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Das jüdische Blatt · 1914-06-12 · 24 (12.6.1914) · p. Seite 7

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
V (1914)
Issue
24 (12.6.1914)
Date
1914-06-12
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 24. Das jüdische Statt. 7 Regierungsbehörden, scheinbar aus Ergebenheit für den Monarchen, Verfolgungen gegen Nichtorthodoxe verlangen, wenn der Senat in seiner Mehrheit solche Beschlüsse sanktioniert, die ein Sieg der Hetzer über die Regierung sind, wenn solche Dinge im russischen Leben möglich sind, und niemand ängstigt und fürchtet sich, dann muh der Unparteiische, der seine Pflicht gegen Rußland und den Thron erfüllen will, laut rufen: Nicht die Schides werden Rußland umbringen, umbringen werden es diejenigen, die der Parteigeist in einen derartigen geistigen Zustand versetzt hat, daß sie 160 Millionen Russen gegen Juden und alle Nichtorthodoxen hetzen, aus Furcht, diese könnten Rußland umbringen, das aus eigener Kraft nicht mehr bestehen kann. „Madame" Tschebriakowa und kein Ende. Die „Madame" Tschebriakowa, von der russischen Justizbehörde seit dem Beilis-Prozeß verhätschelt, führt einen Beleidigungsprozeß nach dem andern. In jedem wird die Klägerin zur Angeklagten und muh sich von hohen Gerichtsbeamten in öffentlicher Gerichtsverhandlung sagen lassen, daß sie an dem Morde Justinskys beteiligt war. Es ist schon so weit, daß der „Retsch" die öffentliche Frage an die Justiz richtet, warum sie gegen die Tschebriakowa keinen Prozeß führt und sie zur Verantwortung zieht. Inzwischen läßt der frühere Polizeichef Krassowsky, der eine private Untersuchung über den Mord geführt hat, erklären, daß er die Beweise für die Schuld der Tschebriakowa in den Händen habe, und daß er aus seinem Material so lange Einzelnes veröffentlichen und mit den Fingern auf die wirklichen Mörder Hinweisen werde, bis die Regierung sich entschließen wird, endlich ihre Pflicht zu tun. Ganz besonders, sagt er, wird es interessant sein, das sogenannte „rituelle Laboratorium" in dem Mordprozesse Justinsky sowie dessen Laboranten vor aller Welt zu entlarven. Inzwischen verdienen die von der Tschebriakowa geführten Beleidigungsprozesse einiges Interesse. Am Donnerstag, 4. Juni, sollte die Verhandlung gegen den Journalisten des Kiew-Misl, Tarnowski, wegen Beleidigung der „Madame" Tschebriakowa stattfinden. Der Beginn war auf 10 Uhr festgesetzt. Die Klägerin war. nicht erschienen. Man wartet bis 11. Es ist halb zwölf, und sie ist noch nicht erschienen. Die Advokaten sind verwundert, daß die Sitzung nicht eröffnet wird, sonst wird nicht viel Wesens gemacht, wenn der Kläger nicht erscheint. Endlich gegen 12 Uhr erscheint das Gericht. Der Verteidiger des Beklagten beantragt Niederschlagung des Prozesses. Nach einer Minute Zeit beschließt das Gericht in diesem Sinne. Am andern Tage, Freitag, 5. Juni, kommt der dritte Beleidigungsprozeß der Tschebriakowa vor. Angeklagt ist der Redakteur der „Wetschern. Poslednia Nowosti", Semianowski. Die Szene aus früheren Prozessen wiederholt sich, aber doch schärfer und eindrucksvoller. Semianowski verzichtet auf alle Zeugen, er verlangt nur die Vernehmung von dreien: des Gendarmerieobersten Iwanow, des Untersuchungsrichters Fenenko und des Polizeichefs Kirischenko. Tschebriakowa verlangt die Vernehmung aller Zeugen. Iwanow wiederholt seine früheren Angaben, daß er die Tschebriakowa im Verdacht habe, an Justinskys Mord Anteil zu haben. Fenenko sagt aus, er habe aus tiefer Ueberzeugung den gleichen Verdacht. Warum haben Sie sie nicht verfolgt? fragt der Präsident. — Weil man die Untersuchung einem andern Richter übertragen hat, antwortet Fenenko. Uebrigens war ihre Beteiligung am Mord schwer festzustellen, weil sie alle Zeugen eingeschüchtert und terrorisiert hat. Polizeihunde hat man