Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- V (1914)
- Issue
- 30 (24.7.1914)
- Date
- 1914-07-24
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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6 Nr. 30 Da» Mische Matt. sondern im 11. und 20. weist auch eine große Anzahl von ihnen auf. Ich werde alles tun, um Genugtuung zu erlangen, und, wenn nötig, gehe ich bis zum Minister des Innern." Diese gemeinen, bösartigen Ausfälle hätte man in einer anständigen französischen Zeitschrift nicht erwartet. Dabei verstehen es diese patriotischen Helden, ihrem krassen Antisemitismus ein Mäntelchen umzuhängen, indem sie ihre Angriffe gegen die Ausländer im allgemeinen richten, um auf diese Weise den auf den Schutz ihrer Landsleute bedachten Franzosen Sand in die Augen zu streuen, und ihnen zu verbergen, daß der Judenhaß die Triebfeder ihres Vorgehens ist. Vielleicht befürchten sie, daß sonst manche für die Freiheit und Gerechtigkeit begeisterten Männer für das Recht dieser unglücklichen Opfer russischer und rumänischer Verfolgungswut eintreten, und es als eine Pflicht Frankreichs erklären möchten, diesen grausam Vertriebenen in dem gastlichen Frankreich eine neue Heimat und Existenz zu gewähren, ihnen zu einem menschenwürdigen Dasein zu verhelfen, anstatt sie, diese letzten Sklaven in Europa, wie sie Luzatti genannt hat, wie eine rechtlose Horde zu verfolgen und zu verjagen. Es ist jedenfalls zu hoffen, daß das ritterliche Frankreich nicht anderen Ländern es nachmache, die in Verleugnung ihrer freiheitlichen Traditionen, vor den jüdischen Einwanderern aus Rußland und Rumänien die Tür zuschlagen. Zu bereuen würde die Republik die Gerechtigkeit gegen diese Unglücklichen niemals haben. UiWarrd. Die Vertreibung der Schüler und deren Eltern aus Kiew. Nach den in voriger Nummer veröffentlichten Berichten waren durch ein Zirkular des Kurators des Universitätsbezirks Kiew, das plötzlich verlangte, daß die Eltern der die höheren Schulen Kiews besuchenden Schüler und Schülerinnen ihr Wohnrecht in Kiew nachzuweisen haben, mehr wie 30 000 jüdische Seelen vor der Gefahr, ausgewiesen zu werden. Dies Zirkular war ungesetzlich. Denn der liberale Czar Alexander ll, der die Juden für russische Bildung gewinnen wollte, hat bestimmt, daß alle Eltern, die ihre Kinder die höheren Schulen Kiews besuchen lassen, dort Wohnrecht haben sollen. Daraufhin haben viele, Eltern sich in Kiew niedergelassen und dort Wohnrecht erlangt, weil ihre Kinder die dortigen Schulen besuchten. Jetzt dreht auf einmal der Kurator eigenmächtig die Lage um und verlangt umgekehrt von den Eltern, daß sie erst ihr Wohnrecht in Kiew Nachweisen müssen, bevor sie das Recht verlangen, ihre Kinder in die höheren Schulen Kiews zu schicken. Aber noch ist der Ukas des Czaren Alexander Gesetz. Viele Interessenten haben sich daher beschwerdeführend an den Senat gewandt und zwar nicht erfolglos. Andere wandten sich direkt an den Kurator, mit der Bitte, ihren Kindern zu gestatten, ihre Studien in Kiew zu beendigen. Daraufhin hat nun der Kurator bereits begonnen, fein Zirkular zu interpretieren. Sein Zirkular, meinte er, fei falsch verstanden worden. Die Schüler, die bereits in den Schulen ausgenommen sind, sollen nicht behelligt werden und ihre Eltern sollen weiter in Kiew wohnen bleiben dürfen. Nur für neueintretende Schüler soll die neue Bestimmung und zwar vom Schuljahr 1914/15 ab, in Geltung treten. Auch die öffentliche Meinung hat sich mit dem ungesetzlichen Zirkular des Kurators beschäftigt. Sogar nationalistische Politiker wie der Kiewer Nationalist Demtschenko, erklären, daß solche ungesetzliche Praktiken, wie die des Kurators, unstattbar sind. „Ich bin ein gemäßigter Politiker; wir Nationalisten, sagt er, unterstützen die Regierung, wenn sie auf dem Boden des Gesetzes steht, was aber in Kiew geschieht, ist ein Sport auf