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Das jüdische Blatt · 1914-06-12 · 24 (12.6.1914) · p. Seite 2

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
V (1914)
Issue
24 (12.6.1914)
Date
1914-06-12
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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2 Das jüdische Klatt. Nr. 24 und Medad. I m Lager waren sie geblieben, im still umfriedeten; da fallen sie auf dem Antlitz vieler bange Frage und wiederum seliges Träumen, frohe Erwartung und kühnen Wagemut. Tm Sehnsucht nach der Welt, nach der großen, kampferfüllten, genutzt verheißenden Welt zog durch das Volk und ließ dasselbe den stillen Frieden seines Lagers geringe schätzen. Da zeigten diesem Volke Eldad und Medad all das Häßliche der Menschenkämpfe; zeigten ihm blutige Schlachten und wilde Horddn, eisenbewehrte Trutzburgen und weherfüllte Schlachtfelder, und zeigten, wie nach all diesen Kämpfen die müde, erlösungsbedürstige Menschheit zum Lager Israels sich flüchten würde. Hüte dein Lager für diese große Stunde! also sprachen Eldad und Medad. In tausend Arten und Worten hat seitdem der Allmächtige durch seine Propheten dieses Wort wiederholen lassen; Millionen von Lippen geben es täglich im Gebete wieder. An der Selbstentäußerung Eldads und Medads hat Israel gelernt, wie es still seine Pfade zieht, ein Wächter seines Lagers bis zum Tage der Erlösung. I\ K. Htauöettslreu Gesetzestreu. Der deutsche Gruppenverband der Agudas Israel hat in dem von ihm im Haderech veröffentlichten Statut einen merkwürdigen Gegensatz zwischen Glaubenstreu und Gesetzestreu geschaffen. Gewöhnlich hält sich die Ausdrucksweise eines Statuts an den Sprachgebrauch. Im Sprachgebrauch aber bedeutet, wie bereits hervorgehoben wurde, das Wort „Glaubenstreu" die vollkommene Treue an den angestammten Glauben und an dessen religiöse Pflichten. Der Glaubenstreue ist dem Ideal des frommen Gerechten nahe. Das Statut des deutschen Gruppenverbands tritt als Sprachschöpfer auf und erzeugt für das Wort „Glaubenstreu" einen neuen Begriff. Nach ihm ist „glaubenstreu" ein minderwertiger Grad der Frömmigkeit. „Glaubenstreu" wird von ihm in Gegensatz zu „Gesetzestreu" gestellt und dadurch in eine neue Vorstellungsreihe gerückt. „Glaubenstreu" soll derjenige sein, der die überlieferte religiöse Ueberzeugung hat ohne die überlieferten Gesetze auszuüben, die sich für den Gesetzestreuen aus dieser Ueberzeugung ergeben. Da diese Gegenüberstellung von Glaubenstreu und Gesetzestreu eine ganz neue, willkürliche Sprachbildung darstellt, durfte sie in das Statut schon aus rein sprachlichen Gründen nicht ausgenommen werden. Wenigstens hätte man die Einführung dieses neuen Begriffes mit einer Erklärung begleiten müssen. Den Anlaß zu dieser neuen Sprachbildung im Statut hat der im Kattowitzer Statut enthaltene Ausdruck gegeben. Dieser besagt, daß die Aguda eine Sammlung all derjenigen sein soll, die in Lehre und Leben auf dem Boden des überlieferten Judentums stehen. Man hat aber richtig erkannt, daß eine Menge Juden durch diese Einschränkung von der Mitgliedschaft ausgeschlossen wären, die an sich heranzuziehen und damit an Geist und Leben des Judentums zu fesseln, vornehme Aufgabe der Aguda ist. Manscheint deshalb eine Stufe heruntergestiegen zu sein. Man hat zu dieser merkwürdigen Unterscheidung zwischen glaubenstreu und gesetzestreu gegriffen in dem Wahne, trotzdem mit „glaubenstreu" dem Sinne nach dem Kattowitzer Zu entsprechen. Man hat ohne Not, so will uns scheinen, einen ganz neuen Gegensatz zwischen „Glaubenstreu" und „Gesetzestreu" geschaffen, indem man bestimmte: Das Mitglied sei wenigstens „glaubenstreu", der Delegierte, der Beamte der Aguda aber muß „gesetzestreu" sein. Nachdem nun einmal diese neue Gegenüberstellung „Glaubenstreu — Gesetzestreu" ohne Erklärung in die Welt gesetzt wurde, müssenwir sehen, was aus dem Worte glaubenstreu heraus- .qefchöpft