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Das jüdische Blatt · 1914-05-29 · 22 (29.5.1914) · p. Seite 2

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
V (1914)
Issue
22 (29.5.1914)
Date
1914-05-29
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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2 Das Mische Klatt Nr. 22 Als dereinst im ersten Heiligtum die Spangen und Bretter, die wallenden Teppiche und die festen Riegel ineinander gefügt werden sollten, da erklang die Mahnung: das Zelt soll zur Einheit werden. Es ist dieselbe wörtlich treue Mahnung, wie der Jsak einst seinen Sohn segnete, es ist dieselbe Bitte, mit der das Offenbarungsfest an uns herantritt. Himmel und Erde, geschriebene Satzung und das Wort des lehrenden Mundes, Weisheit und Schönheit, frohes Gelingen und heiteres Wollen — gibt es ein höheres Glück? I*. K. Zur Impmfdjeu Htevijw». Ich las einmal in dem Bureau bei einem meiner Kunden den Spruch: „Wie man's macht, macht man's falsch." Die Kritik der Herren Revisionisten erinnerte mich unwillkürlich daran. Zuerst verübelten sie Herrn Rabbiner Dr. P. Kohn- Ansbach, daß er gegen die Revisionsbewegung arbeitet, weil er in deren Gefolgschaft eine Gefahr für das Judentum in Bayern erblickte. Jetzt, nachdem die hohe Regierung und der bayerische Landtag die Revision in Erwägung zieht und zwar in einzelnen Fällen derart, wie es die Herren Revisionisten nicht wünschen, macht man Herrn Dr. K. und den Herren Gegenrevisionisten den Vorwurf, daß durch sie die Revision heraufbeschworen wurde, und insbesondere Herr Dr. K. sich mit seinen Vorschlägen nicht beteiligt. — Diesen Vorwürfen gegenüber erlaube ich mir auf meinen Artikel vom 28. April 1910 in Nr. 17 des Hamburger Familienblattes (das „Jüdische Blatt" existierte damals noch nicht, und die anderen jüdischen Blätter waren s. Z. für Gegenrevisionisten verschlossen) zurückzugreifen, indem ich unter anderem ausführte: „Se. Exzell. Herr Minister (Dr. Wehner) führte am Schlüsse seiner Rede aus, daß ehe dem Gedanken einer Revision näher getreten werden kann, das Haupterfordernis fei, daß d i e I u d e n unter sich zuerst einig sein müssen." Also genau das gleiche, was jetzt Se. Exzellenz Herr Kultusminister Dr. v. Knilling anführte. Daß dieses Haupterfordernis bei den verschiedenartigen Auffassungen in der jüdischen Religion nicht so leicht zu erfüllen sein wird, legte ich damals schon genau dar, und habe mir infolgedessen im Revisionslager so manchen Feind zugezogen. Ferner führte ich damals aus: „Daß es viel richtiger wäre, wenn die Juden sich unter sich einigen und die Einigungsbedingungen Sr. Exzell, dem Herrn Kultusminister vorlegen würden, um diesen sodann auf Grund derselben um einen Ministerialerlaß zu bitten, anstatt die Festlegung von den gesetzgebenden Körperschaften, vom Landtag und Reichsrat zu verlangen; denn wie ihre Ansprüche in den Landtag hineinkommen, wissen die Revisionisten wohl, wie aber bei der verschiedenartigen Auffassung der 163 Abgeordneten des Landtags die Beschlüsse gefaßt werden, das ist der Zukunft überlassen. Man darf sich sodann nicht wundern, wenn vielleicht etwa andere Beschlüsse gefaßt werden, als die ursprünglich erwünschten. Denn es ist selbst für Landtagsabgeordnete sehr schwer, sich in die innere Situation einer anderen Religionsgemeinschaft hineinzudenken, wenn auch der beste Wille dazu vorhanden ist. Immerhin sei der Erfolg eines friedlichen Ausgleiches doch viel leichter mit Hilfe eines Kultusministers zu erreichen, dessen einzige Sparte der Kultus selbst ist. Ebenso führte ich s. Z. die vielen Nachteile der Zentralkasse für das bayrische Judentum, insbesondere für die Herren Lehrer an. Durch eine derartige Einrichtung würde im Jugentum nur Unzufriedenheit