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Das jüdische Blatt · 1914-06-26 · 26 (26.6.1914) · p. Seite 4

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
V (1914)
Issue
26 (26.6.1914)
Date
1914-06-26
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 Das jüdische KLatt. Nr. 26 derung müsse daher im vorläufigen Statut (nicht etwa der A g u - das Israel!) sondern des Deutschen Gruppenverbandes Rechnung getragen werden! Selbstverständlich muh die Meinung so hochgestellter Vertreter des Judentums, wie es die genannten russischen Rabbiner sind, respektiert werden. Aber der Respekt verlangt, daß man dieser Meinung voll und ganz entspreche durch die Forderung einer g e s e tz e s t r e u e n Mitgliedschaft, es gestattet keineswegs, diese Meinung dadurch zu umgehen, daß man sich mit „glaubenstreuer" Mitgliedschaft begnügt. Uebrigens enthält unseres Wissens das jetzige Provisorische Statut der Agudas Israel folgenden Aufnahmeparagraphen: Mitglied kann jeder Jude sein, der die Agudas Israel anerkennt. Im Provisorischen Statut der Agudas Israel ist also die Hamburger Abmachung, und zwar, wie man annehmen darf, mit Zustimmung der Parteien, bereits aufgegeben. Wie dem auch sei, keinesfalls kann unseres Erachtens die Berufung auf die Hamburger Verhandlungen für -das „Glaubenstreu" des Deutschen Gruppenverbandes ins Treffen geführt werden. Somit fällt auch die letzte Schanze, hinter der das unglückselige Glaubenstreu, diese Geburt diplomatischen Lavierens, verteidigt werden kann. Gesetzestreu — Glaubenstreu ist eben eine unmögliche Gegenüberstellung. Fort damit! Aus aller Wett Deutschland. Die Freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums hat ihren Bericht 1912—13 veröffentlicht und leitet diesen mit folgenden Worten ein: „Die abgelaufene Berichtsperiode kann für unsere Vereinigung im ganzen als ein Zeitabschnitt ruhiger Weiterentwicklung bezeichnet werden, der uns gestattet hat, die vorher errungenen Positionen für das gesetzestreue Judentum in Deutschland zu erhalten und die Existenznotwendigkeit einer organisierten Vertretung der Orthodoxie immer wieder aufs neue zu erweisen. Die Fülle von Anfragen und Anregungen, die jahraus, jahrein an unsere Zentrale gelangen, und die sich auf die allerverschiedensten Gebiete des religiösen und sozialen Lebens der Gemeinden wie der Einzelnen beziehen, zeigen ebenso deutlich den Segen einer organisierten Arbeit, wie die wirksame Unterstützung, die unsere Vereinigung — ohne selbst in die Erscheinung zu treten — auch während der Berichtsperiode bei mannigfachen Anlässen den Gesinnungsgenossen in den Kämpfen des öffentlichen Lebens leisten durfte." Im Frankfurter Büro sind etwa 4000 Eingänge bearbeitet worden, denen etwa 6000 Briefausgänge gegenüberstanden. Die ostdeutsche Abteilung hielt einen wirkungs- und stimmungsvoll verlaufenen Bezirkstag in Posen, außerdem wurden Bezirkstage abgehalten in Schlüchtern und Kitzingen. Wir halten es für außerordentlich wünschenswert, sagt der Bericht, daß nach dem Muster dieser Bezirkstage in möglichst regelmäßiger Aufeinanderfolge in allen Teilen unseres Veretnsgebietes Zusammenkünfte unserer Gesinnungsgenossen stattfinden, und wir werden zu diesem Zwecke jederzeit gern mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. ' Die Berliner Frausengruppe hat sich in der Berichtsperiode außerordentlich entwickelt. Den von ihr erstatteten interessanten Sonderbericht werden wir womöglich bei einer anderen Gelegenheit bringen. In Gesetzgebung^ und Verwaltungsfragen entwickelte die Freie Vereinigung im abgelaufenen Geschäftsjahr eine rege Tätigkeit. Sie wurde nicht müde, bei der Reichsregierung in bezug auf das Sonntagsruhegesetz die Interessen der gesetzestreuen Juden zu vertreten. Diesen Bemühungen ist es zu verdanken, daß der bekannte § 4 (in dem neuen Gesetzentwurf ist es § 3) von deck Bundesrat in das Gesetz ausgenommen wurde, nach welchem sabbathaltende Geschäfte am Sonntagvormittag hinter verschlossenen Fenstern ihr jüdisches Personal während zwei Stunden beschäftigen dürfen. Der ganze Gesetzentwurf ist jedoch noch unerledigt geblieben. — Der Schutz der Schechita wird von einem in Berlin eingerichteten, von den Ausschußmitgliedern Dr. Bieberfeld, Dr. Hildesheimer und Dr. Munk gebildeten „Bureau für Schächtschutz" wahrgenommen. Außerdem wurde zur Unterstützung des bekannten Antrags Groeber, der bei der Neuregelung des Strafrechts die Schechita gegen Angriffe in den Einzelstaaten sicher zu stellen versucht, eine Eingabe an die mit der Materie beschäftige Reichstagskommission gerichtet, welche die in Betracht kommenden Gesichtspunkte darstellt. Nicht ohne Erfolg war die umfassende an das Kriegsministerium gerichtete Denkschrift über die religiösen Verhältnisse der jüdischen Soldaten, die im Anhang wiedergegeben ist. Unter den Verfügungen, die der Kriegsminister daraufhin erlassen hat, heben wir folgende Bestimmungen hervor: Zu den jüdischen Feiertagen gehört auch der wöchentliche Sabbat; wo eine Dienstbefreiung am Sabbat im allgemeinen nicht möglich ist, sollen jüdische Soldaten zum mindesten nicht ohne Notwendigkeit zum Schulschießen oder Schreiben am Sabbat herangezogen werden. Außerdem hat der Kriegsminister die Generalkommandos verständigt, daß, wo ein Dispens am Sabbat-Vormittag nicht möglich ist, es für die jüdischen Soldaten auch von Wert ist, am Sabbat-Nachmittag befreit zu sein, um ihren religiösen Tagespflichten nachzukommen. In der Frage der Staatszuschüsse an leistungsfchwache Synagogengemeinden in'Preußen hat die Freie Vereinigung den Antrag Cassel-Campe unterstützt, hat aber in einer Eingabe an die Preußische Staatsregierung dagegen Widerspruch erhoben, daß der „Deutsch- Israelitische Gemeindebund zu staatlichen Verwaltungszwecken herangezogen werde, und hat darauf hingewiesen, daß bei den herrschenden religiösen Gegensätzen es keinen andern Weg gäbe, um den kleinen Gemeinden zu Hilfe zu kommen, als durch Subventionierung durch den Staat. Wenn das neue Gesetz über Naturalisation die Bestimmung enthält, daß die Genehmigung der Regierung zur Anstellung eines Kultusbeamten feine Naturalisation zur Folge hat, so ist dieser Erfolg neben dem Verband der Berliner Synagogenvereine auch den Bemühungen der Freien Vereinigung zu verdanken. Was das Wahlrecht ausländischer Glaubensgenossen betrifft, das die Liberalen bestritten, so ist es gelungen, eine Entscheidung der Preußischen Regierung herbeizuführen, die den Ausländern, die Synagogensteuern bezahlen, das Wahlrecht bestätigt. Diese Entscheidung der Regierung fiel allerdings nicht mehr in das Berichtsjahr. Für Einrichtung von Schiurim auf dem Lande,

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