Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- V (1914)
- Issue
- 21 (22.5.1914)
- Date
- 1914-05-22
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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2 Das jüdische Kiatt Nr. 21 Lebensstunden im Dienste der von der göttlichen Weisheit gesteckten Lebensziele verwenden mögen durch Pflichttreue gegen Gott, durch Gerechtigkeit und Wohltun der Mitwelt gegenüber, durch eine tugendhafte Wirksamkeit, die Grab und Verwesung überdauert. — So ist das Zählen der Tage ein tief zu Herzen dringender Hinweis auf den wahren, hohen Ernst unseres Erdendaseins; mit Recht betet der heilige Sänger (Ps. 90): Lehre uns unsere Tage zählen, damit wir ein weises Herz gewinnen. Die Gotteslehre hat aber diese Zählung vor dem Feste der Gesetzgebung angeordnet und legt diesem Zählen eine so hohe Bedeutung bei, daß das Fest der Offenbarung nach diesen zu ihm hinleitenden Wochen — — genannt wird. Denn diese sind in der Tat die wirksamste Vorbereitung für diese erhabene Gedächtnisfeier, für das alljährlich zu erneuernde Gelöbnis treuer Hingebung an die sinaitische Lehre, in deren gewissenhafter Befolgung Israel das Hochziel seines Strebens und Wirkens auf Erden erblickt. Und wie einen sehnsüchtig erwarteten teuren Freund zählen wir daher Tage und Wochen dem Geburtsfeste der hl. Thora entgegen, denn, so lehrt einer unserer tiefsten Denker, nur auf den Höhen des Gesetzes winkt uns das Ziel, bedeutungslos sind unsere Tage, so lange wir fernab vom Sinai stehen; Israel hat sein Ziel nicht erreicht, bis es einmütig lagert um den im Gesetzesfeuer leuchtenden Gipfel des Gottesberges. — Rabbiner Schüler. -^- Ast eine Hievision des öayerischen JndenediKles erwünscht und notwendig? Se. Exzellenz der Minister des Innern, für Kirchen und Schulangelegenheiten, Herr Dr. von Knilling, hat im Finanzausschuß und in der Kammer den Standpunkt der bayerischen Regierung bezüglich des Judenedikts dargelegt, Vertreter sämtlicher Parteien haben ihre Meinung dazu geäußert. Vielleicht ist doch jetzt der geeignete Moment, retrospektiv die Revisionsangelegenheit zu betrachten und 8ul) specie aeterni hinsichtlich des jetzigen Standes der Angelegenheit dazu Stellung zu nehmen. Es war im Jahre 1907; da kamen eines Tages Vertreter der Münchener, der Nürnberger und — mandatlos — auch ein Vertreter der Fürther Orthodoxie nach Ansbach, um unter dem Vorsitz des dortigen Rabbiners Stellung zur Frage zu. nehmen, wie der Gewissensnot der orthodoxen Minoritäten in den Großgemeinden gesteuert werden könne. Die Beratungen, die weiterhin auch von Ansbach aus geleitet und gefördert wurden, waren von dem gewünschten Erfolge gekrönt. Die Hauptgemeinden in Nürnberg und München bewilligten in Verhandlungen, die vom Ministerium angeregt und deren Ergebnisse auch ministeriell festgelegt wurden, Zugeständnisse, die der Gewissensnot der orthodoxen Minoritäten abhelfen sollten. Aus diesen Besprechungen der orthodoxen Vertreter heraus wurde auch der Gedanke geboren, die Orthodoxie in Bayern in der Form eines Vereins fester zusammenzuschließen. Der Gedanke nahm greifbare Gestalt an und auf einer Tagung im September des Jahres 1909 zu Würzburg wurde der Verein auch ins Leben gerufen. Von vornherein bei all diesen Zusammenkünften privater und öffentlicher Natur war stets das Fehlen eines Austrittsgesetzes in Bayern beklagt worden, da die Bestimmung des Judenedikts von 1813, daß an einem Orte nur ein e Kultusgemeinde vorhanden sein dürfe, der Bildung einer zweiten Kultusgemeinde (Sondergemeinde) hindernd entgegensteht. Um hier freie Bahn zu schaffen, wurde sehr früh die Forderung erhoben, das „veraltete" Judenedikt abzuschaffen und Mittel und Wege für eine neue gesetzliche Regelung der jüdischen Verhältnisse in Bayern zu finden. Zu gleicher Zeit wurde von seiten des israelitischen Lehrervereins im Königreich Bayern, der seit Jahren dringend und wiederholt auf die Notlage der israelitischen Religionslehrer in Bayern hingewiesen hatte, die Forderung erhoben, bei einer eventuellen Revision des Iudenedikts dafür Sorge zu tragen, daß den berechtigten Wünschen der israelitischen Lehrer und Gemeindebeamten endlich einmal Rechnung getragen werde und mit der gesetzlichen Regelung der jüdischen Verhältnisse die Gründung einer Zentralkasse verknüpft werde, die in erster Reihe für die Relikten der israelitischen Kultusbeamten zu sorgen hätte. Von den Revisionsfreunden wurde der Vorschlag akzeptiert. Und jetzt begann in den Reihen der Orthodoxie der Zwist um die Revision. Der Rabbiner von Ansbach hatte bald öffentlich erklärt, unter keinen Umständen für die Revision eintreten zu wollen, da eine solche der Orthodoxie unnennbaren Schaden und keinen Nutzen bringen würde. Er trat auch aus dem orthodoxen Verein aus, der als sein hauptsächliches Ziel die Revision aus seine Fahne geschrieben hatte. Es Hub nun ein Kampf an, wie er vor und hinter den Kulissen erbitterter, persönlicher und häßlicher in den letzten Dezennien innerhalb der deutschen Orthodoxie wohl nicht geführt wurde. Was an demagogischen Schlagworten zur Verfügung stand, wurde in die Massen geworfen. Die ekelhaftesten Zeitungspolemiken spielten sich ab. Die außerbayerische Orthodoxie nahm Stellung zum Kampf. Entgegen allen Grundgesetzen jüdischen Anstands und jüdischer Moral — um nur ein Beispiel anzuführen — brachte das Organ der deutschen Orthodoxie jahrelang kein Wort von antirevisionistischer Seite, mit vollem Bewußtsein, der Sache der Revision zu dienen. Es war eine Suggestion, die viele erfaßt hatte, so daß sie, ohne die Tiefe der zur Diskussion stehenden Probleme erfaßt zu haben, blindlings der von den Revisionisten ausgegebenen Parole folgten. Denn das fei offen an dieser Stelle gesagt: Mit wie vielen Angehörigen der bayerischen Orthodoxie Schreiber dieser Zeilen auch schon über Revisionsfragen gesprochen hat, er hat unter hundert kaum einen gefunden, der die Materie beherrschte. Fast jeder gestand, trotzdem schon jahrelang in den öffentlichen Blättern die Frage eingehend ventiliert wurde, seine Unkenntnis auf dem Gebiete der Revision zu, indem er ruhigen Herzens sagte: „Die Rabbiner werden die Sache schon deichseln". Ja, aber da liegt der Hase im Pfeffer. Was ausschließlich Sache der religiösen Führer, namentlich in Bayern, das gesetzlich die „Omnipotenz des Rabbiners" im Judenedikt festgelegt hat, gewesen wäre, das entglitt ganz sachte, aber dafür desto sicherer, ihren Händen, um von Laien geführt zu werden, die vielleicht doch nicht immer im Geiste und Sinne des trotz nachträglicher Approbation gewaltet haben. Doch genug davon. Lassen wir die Vergangenheit und sehen wir nach dem jetzigen Stand der Verhältnisse. Subsummieren wir, um klarer zu schauen, unsere folgenden Darlegungen in die scharf präzisierten Fragen: 7. Was besitzen wir auf Grund des geltenden Judenedikts von 1813 und der dieses Gesetz ergänzenden M. E. von 1863? II. Was soll uns auf Grund der vom Minister gemachten Ausführungen gegeben werden? III. Welche Unterschiede würden zwischen einst und jetzt Platz greifen? H 0 Anm.: Die nachfolgenden Ausführungen sollen absolut nich den Charakter einer juristischen Abhandlung haben; sie sollen nur diet Dinge bringen, wie sie sich einem Laien, der sein freies Urteil gewahrt zu haben glaubt, darstellen.