Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- V (1914)
- Issue
- 23 (5.6.1914)
- Date
- 1914-06-05
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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4 Nr. 23 Da» MVchr Blatt. Zentren der Kultur und in den stillen Räumen des Bes-ha-midrasch — überall hat der Gedanke, den „Agudas Jisroel" verkündet, die Wiederaufrichtung der vom Thorageist belebten jüdischen Einheit, wie ein zündender Funke gewirkt. Ortsgruppen, Gruppenverbände, Jugendgruppen — die Zellen, aus denen der neue Organismus zum Leben erstehen soll, haben sich in großer Zahl gebildet und es gilt nun, aus diesen Zellen den lebendigen Körper der Agudas Jisroel zu gestalten. Die rra:D ist einberusen! Am Elul-Neumond, in den Tagen vom 23. bis 31. August, sollen sich in Frankfurt a. M. die von dem Vertrauen der Gesamtheit getragenen Delegierten der Ortsgruppn zur Hauptversammlung zusammenfinden, um unter Führung der Großen, der Fürsten des Thorageistes in Israel, zu vollenden, was in Homburg und Kattowitz begonnen ward. Brüder! Bedenket die Größe des Augenblickes! Zum ersten Male in der jüdischen Geschichte, zum ersten Male seitdem das jüdische Volk in alle Weltteile zersprengt ward, werden sich seine Söhne zusammenfinden, um der thoratreuen Judenheit die Tribüne eines einheitlichen Willensausdruckes zu schaffen, um gemeinsame Arbeit für Gott und sein Gesetz, für die Thora und das Volk der Thora zu leisten. Sorget, daß alles, was wir an geistigen, sittlichen, wirtschaftlichen Werten unser Eigen nennen, in diesem Parlament der thoratreuen Judenheit in gesammelter Kraft zum Ausdruck gelange. Sendet die besten Männer zur n^VU ITDjD — Männer, die das geistige Erbe der Vergangenheit in sich tragen, Männer, die mit jüdischem Auge das Leben erkennen und feine Not, und die gewillt und befähigt sind, schöpferische'Arbeit fürs Leben zu leisten. Nutzet die kurzen Wochen, die zur nblTi fpDJD' führen! Tretet in den Ortsgruppen Woche für Woche zur Vorbereitung der Gesamtanliegen zusammen, belebet den Geist der Zusammengehörigkeit, der gegenseitigen Verantwortung, der Opserfreude. Spornet jeden Einzelnen zur Werbearbeit an und rufet die noch abseits Stehenden, die Gleichgültigen und Kleimütigen zu den Fahnen. Unter Schofarklängen wird die Kenesijo gedaulo zusammentreten. In Eurer Hand, in Eurem unbesiegbaren Willen liegt es, daß diese Klänge sich als Nachhall des Sinai-Schofars bewähren, daß schon die erste Kenesijo gedaulo der Agudas Jisroel die Wiedergeburt der jüdischen Gesamtheit aus dem Geiste der Thora sichert. F r a n k f u r t a. M., am 18. Jjar 5674. Das provisorische Komitee der Agudas Jisroel. -i- * * Glaubenstreu — Gesetzestreu. Soeben kommt uns die neueste Nummer des Haderech zu Gesicht. Endlich kommt darin das Normal-Statut für Ortsgruppen der Agudah zur Kenntnis. Nach dem ganzen Gefüge der Agudah darf wohl vorausgesetzt werden, daß dieses Ortsstatut die Genehmigung sowohl des rabbinischen Rates, als auch des provisorischen Komitees gefunden hat. An diese Adressen wenden wir uns deshalb mit folgender Bitte. Das Statut unterscheidet in § 2 zwischen Mitgliedern überhaupt und solchen, welche das passive Wahlrecht haben. Von den ersteren wird verlangt, daß sie g l a u b e n s t r e u sind, von den letzteren, daß sie in Gesinnung und Tat offenkundig auf dem Boden des gesetzestreuen Judentums sind. Dieses letztere ist allenfalls verständlich, allein es ist zu konstatieren, daß mit