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Das jüdische Blatt · 1914-07-03 · 27 (3.7.1914) · p. Seite 4

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
V (1914)
Issue
27 (3.7.1914)
Date
1914-07-03
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 Das jüdische Matt. Nr. 27 geboren wurde. Einer Welt zum Trotz hat sie das Feuer ihrer Begeisterung gehütet, bis seine Flammen überall leuchteten und zündeten. Aus ihrer Utopie allein hat sie ein Rüstzeug schmieden helfen, das der Welt den Weltfrieden, den höchsten Segen sichern kann, die unerschöpfliche Kraftquelle der. Kultur. Mit diesem feurigen Idealismus ist sie vorurteilsfrei und mutvoll an alle Fragen herangetreten, die das Recht der freien menschlichen Persönlichkeit berührten. Darum hat sie neben der Kriegsfurie auch die Meute des Hasses bekämpft, die im Sumpf des Antisemitismus herumstampft. In dem vom Antisemitismus vergifteten Wien hat sie mit ihrem Manne den Verein zur Abwehr des Antisemitismus gegründet. Den Mut, der dazu gehörte, hat sie aus ihrem unverwüstlichen Idealismus hergenommen. Dieser Verein schreibt in seinem Nachruf auf sie: „Eine feurige, hochgestimmte Seele hat ausgehört, ihre Ideale zu verfechten, sie gegen den steten Ansturm'der Niedrigen, Unbedeutenden zu verteidigen, hohe Begeisterung auch bei den Kühleren anzufachen. Der Verlust nicht für uns allein, für die ganze. Welt ist unersetzlich." So etwa ist es. Die Welt hat eine Bürgerin verloren, ein von Willenskraft, Geistesgröße, Herzensgüte emporgetragenes Frauenideal, und doch vielleicht nicht ganz verloren. Denn noch auf die Nachwelt wird die Hoheit ihres Idealismus wirken. Ein Auszug aus dem jetzigen Slatuleuenlwnrf vir die „Agudas Israel". In ihrem neuesten Heft 8 haben die „Jüdischen Monatshefte" (unter Mitwirkung von Rabbiner Dr. Salomon Breuer in Frankfurt a. M., herausgegeben von Rabbiner Dr. P. Kohn in Ansbach) einen Auszug aus dem zweiten Entwurf zu einem Statut der Agudas Israel veröffentlicht. Wir haben bereits in einem unsrer Artikel über den Aufnahmeparagraphen der Agudas Israel angedeutet, daß wir es angesichts des baldigen Zusammentritts der piL,'H.3 iTDjD (Kongreß) für wünschenswert halten, daß das provisorische Statut der Agudas Israel veröffentlicht werde. Anstatt durch das Provisorische Komitee ist nun diese Veröffentlichung, zum Teil wenigstens, in der oben genannten Zeitschrift vorgenommen worden. Die „Jüdischen Monatshefte" haben sich allerdings darauf beschränkt, nur diejenigen Teile des Statuts zu veröffentlichen, die mit dem Rabbinischen Rat und dessen autoritativem Einfluß im Zusammenhang stehen. Aber auch in dieser Beschränkung wird dieses Statutenstück ein tiefgehendes Interesse Hervorrufen. Wir glauben daher der Allgemeinheit zu dienen, indem wir das veröffentlichte Statutenstück wiedergeben, und fügen das Bedauern hinzu, daß wir uns nicht befugt halten, die Veröffentlichung nach der uns gedruckt vorliegenden „Uebersetzung des zweiten Entwurfs zu einer Satzung der Agudas Israel" zu ergänzen und zu vervollständigen. Das unten abgedruckte Statutenstück der Agudas Israel ist eine wörtliche Uebersetzung des von den russisch-polnischen Rabbinern vorgelegten hebräischen Entwurfs. Die Führer der Chasfidim, schreiben die „Jüdischen Monatshefte", sandten vor zirka 10 Wochen einen Emissär, welcher als Grundbedingung der Mitarbeit einen ausgearbeiteten Statutenentwurf mitbrachte. * Nach eingehenden Unterhandlungen haben sowohl Herr Rabbiner Dr. Breuer (dieser unter der Bedingung, daß seine Unterschrift vor seinen Verhandlungen mit Ungarn nicht veröffentlicht würde) wie auch Herr Jakob Rosenheim und Herr Jakob Strauß schriftlich ihre Zustimmung zu dem Statut gegeben. Ebenso hat die Plenarsitzung des Provisorischen Komitees ihr Einverständnis mit dem Statut einstimmig beschlossen. Indem