Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XIV (1925)
- Date
- 1925-01-01
- Page
- Seite 30 (sequence 39)
- Language
- German
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zoll von 1 P. T. per Kilo für unbearbeiteten Tabak und von 2 P. T. für verarbeiteten Tabak, der von Palästina exportiert wird. Es besteht keine Beschränkung bezüglich des Rechtes zum Tabakanbau. Es ist jedoch eine Erlaubnis der Regierung einzuholen für den Transport des Tabaks vom Feld oder dem Dorf, und die Gebäude der Tabakhändler, die Lager unbearbeiteten Tabaks unterhalten, xmd die Tabakverarbeiter sind unter Kontrolle und Aufsicht der Regierung gestellt. Ein besonderes Gesetz hat den Einfuhrzoll für ungeschnittenen Tabak und Tombak ermäßigt, um auf diese Weise die Herstellung von Tabak in Palästina zu ermutigen, der mit ausländischem Tabak gemischt ist. 5. Der Zehnte. (Oscher.) Der Besuch des Staatssekretärs für die Kolonien in Palästina im April 1925 gab den Anstoß zu einer Entscheidung von weittragender Bedeutung für die palästinensische Landwirtschaft. Es wurde nämlich der Zehnte für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse von I21/20/0 auf 10°/o vom Bruttoertrag herabgesetzt und ein entsprechendes Gesetz sofort erlassen. 6. Förderung von Baumwollpflanzung. Um den Anbau von Baumwolle in Palästina zu fördern, ist Baumwolle für einen weiteren Zeitraum von 2 Jahren vom Zehnten befreit worden. 7. Allgemeines. Die vorstehende Uebersicht macht keinen Anspruch auf Vollständigkeit, aber sie enthält die wichtigsten gesetzlichen Maßnahmen, welche die Entwicklung des jüdischen Gemeinwesens betreffen und in der Berichtsperiode erlassen worden sind. Ferner ergingen Gesetze über Pflanzenschutz, Straßenverkehr, Verlagsrecht, Patent und Musterzeichen, drahtlose Télégraphie, Vergehen gegen Frauen und Kinder. Das letztgenannte Gesetz wird Palästina in den Stand setzen, der diesbezüglichen internationalen Konvention beizutreten. Es dürfte angebracht sein, in diesem Bericht die Aufmerksamkeit auch auf die folgenden höchst Avichtigen Gegenstände zu richten, über welche die Exekutive Verhandlungen mit der palästinensischen Regierung hatte und die darauf zielten, den Erlaß der notwendigen Gesetze zu sichern: a) das palästinensische Staatsangehörigkeitsgesetz; b) eine jüdische Gemeincleverfassung; « c) die Legalisierung der Transaktionen, die in den Landregistern der jüdischen Kolonien eingetragen sind. Ueber alle diese Gegenstände hielt die palästinensische Regierung einen Schriftwechsel mit dem Colonial Office für notwendig. Die Exekutive hält sich aber für verpflichtet, gegen die lange Verzögerung in der Erledigung so wichtiger Fragen zu protestieren. Besuch der jüdischen Delegation bei König Hussein. Im Januar 1924 besuchte der König von Hedjaz, Hussein, für längere Zeit seinen Sohn Emir Abdullah in Amman, wo er am 17. und 18. Jaifuar eine Delegation von Jerusalem empfing. Die Delegation setzte sich aus Colonel Kisch, Rabbi Jacob Meir und Herrn David Y ellin zusammen. Ihr ZAveck war ein dreifacher: 1. Ein Akt der Höflichkeit gegenüber dem Beherrscher eines benachbarten semitischen Staates; 2. die Resolutionen des XII. und XIII. Kongresses in bezug 30