nicht benutzt. Tschebriakowä schreit in einem Wutausbruch Fenenko frech an: Fenenko hat selbst mit einer Peitsche die Hunde in meine Wohnung getrieben. Kiritschenko sagt aus, die Verdächtigung Tschebriakowas schöpft er aus dem Umstand, daß sie ihrem Sohne bei der Untersuchung geheimnisvolle Zeichen machte. Die Malizkaia, die unter der Tschebriakowa wohnte, sagt aus, sie habe am Tage des Mordes ein merkwürdiges Geräusch in der Stube über ihr gehört, ein unterdrücktes Seufzen, ein Tragen einer schweren Last von einem Ort zum andern. Die beiden Schwestern Diakonow sagen aus, daß an der Tschebriakowa' vor dem Auffinden der Leiche Justinskys eine schreckliche Unruhe zu bemerken war. Sie bestätigen auch, daß der Bettüberzug, mit dem Justinskys Leiche bedeckt war, der Tschebriakowa gehört hat. Die Tschebriakowa hält eine Rede, die Richter sollen den Angeklagten schuldig erklären, bricht am Ende in Tränen aus und schließt mit den Worten: Meine Hände sind rein von Blut. Semianowski wurde freigesprochen. Immer lauter schreit die Sprache dieser Prozesse die Regierung an: Wie lange noch darf die Tschebriakowa den Schutz der Justizbehörde genießen? Sind der Indizien für ihre Schuld noch nicht genug? Amerika. Rußland in Amerika. Der Gesetzentwurf zur Einschränkung der Einwanderung ist unerledigt im Senat liegen geblieben, aber die Beamten verstehen es auch ohne Gesetz, die Einwanderung einzuschränken. Das ersieht man aus einem Ausschnitt des Einwandererelends aus den letzten Wochen. Von vielen Beispielen nur zwei! Vor VA Jahren wandert in New-Pork ein armer Jude ein, Poprebenski aus Samarkand. Aus Turkestan vertrieben, ließ er seine Frau und Kinder im Rayon zurück und wanderte nach Amerika. Nach einem halben Jahre schwerer Arbeit gelingt es ihm, Frau und Kinder Nachkommen zu lassen. Notdürftig lebte er, aber er hatte Ruhe. Von seinen beiden Söhnen machte der ältere gute Fortschritte in der Schule, der jüngere, ein schwächlicher Knabe, lernte wenig und fehlte oft. Die Schulleiter schickten das Kind in ein städtisches Spital. Vor ein paar Wochen wird die Mutter zu ihrem Kind ins Spital gerufen. Von da schickte man die Mutter und Sohn ungesäumt auf die Einwandererinsel Ellis-Jsland, um sie zurück zu befördern — weil der Knabe als schwachsinnig befunden wurde. Als der Vater fein furchtbares Geschick erfuhr, beging er aus Verzweiflung Selbstmord. Jetzt erst legte sich die Hebrew Scheltering and Jmmigrand Aid Society ins Mittel, kam für die Witwe und ihr Kind dafür ein, daß man sie nicht zurückbefördern möge und erbot sich, für die Familie zu sorgen, bis die Kinder erwachsen sind. 'Der zweite Fall kam erst in diesen Tagen vor. Ein armer Arbeiter, Mose Gersonowitsch, ist im Januar mit seiner Familie aus Rußland nach New-Pork gekommen. Sein Sohn Isaak wurde krank und konnte die Schule nicht besuchen. Da nahm in diesen Tagen der Inspektor der Schule den Knaben fort und führte ihn einem Arzt vor. Dieser stellte bei der Untersuchung ein Herzleiden fest. Der Inspektor erstattete in Ellis- Jsland Meldung, der Knabe wurde nach Ellis-Jsland, der Träneninsel, gebracht, nüt der Bestimmung, zurückbefördert zu werden — unter der Angabe, er sei schon vor der Landung krank gewesen und könne dem Staate zur Last fallen. Die Hebrew Scheltering and Immigrant Aid Society appellierte für den Knaben nach Washington, der Vater brachte einen Wohltäter auf, der die paar hundert Dollar Bürgschaftsgeld für dessen Sohn hinterlegte, damit der Knabe vorläufig bei seinen Eltern verbleiben dürfe bis zum Eintreffen der Antwort von Washington. Die Angelegenheit war so vorläufig geregelt. Als aber der Vater nach Ellis-Jsland kam, zeigte man ihm seinen Sohn — als Leiche. Der schwache Knabe konnte den Schrecken der drohenden Rückbeförderung nicht

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