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Das jüdische Blatt · 1914-07-17 · 29 (17.7.1914) · p. Seite 4

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
V (1914)
Issue
29 (17.7.1914)
Date
1914-07-17
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 Das indische glatt Nr. 29 Generalversammlung der Jewish Lolomzalion Association. Die Generalversammlung der Jewish Colonization Association fand am 28. Juni 1914 unter dem Vorsitz von Herrn Fr. Philippson, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats, statt. Anwesend waren die Herren L. Cohen, P. Errera, Herbert G. Lousada, Vertreter der Anglo Jewish Association, S. Reinach, C. Netter, Vertreter der Berliner Gemeinde, Fr. Philippson, Vertreter der Brüsseler Gemeinde, Dr. I. Blau, Vertreter der Gemeinde von Frankfurt a. M., Dr. A. Netter, Vertreter der Alliance Jsra^lite Universelle, und Dr. I. Simon. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats, Herr N. Leven, war am Erscheinen verhindert, ebenso Herr Cl. G. Montefiore. Außerdem waren anwesend die Herren Direktoren S. Sonnenfeld, E. Meyerson und L. Oungre, der Sekretär Herr E. Schwarzfeld und die Herren W. Auerbach, H. Franck, E. Mayer und A. Schmoll. Nachdem der Vorsitzende die Beschlußfähigkeit der Versammlung festgestellt hatte, wurde das Protokoll der Versammlung vom 29. Juni 1913 für richtig anerkannt. Darauf ließ der Vorsitzende vom Bureau den Jahresbericht über die Tätigkeit der I. C. A. im Jahre 1913, die Bilanz des Rechnungsjahres und den Bericht des vereidigten Sachverständigen, der die Rechnungen geprüft hat, vorlegen. Diese Berichte wurden von der Generalversammlung genehmigt. Oesterreich-Ungarn. Anekdotisches von Erzherzog Franz Ferdinand berichtet Herr Franz Vondörfer im „Prager Tagblatt": Da der Erzherzog in Erfahrung brachte, daß Herr Vondörfer einiges Kunstverständnis für antike Kunstobjekte besitze, wurde ihm die Ehre zuteil, die d'Esteschen Kunstsammlungen in der Beatrixgasse in Wien besichtigen zu dürfen. Auf speziellen Wunsch Sr. Hoheit besichtigte er auch die Kunstschätze seiner italienischen Schlösser. Bei seinem Aufenthalte in Tivoli Villa d'Este wurde er vom dortigen Direktor Segr6e empfangen und zu Tische geladen; zu seiner Verwunderung lag am Tische ein Weißbrot, ein sogenanntes Barches; auf feine Frage, wieso dieses Gebäck besonders in Italien serviert wird, meinte die Dame des Hauses, das heute Freitag und sie Juden seien; ebenso der erzherzogliche Direktor der Steinbrüche in Beneschau, der Jude sei und seit vielen Jahren in erzherzoglichen Diensten stehe. Als der Erzherzog den Manövern in Würzburg beiwohnte, reiste er mit der Herzogin nach Frankfurt a. M., um die bedeutendste Antiquitätensirma am Kontinent, I. & S. Goldschmidt, zu besuchen. Der Erzherzog liebte es, feine Antiquitätenkäufe unter strengstem Inkognito zu besorgen, und beauftragte den Direktor des Hotels „Englischer Hof", den Herrn Goldschmidt telephonisch zu verständigen, daß fremde Herrschaften morgen seine Sammlungen besichtigen wollen; nachdem aber an diesem Tage ein hoher israelitischer Feiertag war und seine Sammlungen nicht zu besichtigen waren, antwortete Herr Goldschmidt, daß um keinen Preis die Sammlungen besichtigt werden können. Ganz konsterniert überbrachte der Direktor diese Antwort den Hoheiten. „Ja, das wäre schrecklich, wir kommen nun nach Frankfurt, um die Sammlungen zu besichtigen, und sollen unverrichteter Dinge abreisen," meinte die Herzogin und beauftragte den Direktor, nochmals an Herrn Goldschmidt zu telephonieren und zu bemerken, daß die Herrschaften, die seine Sammlungen besichtigen wollen, die Hoheiten selbst sind. Herr Goldschmidt, der noch an den alten Satzungen festhält, lehnte auch diesmal die Besichtigung ab und ging den anderen Tag, um persönlich seine Entschuldigung vorzubringen, ins