dem Gebiet der Experimente, die man mit Juden macht. Auch das Verfahren gegen die Handwerker, die bis jetzt unbestrittenes Wohnrecht in Kiew hatten, ist fast unmenschlich, fügt er hinzu. Sollten sogar manche Unregelmäßigkeiten vorgekommen sein, so fragt sich doch, wer trägt daran die Schuld? Jedenfalls doch nur diejenigen, die' diese Zeugnisse herausgegeben und nicht die, die sie angenommen haben." Das Zirkular an die jüdischen Eltern der Schüler in Kiew hat folgenden Wortlaut: G. H.! Laut der Verordnung der kaiserl. Regierung, habe ich die Ehre, Ihnen mitzuteilen, daß von Beginn des Schuljahrs 1914/15 das Gymnasium keine Befugnis mehr hat, Zeugnisse herauszugeben, die Wohnrecht gewähren und daß diejenigen Eltern, die wünschen, daß ihre Kinder die Gymnasien weiter besuchen, gehalten sind, spätestens im September 1914, ein Zeugnis der Polizei beizubringen, daß sie unabhängig davon, daß ihre Kinder in Kiew die Schulen besuchen, in Kiew selbständiges Wohnrecht haben. Die Vertreibung der Handwerker in Kiew. In ähnlicher Gefahr wie die Schüler und deren Eltern schweben 6000 Handwerker, wie ebenfalls bereits berichtet wurde. Die gesetzliche Begründung dieses unmenschlichen Regierungsaktes ist ganz willkürlich. Handwerkerinnungen gibt es nur noch in Odessa, Berditschew, Kischinew und Kertsch. Von den Innungen dieser vier Städte mußten die Juden den Befähigungsnachweis für ihr Handwerk erbringen. Nun verlangte die Polizei in Kiew auf einmal, daß die jüdischen Handwerker nicht nur den Befähigungsnachweis erbringen, sondern auch ein Zeugnis, daß sie tatsächlich in einer der oben genannten vier Städte ihre Lernzeit verbracht haben, seien auch 20 oder 30 Jahren seither verflossen. Dies ist natürlich in den meisten Fällen unmöglich und daher stehen diese bedauernswerten Familien vor der Vertreibung aus ihren eingesessenen Plätzen in ein nacktes Elend. Das Mitleid in großen Kreisen der Bevölkerung mit diesen Unglücklichen offenbart sich dadurch daß in den russischen Zeitungen Sammlungen für sie veranstaltet werden. Die „Kiewskaja Misl" bringen eine Reihe Bilder und Skizzen aus den Kreisen der „Handwerker, die aus Kiew verjagt werden". Da heißt es u. a.: — Warum werden Sie ausgewiesen? fragt der Artikelschreiber einen 70jährigen. — Weil ich nicht den schriftlichen Nachweis bringen kann, daß ich einmal ein junger Mann gewesen bin. 40 Jahre war ich in Kiew und habe meine eigene Werkstatt. Jetzt im Alter verlangt man von mir den Nachweis, daß ich in meiner Jugend 6 Jahre ein Lehrling gewesen bin. Woher soll ich jetzt Dokumente hernehmen über meine jungen Jahre? — Ein anderer erzählt: Ich bin in Kiew geboren, hier habe ich mein Handwerk gelernt in meines Vaters Werkstatt. Mein Vater hat mich natürlich nicht behandelt wie einen Lehrling. Wer hat überhaupt damals nach Scheinen gefragt? Welchem Vater fällt es ein, seinem Sohne offizielle Papiere auszustellen? Solche wurden ja überhaupt nie verlangt. Ruhig und fleißig habe ich nun jahrelang gearbeitet, mein Vater ist lange gestorben, konnte er dies voraussehen? Zwanzig Jahre halte ich jetzt in Kiew eine Perrückenmacherei, einen Schein habe ich von Kischinew, jeder hat das gewußt, niemand hat an meinem Wohnrecht gezweifelt. Auf einmal verlangt man jetzt von mir von diesen 20 Jahren, die ich in Kiew wohne, soll ich 6 Jahre in Kischinew wohnen. Wer aber kann rückwärts leben? Und weil ich dies nicht kann, werde ich vertrieben. , Eine Hetzjagd auf Menschen kann man die Polizeiquälereien nennen. Jeden Tag werden die Listen der Handwerker untersucht. Wo der geringste Formfehler in den Papieren vorgefunden wird,ist die Ausweisung sicher. Die Scheine der Innungen find nicht beglaubigt, polizeiliche Atteste über die in einer der 4 genannten Städte verbrachte Zeit, wo sie ausgestellt wurden, werden gefordert, und da diese nicht zu erbringen sind, stehen 6000