wir, so schließen die „Jüdischen Monatshefte" ihre Einleitung, die wesentlichen Bestandteile dieses Statuts, wie es bei Herrn Rabbiner Dr. Breuer deponiert ist, der öffentlichen Diskussion übergeben, glauben wir der Oeffentlichkeit einen großen Dienst zu erweisen. Programm der Aguda (Kap. 1) ist, die geistige und materielle Lebenskraft der jüdischen Gesamtheit im Sinne unserer Thora zu fördern. Daher erstrebt die Aguda: 1. Zu sammeln und zu vereinigen unter das Panier unserer heiligen Thora diejenigen Juden, die den Willen und die Sehnsucht haben, das Judentum zu erhalten und zu fördern. 2. Die materiellen Lebensbedingungen unserer Brüder in den Ländern, wo sie in Not und Drangsal leben, nach Möglichkeit zu verbessern: Sorge zu tragen für das Los unserer in die Ferne wandernden Brüder, damit uns keiner entfremdet werde; in Fällen hereinbrechender Not Hilfsaktionen einzuleiten und zu fördern. 3. Zu erheben „das Horn der Thora" und ihr Studium zu mehren durch Errichtung von Thoraschulen und Jeschiboth; ihren Einfluß zu verbreiten durch eine von jüdischem Geiste getragene Literatur und Presse; die jüngere Generation auf den Knien von Thora und Mizwoth zu erziehen, entsprechend den Bedingungen eines jeden Landes. 4. Das Leben des heiligen Landes zu fördern, mit der Kolonisation desselben sich zu befassen und es zu einem jüdischen Zentrum zu gestalten in geistiger und materieller Hinsicht im Sinne des Religionsgesetzes und im Geiste unserer heiligen Thora. All dieses aber nur mit Zustimmung der Thora-Weisen und -Größen des heiligen Landes. 5. Das von den Vätern überlieferte gesetzestreue Judentum gegen alle seine Widersacher in Schutz zu nehmen. Bemerkung: Es fei ausdrücklich bemerkt, daß Entscheidung von religionsgesetzlichen Fragen und halachischen Angelegenheiten, die nicht unmittelbar mit den Aufgaben der Aguda Zusammenhängen, nicht in die Kompetenz der Aguda fallen und sie im allgemeinen nicht das mindeste Recht hat, sich in religionsgesetzliche Angelegenheiten einzumischen. Der Rabbinerrat (Kap. 5). 8 1. Die heilige Thora ist die Seele im Körper der Aguda. Ihr (der Thora) wallt unsere Sehnsucht zu und die Strahlen ihrer Pracht, ihres Glanzes und ihrer Herrlichkeit sind es, in denen wir uns sonnen. Daher sind wir verpflichtet, die Weisen der Thora bei jedem Werk und bei jeder Tat, (die wir) nach innen und nach außen (vollbringen), in die vorderste Reihe zu stellen. Bei jeder Frage, die irgendwann auftaucht, sind wir verpflichtet, in erster Linie die Thorakundigen zu hören, die ihre Ansicht in allgemeinen und speziellen Dingen kundzugeben haben. Wenn irgend eine Frage das große Aktionskomitee oder eine Landesverbandsleitung beschäftigt, dann hat sie in erster Linie vor den Rabbinerrat zu kommen. Liegt ein einstimmiger Beschluß des Rabbinerrats vor, dann ist er nicht verpflichtet, für seinen Beschluß Gründe anzugeben, vielmehr bleibt der Beschluß so bestehen, wie er gefaßt wurde. Nur wenn die Meinungen auseinandergehen, soll die Angelegenheit mit schriftlicher Darlegung des abweichenden Standpunktes an das Aktionskomitee zurückgehen, welches die Angelegenheit von neuem so bearbeitet, daß sie auch der Meinung der Minorität (im Rabbinerrate) entspricht. Ist auch dann keine Einstimmigkeit zu erzielen, wird nach Mehrheitsvotum entschieden Die Beschlüsse des Rabbinerrates kommen vor das Aktionskomitee welches die nötigen Vorbereitungen trifft, um die Beschlüsse zur Ausfuhrung zu bringen. Hierauf kommt die'Angelegenheit wieder vor den Rabbmerrat, der noch einmal darüber zu befinden bat ob aucki in Wirklichkeit nach seinem Willen gehandelt wurde * ' * § 3. Sie Pflichten des Rabbinerrates sind: t. Darüber zu wachen, daß alle Aktionen von Thora und Mizwa entsprechen. der Aguda dem Geiste

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