Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- V (1914)
- Issue
- 29 (17.7.1914)
- Date
- 1914-07-17
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/9052070-9097324-9053385--1326-9053391- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
6 Dajüdische Klatt. Nr. 29 Wremja gegen die Abordnung des §kongresses für Industrie und Handel, die bei dem Ministerpräsidenten Goremykin wegen der Rechtsbeschränkungen jüdischer Direktoren in Aktiengesellschaften vorstellig waren. Diese Führerin unter den antisemitischen Zeitungen sagt, durch das dem Ministerpräsidenten zugunsten jüdischer Handels- und Gewerbetreibender eingereichte Memorandum haben sich die russischen Industriellen in Gegensatz zu den herrschenden Sitten gestellt und sich an den Interessen des russischen Volkes verfehlt. Die Zeitung droht den Industriellen, auf diesem Wege werden sie die Sympathien des russischen Volkes nicht finden. 30 000 jüdische Schüler sollen in Kiew nicht in die Schulen ausgenommen werden, weil ihre Eltern keine Zeugnisse herbeischaffen können, daß sie in Kiew Wohnrecht haben. Eine ungeheure Aufregung hat diese Verordnung unter der jüdischen Bevölkerung hervorgernsen. Sogar ans die unter dem Namen des jüdischen Philanthropen Brodski bestehende, von der Regierung autorisierte Schule wurde diese Maßregel ausgedehnt, und dadurch ist die Stimmung noch schwüler geworden. Das Ende eines Ritualmordes. Der Pastower Ritualmordprozeß, den die russischen Justizbehörden in Vorbereitung hatten, ist jetzt aufgegeben worden. Die Anklage gegen den Vater Paschkow auf Ritualmord ließ sich schließlich mit der Erklärung doch nicht aufrecht erhalten, der ermordete Knabe sei nicht Paschkows Sohn, sondern ein Christenknabe gewesen, und seinen Sohn Jakob habe der Vater nach Palästina geschickt. Nun wurde die Inhaltslosigkeit der Anklage noch dadurch erwiesen, daß die beiden Christenknaben, Sokolowski und Taranenko, die verschwunden waren, und von denen einer der ermordete Knabe hätte gewesen sein sollen, in einem .Dorfe bei Sitomir als Hirtenknaben ausgefunden worden sind. Ob sie jetzt den wahren Mörder finden werden? Unmänien. Einen starken Eindruck hat ein Artikel der fortschrittlichen, in Bukarest erscheinenden Zeitung „Seraa" gemacht, in dem sie A k t u m. Königsberg d. 13. February ao. 1667. Mecherieth. Unfinden. Hirsch, Jude zu Mecherieth, klaget contra Hanß Forche zu Unfinden, daß er ihm 9 Rthlr. in seinen zugestandenen Nöten vorgeschossen, die er ihm auch nebenst gewöhnlichem Zinse hinwieder dankbarlich abzustatten versprochen habe, jezo aber weigere er sich sowohl der Wiederbezahlung als Verzinsung mit vorgeben, er solle ihn verklagen, das fürstliche Ambt werde keinem Juden verhelfen und dagegen einen Christen vertreiben. (Oitetur <»t audiatur.) Aktn m den 18. February 1667. Mecherielh. Unfinden. Hanß Forch zu Unfinden wendet ein contra Hirsch Juden zu Mecherieth angebrachte Klage den 13. February nachstehendes: Daß er ihm eine halbe Kuh gegeben und die andere Hälfte ihm Vorbehalten, dagegen habe er ihm zwei Ziegen auf die halbe Kuh tauschweise angegeben und sei die ganze Kuh auf ll/> thlr. angeschlagen worden, worbey dann bedungen und vom Juden versprochen worden sei, daß wenn ihm die Kuh anstendig sey, er ihm eine andere an deren stell geben wolle, welches er aber nicht gehalten, ungeachtet er viel und unterschiedene mahls nach Mecherieth des weges gegangen sey, ihm auch endtlich die Kuh gar wieder heimgeschlagen und zugeführt habe. Der Jude habe die Kuh verkauft, wie Jakob Jude zu Mecherieth selbst bekanndt und gesagt habe, der