und Uneinigkeit entstehen, sowie die Selbständigkeit des jüdischen Gemeindelebens ganz untergraben werden. Anstatt den Herren Lehrern geholfen, würde so mancher brotlos werden durch Auflösung diverser Kleingemeinden, die heute infolge ihrer aus früherer Zeit herrührenden Stiftungen, trotz kleiner Mitgliederzahl, immer noch imstande sind, ihre Kultusbeamten zu erhalten. Weshalb greift man nicht zu dem Mittel, zwei bis drei nahe beisammen liegende Kultusgemeinden, sobald deren Beamtenstelle frei wird, zusammenzuschließen und durch einen Beamten bedienen zu lassen? Der Beamte würde dadurch höheren Gehalt erlangen, seine Zeit mehr ausfüllen, und die Gemeinden selbst würden durch Verteilung der Lasten in eine bessere Lage kommen. Ferner der neueste Vorschlag „die Proportionalwahl!" Bis jetzt waren und sind noch, ganz unabhängig von dem Gemeindevorstand, die Hauptbedingungen des Bestehens einer jüdischen Gemeinde, nach Judenedikt und Ministerialerlaß, die nach der jüdischen Gesetzgebung (Thora) vorschriftsmäßigen, rituellen Einrichtungen, damit jeder Jude, auch der frömmste, in einer Gemeinde ohne Bedrückung seines Gewissens leben kann. Sollten diese Einrichtungen heute bei einer oder der andern Gemeinde nicht mehr vorschriftsmäßig vorhanden sein und von der betr. Gemeinde nicht entsprechend hergestellt werden, so wird immer von seiten der hohen Regierung dem Verlangen des Einzelnen, daß die Gemeinde zur Erfüllung der Religionsvorschriften angehalten werde, Rechnung getragen, und die betreffende Gemeinde zur Abstellung des Mißstandes aufgefordert. Anders wird sich das Bild durch den Proporz zeigen, da wird voraussichtlich der Gemeindevorstand über die Einrichtungen zu bestimmen haben; denn es wird sonach heißen, es seien doch Neologe und Orthodoxe im Gemeinderat. Ist das orthodoxe Vorstandsmitglied imstande, das Bedürfnis vom religiösen Standpunkte aus klarzulegen, und die anderen Herren zum Beschlüsse zu bestimmen, ist es gut; wenn das nicht der Fall ist, so entscheidet die Mehrheit. — Was dann? — Man sollte doch glauben, daß für religiöse Einrichtungen nur die Religion zu bestimmen hat, und daß nur was diese vorschreibt zu geschehen hat, und nicht was eine zufällige Mojorität beschließt. Deshalb halte ich eine Proporzwahl in einer Religionsgemeinde für schädlich. Auch der Trennungsmöglichkeit ist nicht das Wort zu sprechen, weil dadurch nur Zerfahrenheit im Judentum entstehen wird. Die Hauptbedingung einer Religion ist Zusammenhalten und nicht zerreißen. Ganz richtig wurde deshalb im bayerischen Landtag angeführt, es gäbe fromme und nichtfromme Katholiken oder ebenso Protestanten in einer Gemeinde, ohne daß daran gedacht wird, betreffende Religionsgemeinde deshalb in zwei Lager zu teilen. Warum soll das bei den Israeliten nicht ebenso beibehalten werden können? Der Grundbegriff war von jeher und soll stets die „E i n h e i t" des Gemeinwesens bleiben; nur die Einheit als solche kann den Gemeindefrieden erhalten, und nur der Frieden ist das oberste Gesetz der Religion. Den besten Beweis, daß die Juden, wenn der gute Wille vorhanden ist, auch ohne Trennung und Revisionsgesetz auskämen, lieferte vor kurzer Zeit Nürnberg, woselbst ein Uebereinkommen stattfand zwischen der Hauptgemeinde und der „Adaß Israel", nach welchem für die Folge der Herr Rabbiner der letzteren auf Verlangen ebenso Trauungen vornehmen und bei Beerdigungen fungieren kann, wie die Herren Rabbiner der Hauptgemeinde. Aus diesen Gründen ist den bayerischen Kultusgemeinden als solchen im Interesse des Judentums nur zu empfehlen, sich der Erklärung, wie solche auf Seite 3 in Nr. 19 des „Jüdischen Blattes" gegeben ist, anzuschließen. I. L. W e i s k o p f, Fürth.

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