Hotel. Dort erfuhr er, daß die hohen Gäste abgereist seien; er richtete dann an den Erzherzog ein schriftliches Entschuldigungsschreiben, in dem er es bedauerte, infolge des hohen Feiertages nicht das Glück gehabt zu haben, seine Sammlungen den hohen Herrschaften zeigen zu können. Prompt darauf erhielt er von der erzherzoglichen Kammer einen Brief, worin ihm im Aufträge Ihrer Hoheiten mitgeteilt wird, daß sie es lebhaft bedauern^ die Sammlungen nicht gesehen zu haben. Hätten sie eine Ahnung gehabt, daß gerade ein hoher, israelitischer Feiertag war, so hätten sie gewiß es unterlassen, ihm ihren Besuch anmelden zu lassen, weiter, daß es sie beide ungemein und herzlichst freue, daß es noch solch fromme Juden gibt, die die Satzungen derart Hochhalten. In dem Briefe hieß es schließlich, daß die Herrschaften bald wieder nach Frankfurt kommen und sich freuen, seine Sammlungen sehen zu können. Kurze Zeit darauf erhielt Herr Goldschmidt eine hohe Auszeichnung. Ueber den neuen Thronfolger Erzherzog Karl Franz Josef schreibt die „Oesterreichische Wochenschrift": Wir Juden können es dem Schicksal danken, daß der Erzherzog Karl Franz Josef Gelegenheit hatte, unsere Massen gründlich kennen zu lernen. Als Reiteroffizier in Kolomea lebte er inmitten einer großen Judengemeinde, welche mit Fleiß und Mühe ihr kärgliches Brot sucht und trotz ihrer Not noch immer genug Kraft aufbringt für die Pflege und Schätzung des geistigen Lebens. Bei unzähligen Gelegenheiten ist der kaiserliche Prinz mit einfachen jüdischen Leuten in Verbindung getreten und immer wieder hat er gezeigt, daß ihn: nur der Mensch etwas gilt, aber nicht seine Religion. Die galizischen Juden könnten denn auch ein ganzes Buch zusammenstellen mit Erzählungen, wie gütig sich der hohe Herr und seine Gemahlin gegen sie benahmen und wie sie sich die unauslöschliche Liebe und Dankbarkeit der jüdischen Bevölkerung erwarben. Auch in der Folgezeit hat das erzherzogliche Paar niemals einen Unterschied im Verkehr gemacht und viele Juden hatten die hohe Ehre, bei den verschiedensten Anlässen in seiner Umgebung erscheinen zu dürfen. Untziand. Schulgins Prozeß, ein Blatt aus dem Beilisbuch. Der Prozeß des Dumaabgeordneten und Redakteurs des „Kiewljanin" wegen des bekannten Artikels des „Kiewljanin", der in den ersten Tagen des Beilisprozesses Protest erhob gegen die leichtfertige Art der Begründung der Anklage auf Ritualmord, ist am 8. Juli in zweiter Instanz in Kiew vorgekommen. Schulgin hatte gegen das frühere Urteil appelliert. Die höhere Instanz bestätigte jedoch das Urteil der Vorinstanz und verurteilte Schulgin zu 3 Monaten Gefängnis. Der Inhalt der Anklage gegen Schulgin ist auch heute noch interessant genug, um in seinen Hauptzügen mitgeteilt zu werden, obwohl über den Beilisprozeh bereits viel geschrieben worden ist. Die Anklageschrift, die vor Gericht vorgelesen wurde, berichtet etwa folgendes: Der Leitartikel erschreck am 27. September 1913. Er sagt: Die Anklage gegen Beilis ist eine Beschuldigung gegen ein ganzes Volk, gegen eine ganze Religion. Da hätte der Staatsanwalt schon seine Anklage sicherer begründen müssen. Die Anklage enthält aber so wenig Beweise, daß es den Verteidigern leicht fallen wird, sie zu zerpflücken. Die russische Justiz hätte im Angesicht der ganzen Welt nicht mit einer so elenden Bagage hervortreten dürfen. Die Entstehungsgeschichte der Anklage muß daher mitgeteilt werden. Als in der Duma der Justinsky-Mord besprochen wurde, sagte Samislowski, die Juden veranstalten Ritualmorde nur in den Orten, wo die Polizei bestechlich ist. Diese Worte wirkten. Der Staatsanwalt Staplinski wollte beweisen, daß er so rein ist wie Kristall. Doch der Beweis eines Ritualmordes fiel nicht leicht. Der Staatsanwalt entfernte daher Mistschuk von der Unter-

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