Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- V (1914)
- Issue
- 23 (5.6.1914)
- Date
- 1914-06-05
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Das jüdische Klatt Nr. 23. und den orthodoxen Minoritäten in München und Nürnberg manchen Zündstoff beseitigt, allein um allen Streitigkeiten für die Zukunft vorzubeugen, ist es doch notwendig — da jeder Tag in diesen und in anderen Gemeinden neue Schwierigkeiten bringen kann —, gesetzgeberische Maßnahmen (beispielsweise Ministerialentschlüsse) zu treffen, durch die für die Beziehungen zwischen der Hauptgemeinde und -er orthodoxen Minorität fest umschriebene Grenzen gesetzt werden. Wir dächten uns diese Regelung vielleicht folgendermaßen: 1. Die Hauptgemeinde hat die Pflicht, für die religiösen Institutionen (Gotteshaus, Friedhof, Ritualbad, Schechitah, Religionsunterricht) der orthodoxen Minorität in religiös einwandfreier Weife zu sorgen. 2. Zur Ueberwachung uud Aufrechterhaltung dieser Institutionen wird eine Ritualkommission eingesetzt, deren Mitglieder in Lehre und Leben auf streng traditionell-gesetzestreuem Boden stehen müssen. 3. Diese Ritualkommission hat das Recht, jederzeit zur Prüfung und Kontrolle der Institutionen einen auswärtigen orthodoxen bayerischen Rabbiner zu berufen. 4. Für die Seelsorge und die Iugendbildung der orthodoxen Minorität steht dieser das Recht zu, einen Dajan zu berufen, der von der Hauptgemeinde zu besolden ist. 5. Die Wahl dieses Dajans steht der Ritualkommission zu. 6. Ist eine orthodoxe Minorität in einer Hauptgemeinde so groß, daß sie gegen 100 Steuerzahler umfaßt, dann hat an die Md- As':*#**: Aus dem Balkankrieg: HEpoli — Jitdcngruppe beim Lagerzett. mmn MM MM NH ISllll mm Stelle eines Dajans ein Vereinsrabbiner zu treten, dem im Gotteshaus und auf dem Friedhof für die Mitglieder der Minoritätsgemeinschaft die Rechte des Hauptrabbiners zustehen. Es ist hier nicht der Ort, alles bis ins Einzelne genau zu skizzieren und festzulegen, das verstehen andere besser als Schreiber dieser Zeilen. Wir haben aber die felsenfeste Ueberzeugung, daß bei gutem Willen auf beiden Seiten viel, wenn nicht alles zu erzielen ist. Die Hauptgemeinde, an deren Spitze ein Richtlinienrabbiner steht, muß sich logischerweise sagen, daß Rabbiner und Beamte der Richtlinienrichtung unmöglich zu Funktionen verwandt werden können, die nach dem Religionsgesetz religiös einwandfreie Männer erfordern. Sie soll nicht, wie das häufig geschehen ist und noch geschieht, auf ihre juristischen und pekuniären Machtfaktoren pochen; damit macht man keine moralischen Eroberungen und ist wahrlich dem Gemeindesrieden nicht gedient. Die orthodoxe Minorität ist, daran ist nicht zu zweifeln, zu jedem Opfer bereit, wenn es ihr möglich gemacht wird, i n der Gemeinde und mit der Gemeinde, unbeschadet ihrer religiösen Ueberzeugung, leben zu können. Wenn diese Vorschläge vielleicht dazu beitragen, Revisionsfreunden und ^Revisionsgegnern den Weg zu zeigen, der unter Aufrechterhaltung unseres altehrwürdigen Iudenediktes gangbar wäre, dann würde sich im Interesse des Friedens von ganzem Herzen freuen B a v a r u s. (Dgl. Nr. 20.) Aus der Agudaöewegung. Das provisorische Komitee der Aguda versendet folgenden Aufruf: Aus zur kenesijo gedaulo! Gesinnungsgenossen! Der Ruf, der vor zwei Jahren von Kattowitz aus an alle treuen Söhne des jüdischen Volkes erging, hat mächtigen Widerhall gefunden. In allen Ländern der Diaspora, wie im heiligen Lande, unter den jüdischen Massen des Ostens und jenseits des Ozeans, in den