werden soll. Gesetzestreu ist durch den Sprachgebrauch gesichert. Wer die überlieferten Religionsgesetze hält, ist gesetzestreu. Aber was ist glaubenstreu? Man könnte auf den Gedanken kommen, daß „glaubenstreu" im Zusammenhang mit der Ri'chtlinienbewegung entstanden ist. Die Richtlinienleuts haben nicht nur die Verbindlichkeit des Gesetzes als solches verworfen, sie weichen auch im Glauben von uns ab. Sie glauben z. B. nicht an die Göttlichkeit der Thora und ihre Offenbarung durch Gott an uns, sie haben sich eine Vorstellung von Gott konstruiert, die von der unserigen wesentlich abweicht, kurz, ihr Glaube ist nicht unser Glaube. Man könnte deshalb auf den Gedanken verfallen, nach dem Statut des Deutschen Gruppenverbands sei glaubenstreu, wer sich zum Glauben an die überlieferten Wahrheiten bekennt und nicht zum Richtlinienjudentum. Man könnte vielleicht die Grenze noch weiter ziehen. Bekanntlich kann auch ein Getaufter die verpflichtende Macht, die das Judentum über ihn von Geburt an hat, nicht durch die Taufe abwerfen. Nur, infolge seines Glaubenswechsels hat er, obgleich in der Theorie noch ein Jude, aufgehört, ein glaubenstreuer Jude zu fein, er hat, wenn wir mit dem Statut, reden dürfen, aufgehört, sogar ein glaubenstreuer Jude zu sein, nachdem er wohl längst aufgehört hat, gesetzestreu zu leben. Nun, wenn das Statut, schöpferisch einen neuen sprachlichen Begriff bildend, bloß in Hinsicht auf Richtlinien und Glaubenswechsel die Eigenschaft der Glaubenstreue von seinen Mitgliedern verlangt hätte, wäre diese Gegenüberstellung von Glaubenstreu und Gesetzestreu vollständig überflüssig gewesen. Keine von diesen Kategorien von Menschen wird sich je an die Aguda herandrängen und sich zu ihrem Programm bekennen. Es wäre also danach vollständig überflüssig gewesen, durch ein Statut diejenigen auszuschließen, die sich von selber ausschließen. Dann hätte man ebensogut bestimmen können: Mitglied kann jeder Jude sein, der sich zum Programm der Agudas Israel bekennt. Um es gleich vorweg zu nehmen, für das allein Richtige halten wir diese Weitherzigkeit. Es ist die Aufgabe der Aguda, anzuziehen, nicht abzustoßen. Jeder, der sich zu ihrem Programm bekennt, das dasjenige des überlieferten Judentums ist, soll willkommen sein. Es gibt heute eine Menge Juden, die sich durch den Zwang der Verhältnisse genötigt glauben, wichtige Religionsgesetze zu übertreten, die aber dennoch für ihre Kinder, für ihre Familie ein religiöses Milieu suchen, das ihren Wünschen, Hoffnungen, Ueberzeugungen entspricht, Wünsche, Hoffnungen und Ueberzeugungen, die sie zu unserem Leidwesen» durch ihr Leben verleugnen. Für ganze Gruppen solcher Juden kann die Aguda ein Rettungsanker werden. Darf die Aguda diese leichten Herzens zurückstoßen? Diese religiös Schwachen hoffen vielleicht, in der Aguda eine Möglichkeit zu finden, ihre Kinder dem Judentums zu erhalten. Darf die Aguda diese Hoffnung Lügen strafen? Soll sie nicht vielmehr selber darauf bedacht sein, erzieherisch auf das Heranwachsende Geschlecht zu wirken und nicht nur die Kinder der Gesetzestreuen zu ertüchtigen, sondern überhaupt durch Verallgemeinerung der Lehre und Erziehung für die Zukunft ein besseres, religiöses Geschlecht heranzubilden als das heutige? Es gibt nicht nur in Amerika, sondern bei uns überall eine große Anzahl Juden, die schwach genug sind, den Sabbat zu entweihen, und doch mit ganzer Kraft das Erbe der Väter festhalten möchten für sich und ihre Nachkommen. Die Aguda darf unseres Erachtens derartige Mitglieder nicht zurückweisen, obgleich diese u. E. nicht nur nicht gesetzestreu, sondern auch nicht glaubenstreu sind. Sie wollen eine Mizwo tun, folglich stoße man sie nicht zurück. Sie sind Juden, folglich seien sie Mitglieder. Festhalten müssen wir allerdings mit aller Strenge daran, daß die innerhalb der Aguda Gewählten in vollem Sinne

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