Mannheim
Compact Memory

Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 318

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XIV (1925)
Date
1925-01-01
Page
Seite 318 (sequence 327)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
99% known words query
IRI
…/9038125-9054154--1247-9054479
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Auch existiert kein Vertrag zwischen der Zionistischen Exekutive und den anderen am allgemeinen Budget beteiligten Parteien bezüglich der Höhe ihres Anteils am obigen Budget und deren Verantwortung für dessen Durchführung, wie wir dies z. B. bei der durch die Aerzte organisation „Hadassa" eingeführten medizinischen Tätigkeit im Lande sehen, woran sich auch die Zionistische Exekutive auf Grund eines bestimmten Vertrags, der die Grenzen der finanziellen Verantwortung jeder beteiligten Partei festsetzt, beteiligt. c) Die Grundstatuten des Waad Hachinuch und des Erziehungsdepartements, die im Bericht von Dr. Lurie an den XII. Kongreß veröffentlicht wurden, und die in Wirklichkeit, trotzdem sie nicht entsprechend genehmigt worden sind, als Basis für die Arbeit des Waad Hachinuch und des Erziehungsdepartements dienten, definieren die inneren Beziehungen der die Erziehung leitenden Institutionen folgendermaßen: Die Leitung des Erziehungsdepartements besteht aus drei Mitgliedern: Dem Leiter des Departements und zwei Inspektoren usw. Der Leiter und die Inspektoren werden durch die Zionistische Kommission auf Grund einer vom Waad Hachinuch vorgeschlagenen Liste gewählt. Die Leitung ist de facto gegenüber dem Waad Hazirim verantwortlich, deren Mitglieder an den Verhandlungen bei den Sitzungen des Waad Hachinuch teilnehmen, bei den Beschlüssen aber sich nicht beteiligen. (Par. c) : Es steht demnach fest, daß die Mitglieder der Erziehungsdepartementsleitung Beamte der Zionistischen Exekutive sind, die in deren Namen und auf deren Verantwortung arbeiten. d) Der Waad Hachinuch, der laut den oben erwähnten Statuten aus Vertretern der Zionistischen Exekutive, des Waad Leumi und der Lehrerorganisation zusammengesetzt ist, ist nur ein Beratungsorgan, dessen Beschlüsse obligatorisch sind, vorausgesetzt, daß die Leitung des Erziehungsdepartements bei der Beschlußfassung nicht ausdrücklich ihr Veto einlegt. Sämtliche Beschlüsse bezüglich der Budgets müssen vom Waad Hazirim bestätigt werden (Par. c). Laut denselben Statuten (Par. d) erstreckt sich die Kompetenz des Waad Hachinuch nur auf die Entlassung von Lehrern und nicht auf deren Anstellung. Auf Grund des oben Gesagten sind wir zum Entschluß gelangt, daß die Zionistische Exekutive die volle Verantwortung für das Budget der Schulen, die unter ihrer Aufsicht stehen in den Grenzen des ,vom Waad Hachinuch aufgenommenen und von der Zionistischen Exekutive bestätigten Budgets trägt. Beschluß 2. In Anbetracht dessen, daß im Jahre 5683 ein Uebereinkommen getroffen wurde zwischen der Zionistischen Exekutive und der Lehrerzentrale bezüglich Anerkennung, daß erster© nicht verantwortlich sei für die Lehrergehälter in diesem Jahre, außer dem Betrag, der durch die Jahreskonferenz für Erziehungszwecke festgesetzt wurde, sind wir zum Entschluß gelangt, daß die Verantwortung für das Defizit in den Lehrergehältern für das Jahr 5683 nicht auf die Zionistische Exekutive fällt. Beschluß 3. In Anbetracht dessen, daß die Kläger keine bestimmten Forderungen stellten, da ihnen die Bücher und Dokumente, die sich 318

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.