Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- V (1914)
- Issue
- 25 (19.6.1914)
- Date
- 1914-06-19
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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$t. 25. Das jüdische Klatt. halten einer Hausandacht. Ebensowenig kann an eine Aufnahme einer Religionsgemeinschaft eine Beschränkung staatsbürgerlicher Rechte geknüpft werden. Es muß ferner im Auge behalten werden, daß dieses *Nufnahmerecht niemals zu einer Pflicht des Staates werden kann; seine Ausübung kann allezeit nur eine freiwillige Zulassung sein, eine Genehmigung genossenschaftlicher Bekenntnisfreiheit, eine Zuerteilung von Korporationsrechten. Das Aufnahmerecht wird ausgeübt: 1. Durch Feststellung der Voraussetzungen der Aufnahme einer Religionsgesellschaft. In Bayern bedarf die Bildung: einer Religionsgesellschaft staatlicher Genehmigung, die Erteilung ist bedingt durch eine staatliche Prüfung des Bekenntnisses nach seinem Lehrinhalt sowohl, als auch der Verfassung der Religionsgesellschaft. Diese Frage hat Aktualität. Fassen wir einmal das Judenedikt von 1813 als Rezeptionsurkunde auf, so müßte bei Aufhebung desselben sicher sofort eine neue Rezeptionsurkunde geschaffen werden. Eine solche würde aber füglich ganz andere Voraussetzungen bedingen, als das vor der Verfassung erlassene I. E. Da gäbe es verschiedene Wege. Entweder der Gesetzgeber erkennt das "I. E. als weiterbestehend expressis verbis an und setzt ihm lediglich einige neue Bestimmungen, etwa das Finanzwesen betreffend, hinzu. Oder aber, und das wäre nach Lage der Verhältnisse vielleicht notwendig, es wird das nachgeholt, was im Jahre 1813 versäumt wurde, die Klarheit über die Voraussetzung der Revision, Darstellung des Lehrinhalts und der inneren Kirchenverfassung. Was dem I. E. von 1813 nach 50 Jahren als Ministerialentschließung nach folgte, mußte jetzt natürlich als Vorarbeit geleistet werden. lieber den Charakter des I. E. als Aufnahmsurkunde vgl. insbesondere H. S. 34 ff. Wir weisen darauf ausdrücklich hin als Widerlegung einer jüngst geäußerten Meinung, als besäße das Judentum in Bayern überhaupt eine Aufnahmsurkunde nicht; seine Zulassung bestünde vielmehr in der längst vor 1813 erfolgten"'Zulassung zur Ansässigmachung überhaupt durch die Landesherren der einzelnen Gebietsteile. Daß um 1813 ein bestimmtes Religionssystem rezipiert wurde, wird niemand bezweifeln; ebenso steht die Tatsache fest, daß 1813 die ganze bayerische Judenheit in den Aeuherungen des Gemeindelebens , auf ' dem Standpunkt der Orthodoxie stand. Würde nun etwa bis 1913 die Umwandlung sich in der Weise vollzogen haben, daß nunmehr die bayerische Judenheit sich ganz oder in ihrem überwiegenden Teile zur Nicht-Orthodoxie bekennt, so ließe es sich denken, daß etwa der Staat in diesem consensus omuium (Zustimmung aller) dieselbe Grundlage erblickt, die ihm sonst das Votum einer Zentralbehörde bietet; es könnte stillschweigend die der früheren Bekenntnisnorm gewährte Rezeption auf die neue Bekenntnisnorm übertragen werden. Wenn jedoch die Verhältnisse so liegen, daß es sich nicht um eine „abgeschlossene Entwicklung" handelt, sondern daß vielmehr beide bzw. mehrere Anschauungen in bewußter Gegenseitigkeit um Geltung ringen, so daß tatsächlich mehrere Bekenntnisse vorliegen, dann erheben sich bei einer neuen Rezeption gewichtige Fragen. '(Fortsetzung folgt.) JHc Londoner ,Himes' als Derleidigerin der russische» Bedruck»»». In Kursk kam vorige Woche der Prozeß gegen 80 jüdische Familienväter vor, die angeklagt sind, daß sie außerhalb des Rayon Handel treiben. Wohnrecht haben sie. Aber der findige Staatsanwalt hat heraus geklügelt, daß Wohnrecht noch nicht berechtigt, Handel zu treiben, hat also einen Rechtsgrund gefunden, diese Leute