnis für Studenten und bezüglich der Zertifikate für alte Leute, deren Kinder oder Verwandte die Verantwortung für ihren Unterhalt zu übernehmen bereit sind. Ursprünglich wurde die Einwanderungserlaubnis für alte Leute auf Grund einer schriftlichen Bürgschaft des Antragstellers gegeben, wobei dieser einwilligte, seine Eltern oder seine Verwandten mit einem Mini- 10

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