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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 317

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XIV (1925)
Date
1925-01-01
Page
Seite 317 (sequence 326)
Language
German
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IRI
…/9038125-9054154--1246-9054478
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Waad Leumi, Lehrerorganisation und Zionistischen Exekutive zusammengesetzt ist, seinen Statuten gemäß die Verantwortung für das volle Budget trägt, und das Erziehungsdepartement, welches die Lehrer ernennt, bloß ein Exekutivorgan des Waad Hachinuch ist, das von der Zionistischen Exekutive zwecks Leitung der Arbeit ernannt wird. Demgegenüber aber behaupteten die Lehrer, daß die Zionistische Exekutive durch ihr Erziehungsdepartement für das ganze Erziehungsbudget und sogar für den Teil des Budgets, der auf den Jiscbuv fällt, die Verantwortung trägt. Die Zionistische Exekutive beantragte, diese Frage dem Kongreßgericht zur Entscheidung zu überlassen, die Lehrer aber waren damit nicht einverstanden und weigerten sich, nach Ostern dieses Jahres den Unterricht in den Schulen aufzunehmen. Der Streik der Lehrer dauerte zehn Tage. Mit Hilfe von Herrn Sokolow gelang es, zu einem Uebereinkommen mit der Lehrerorganisation unter folgenden Bedingungen zu kommen : ,,a) Die Verhandlungen zwischen der Zionistischen Exekutive und den Lehrern werden einem Richterkollegium, das von beiden Parteien gewählt wird, übergeben. b) Obiges Gericht soll nach Recht und Gerechtigkeit und nicht auf Grund von Kompromissen entscheiden. c) Beide Parteien verpflichten sich, den Urteilsspruch zu erfüllen. d) Diejenigen Teile im Urteilsspruch, deren Erfüllung durch die Zionistische Exekutive auf eigene Faust im Gegensatz zur Verfassung der Organisation stehen sollten, verpflichtet sich die Zionistische Exekutive vor das Aktionskomitee und den Kongreß zu bringen und sich um den Beschluß zur Erfüllung derselben zu bemühen. Jerusalem, den 4. Ijar 5685. Im Namen der Zionistischen Exekutive Der Vorsitzende: Nahum Sokolow. Im Namen der Lehrerorganisation in Erez-Israel Vorsitzender der Zentrale: A. Arnon." Auf Grund dieses Uebereinkommens wählte die Zionistische Exekutive und die Lehrerzentrale ein Richterkollegium, bestehend aus den Herren: E. Berlin, J. Ben-Zwi und Dr. Abraham Katzenelson. Der Urteilsspruch dieses Richterkollegiums lautet wie folgt: ,,Wir, die unterzeichneten Richter, die von beiden Parteien zwecks Schlichtung des Konfliktes zwischen der Zionistischen Exekutive und den Lehrern gewählt wurden, haben, nachdem wir die Argumente der Vertreter der beiden Parteien angehört und die Dokumente und Schriften, die uns die Parteien vorlegten, durchgesehen haben, einstimmig folgende Beschlüsse gefaßt: Beschluß 1. a) Wir konstatieren, daß, was die Angelegenheiten der Leitung des Erziehungswesens und die Beziehungen der Zionistischen Exekutive, des Erziehungsdepartements und des Waad Hachinuch betrifft, deren Rechte, Pflichten und Grenzen der Kompetenz keine Statuten und Verfassungen, festgesetzt durch ein kompetentes Organ der Zionistischen Organisation., existieren. b) Gleichzeitig ist auch kein Vertrag resp. offizielles Dokument vorhanden, das an Stelle der in Par. 1 erwähnten Statuten dienen könnte.! 317

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