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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1929-01-01 · XVI (1929) · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVI (1929)
Date
1929-01-01
Page
[Seite] (sequence 14)
Language
German
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IRI
…/9038125-9054582--2013-9055466
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A. Die Entwicklung in Palästina. Einwanderungs-Regelung und Kontrolle. Wie wohl bekannt ist, wurde die Einwanderung nach Palästina unmittelbar nach dem XV. Kongreß neuen Einschränkungen unterworfen. Die Folgen dieser Einschränkung waren das vollständige Aufhören der Chaluz-Einwanclerung, die Begrenzung auf ein Minimum für die Einwanderung von Verwandten und , die Erschwerung für bemittelte Permittelte Personen, welche die Absicht hatten, nach Palästina zu gehen. Denn diese mußten den Besitz von mindestens £ 1000 nachweisen, während gemäß den früher gültigen Bestimmungen der Besitz von £ 500 genügte, um ihnen in der Kategorie der Personen mit unabhängigen Mitteln die Einwanderungserlaubnis zu sichern. Weitere Schwierigkeiten verursachten die neuen Bestimmungen dadurch, daß Einwanderungserlaubnis nur jenen Personen gewährt Averden dürfe, die im Besitz von Pässen waren, auf Grund deren sie die Erlaubnis zur Bückkehr in ihr Emigrationsland hatten. Eine der Hauptaufgaben der Zionistischen Exekutive bestand darin, diesen -Einschränkungen zu begegnen, und in ihren Verhandlungen mit der Regierung in Jerusalem und London widersprach die Exekutive der Einführung neuer restriktiver Maßnahmen mit dem Ziel, die im Jahre 1925 erlassenen Einwanderungsbestimmungen in Kraft zu belassen. Die Exekutive bemühte sich, die Regierung von der Ungerechtigkeit zu überzeugen, Avelche den Beschränkungen bezüglich der Einwanderung von Verwandten anhaftete und lenkte die Aufmerksamkeit der Regierung auf das Unrecht, das man einem Lande mit Kapitalnot durch Einschränkung der Einwanderung von bemittelten Personen zufüge. Die Zionistische Exekutive gab fernerhin ihrem Widerspruch jenen Einschränkungen gegenüber Ausdruck, wonach E'inwanderungserlaubnisscheine nur solchen Paßinhabern gewährt werden sollten, deren Pässe den Besitzern die Rückkehr in ihr Heimatland gestattete; denn diese Bestimmung hätte unvermeidlicherweise von Palästina Tausende von Juden ausgeschlossen, die im Besitz von Nansenpässen oder anderer von bestimmten Regierungen ausgestellter Ausweise provisorischen Charakters waren. Bezüglich der Einwanderung von Ghaluzim führte die Zionistische Exekutive langdauernde Verhandlungen mit der Regierung, aber angesichts der derzeitigen schweren ökonomischen Depression Palästinas konnte sie der Regierung nicht die konkrete Forderung nach Einwanderungszertifikaten für Chaluzim unterbreiten, umsoweiniger als die Exekutive keineswegs in der Lage war, eine befriedigende Antwort auf die Frage zu geben, in wieweit sie die Verantwortung für ein Anwachsen der Arbeitslosigkeit zu übernehmen bereit sei. Als ein Ergebnis der von der Zionistischen Exekutive in Jerusalem und in London geführten Verhandlungen teilte die Regierung der Exekutive mit, daß in Zukunft die Einwanderung von Verwandten gemäß den Bestimmungen geregelt werden sollte, die 1925 in Kraft waren. Bezüglich der Kategorie der bemittelten Personen machte die Ralästina-Regierung 9

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