dem ersteren Begriff etwas ganz neues, uns unverständliches in die Welt religiöser Unterscheidungsmomente eingeführt ist. Wir verstehen es einfach nicht; wir haben versucht, etwa durch eine Uebersetzung ins Hebräische es uns klar zu machen; es ist uns einfach nicht gelungen, denn wbw bedeutet sicher etwas anderes. Wir haben uns in der Begriffswelt anderer Religionen umgesehen, und verstehen diesen § 2 noch weniger, denn dort bedeutet glaubenstreu so ziemlich das höchste, was man an Treue zur Religion erreichen kann, hier dagegen bedeutet es sicher weniger als gesetzestreu. Wir bitten deshalb inständigst um Aufklärung, denn wir halten es für eine Tat von ganz unabsehbaren Folgen, wenn etwa Untreue gegen die Vorschriften der Thora, welche sich in der Tat bekunden, unter der Zustimmung der Orthodoxie unter der Flagge der Glaubenstreue segeln darf. Behaupten denn letzten Endes die Richtlinien etwas anderes. Welche Verwirrung dieser § 2 anstellen kann, ist gar nicht zu ermessen; desto inniger bitten wir den rabbinischen Rat und das provisorische Komitee, unsere Frage baldigst einer zureichenden Antwort zu würdigen. Aus aller Wett. Deutschland. Das Schwesternhaus für jüdische Krankenpflegerinnen. Frankfurt a. 7N. Das vom hiesigen Verein für jüdische Krankenpflegerinnen jetzt eingeweihte neue Schwesternhaus bedeutet einen eminenten Fortschritt in der modernen Schwestern- Hygiene. Gleichzeitig suchte der Verein in jüngster Zeit durch Verbesserung der Gehälter und Ruhegehälter der Schwestern den sozialen Verpflichtungen gegenüber seiner Schwesternschaft im weitesten Umfang gerecht zu werden. Folgender Gesichtspunkt war bei dem Bau maßgebend: die Schwestern sollen außerhalb der Dienstzeit vom Krankenhausmilieu vollständig losgelöst werden. Daher sind für fast sämtliche Schwestern Schlafräume im Schwesternhaus selbst geschaffen. Die Mahlzeiten werden gleichfalls sämtlich im Schwesternhaus eingenommen. Dem Wohnzimmer und dem Schlafzimmer ist eine große Terrasse vorgebaut, damit in den Sommermonaten die Mahlzeiten im Freien eingenommen werden können, und damit dies auch bei Regenwetter geschehen kann, ist ein Teil der Terrasse überdeckt. Auch in den oberen Stockwerken befinden sich eine große Terrasse und Loggien. Das Haus ist für 58 Schwestern eingerichtet und enthält im Erdgeschoß außer Speisezimmer und Wohnzimmer Vorhalle, Lesezimmer und Unterrichtsraum. In einer ganz für sich abgeschlossenen Abteilung mit besonderem Eingang schon von der Straße aus find Zimmer und Baderäume für die in infektiöser Pflege beschäftigten Schwestern vorgesehen. Die beiden Obergeschosse enthalten die Schwestern-Schlafräume mit einem Bett und mit zwei Betten. Im Dachgeschoß befinden sich die Zimmer für die Lehrschwestern und für das Dienstpersonal. Außerdem ist dort ein besonderer Trakt für die Nachtschwestern vorhanden. Schwestern, die eine Nachtwache gehabt haben, dürfen am Tag nicht in ihrem eigenen Zimmer schlafen, sondern müssen sich ihrer absoluten Ruhe wegen in diese Zimmer begeben, die besonders schalldicht hergestellt sind. In allen Abteilungen des Hauses befinden sich in reichlichem Maße zweckmäßig eingerichtete Bade- und Doucheräume. Aufenthaltsräume sowie Schlafräume sind mit einer wohnlichen Behaglichkeit ohne jeden Luxus ausgestattet. Auch architektonisch bedeutet das Gebäude eine Zierde der ganzen neuen Krankenhausanlage der Israelitischen Gemeinde. Von der bereits erwähnten Terrasse aus gelangt man in einen