summarisch abzuurteilen und aus einer Gegend zu verjagen, wo sie zum Teil schon eine Generation lang wohnen. Doch machen diese Dinge, die jetzt in Rußland so häufig Vorkommen, noch lange nicht soviel Lärm, wie der neulich vom Ministerium des Innern verfügte Ausschluß von Juden aus den Direktorstellen der Aktiengesellschaften. Diese haben den Vorteil, reiche Leute zu sein, und deren Mißhandlung ruft mehr Protest in christlichen Kreisen hervor, als alle Progrome zusammen. Sogar die seit längerer Zeit russisch schreibende Londoner „Times" hat sich dieser Direktoren angenommen und Rußland enormen finanziellen Schaden voraus verkündigt, wenn der Minister bei dem Ausschluß von Juden aus den Direktorstellen der Aktiengesellschaften beharrt. . Aber über Nacht hat die vornehme antisemitische Times ihre judenfreundliche Gesinnung bereut und ihr wahres Gesicht wieder gezeigt. Erschreckt über den scharfen gegen Rußland von ihr angeschlagenen Ton hat sie einen großen Artikel herausgebracht „Rußland und seine Juden". In diesem Artikel sucht sie vor allem einen Unterschied zu machen zwischen den reichen Juden und den armen. Die reichen Kapitalisten, die in den Direktorstellen der Aktiengesellschaften sitzen, werden unbehelligt bleiben, hofft sie. Die Rechtsbeschränkungen werden nach und nach wieder zurückgenommen werden. (Davon ist aber bis jetzt nichts zu sehen. Im Gegenteil. Der Gouverneur von Kiew hat aufs neue den Antrag eingebracht, die Juden aus den Zuckerfabriken zu entfernen. Die Juden, so argumentiert er, haben die Zuckerindustrie in die Höhe gebracht und auf festen Fuß gestellt. Diese Industrie kann jetzt die Juden entbehren, folglich müssen sie aus ihr hinausgeworfen werden.) Ganz anders muß man über die Masse der Juden urteilen, erkühnt sich die Times zu sagen, über die Judensrage im allgemeinen. Die Judenfrage, sagt die Times, ist sehr verwickelt. Es ist nur natürlich, daß die Juden und deren christliche Freunde die Gleichberechtigung verlangen. Aber man darf doch seine Augen nicht vor der Wirklichkeit verschließen. In Wirklichkeit ist cs unmöglich, daß der Zar mit einem Federstrich alle Ungesetzlichkeiten gegen die 5 Millionen Juden beseitigt. (Als ob nicht ein Zar mit einem Federstrich die Leibeigenschaft der Bauern ausgehoben hätte, als ob die Sklaverei in Amerika und anderen Ländern nicht mit einem Federstrich unterdrückt und als ob die Judenemanzipation in Frankreich und anderen Ländern nicht durch einen Federstrich aus einmal ausgesprochen worden wäre.) Rußland ist ein Agrarstaat: ob sie will oder nicht, muß die russische Regierung für die Bauern sorgen. Sollten aber die Juden das uneingeschränkte Recht bekommen, unter ihnen zu leben und mit ihnen zu handeln, werden sie schnell von ihnen aufgefressen werden. Die 5 Millionen Juden also werden die 140 Millionen Russen verschlingen. Mit solchen- Finten gibt sich ein angesehenes Blatt wie die „Times" ab. Aber es kommt noch besser. Die Hauptbeschäftigung der Ostjuden, sagt sie, ist Bettlerei, Alkohol und Wucher. Kein russischer Staatsmann wird wünschen, daß diese Gewerbe blühen. Sollte die „Times" etwa nicht wissen, daß die russische Regierung das Monopol des Alkoholverkaufs hat und daß der Zar erst neulich auf die dadurch entstandene Veralkoholisierung des russischen Volkes aufmerksam gemacht hat. Die „Times" stellt sich, als ob sie nicht wüßte, daß es die großen Grundbesitzer sind, die in Rußland das Volk ausbeuten, und daß die erdrückende Mehrzahl der Juden in Rußland Handwerker und Arbeiter sind. Ihr sind allerdings nur die jüdischen Kapitalisten beachtenswert, die Direktoren der Aktiengesellschaften. Ueberhaupt ist die Judensrage, orakelt die „Times", eine innere russische Angelegenheit, in die sich das Ausland nicht zu rnischen hat.