Hirsch habe ihn weitlich mit der Kuh betrogen, die Kuh habe den ganzen Sommer über keine Milch gegeben, habe auch kein Kärtlein Butter darvon machen können, gegen die Antisemiten loszieht. Die Kulturliga, schreibt das Blatt, vo,n jungen und idealen Jdealismns geschaffen, um unter allen Schichten der Bevölkerung Kultur zu verbreiten, ist jetzt unter der neuen Leitung zu einem Nest huliganischen Antisemitismus geworden. Ihre Tätigkeit hat den gleichen Charakter angenommen, den der „Saius" der Echten Russen trägt. Ihr Streben geht einzig dahin, die niedrigsten Instinkte zu wecken. So hat man auf einer der jüngsten Versammlungen sich damit befaßt, den Vorschlag des Generals Frangula zu beraten, der dahin geht, nicht zu' erlauben, daß ein jüdischer Kongreß zusammengerufen werde. Bei dieser Gelegenheit ist die Meinung ansgesprochen' worden, daß inan auri) vor Progromen nicht zurückschrecken dürfe. Die rumänischen Politiker streben schon lange darnach, die Kulturliga ans die Bahn der russischen Huligans zu bringen. Jetzt haben sie ihr Ziel erreicht. Die Liga hat sich aus einen, Organ der Kultur, einfach zu einer Bande von Antisemiten weiter entwickelt. Diesem kraß antisemitischen Wesen, wie es hier durch die „Seraa" von der Kulturliga geschildert wird, entspricht es, daß jetzt ganz nach russischem Muster über das ganze Land eine die Juden aufreizende Progromliteratur verbreitet wird. Diese Auf rufe werden unter dem falschen Titel „Gebt den Juden Rechte" unter die Massen geschleudert und sagen u. a.: in frecher Weise fordern die Juden politische Rechte, nachdem sie schon alle Reich tümer des Landes an sich gerissen haben. Rumänen! greift zu den Pflöcken und Waffen und gebt ihnen Rechte. Eine Strafe habt ihr dafür nicht zu fürchten. - Die Polizei sieht dieser unverschämten Progromhetze untätig zu. Sollte diesen Aufreizungen die Tat folgen, so haben die Juden Rumäniens das Aergste zu befürchten, denn Schutz haben sie von keiner Seite zu erwarten. England. I. Ehamberlain und herzt. Die Beziehungen des jüngst im Alter von 78 Jahren verstorbenen früheren Staatssekretärs I. Ehamberlain, des Herrn jedermann habe ihn mit der Kuh ausgelacht, er habe die Kuh von Ostern bis in Herbst gegen Martini gehabt. Hirsch produzieret hingegen eine Schuldbekenntniß über 9 Rthlr., erinnerte darbey, er habe die Kuh zu Haßfurth beim Göllner verkauft dem er sobalde von dem halben theil 3 Rthlr. nachgegeben habe, worauf Forch zu ihm kommen sey und ihn umb eine halbe Kuh, weil er eine ganze bezahlen könne, angeredet habe, worbey sey bedungen worden, daß er die Kuh bis sie gekalbt habe, behalten, nachmahls aber dieselbe zu Haus behalten und beyde stück miteinander mästen und abthun sollte, der Forch aber habe nachgehents vorgegeben, als ob die Kuh nicht trächtig sey, habe auch dieselbe unversehens ihm wieder gebracht, worauf "er sie einem bauern nach Rügheim gegeben, bey dem sie auch gekalbt habe und alß er sie wieder vom bauern bekommen, habe er sie dem Schmiede zu Mecherieth verkauft, der sie auch noch habe. Keine Milch habe er ihm von der Kuh versprochen, denn sie sey ziemblich verhungert gewesen. Bescheid!. Beklagter soll erweißlich beybringen, wie hoch er für den Juden die beyde Geyß an Zahlungsstatt überlassen habe und daß die Kuh vertröstetermaßen nicht trächtig gewesen sey, er auch sonst darmit betrogen worden, worauf die Sach ferner dem Befinden nach entschieden werden soll. - A k t u m. K ö n i g s b e r g d. 17. Dezbr. 1691. Salomon Jude von Zeit klaget wider Hanß Schamberger, aß er ihm vor 4 Wochen 10 Scheffel Hafer abgehandelt, den