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Das jüdische Blatt · 1914-05-15 · 20 (15.5.1914) · p. Seite 4

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
V (1914)
Issue
20 (15.5.1914)
Date
1914-05-15
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 Das jüdische Klatt Nr. 20 schnittlich auf 146,27 % der Staatseinkommensteuer. Von den 11OO Synagogengemeinden Preußens haben 275 mehr als 100% der Staatseinkommensteuer an Kultusausgaben zu zahlen, 63 davon mehr als 2OO % und 20 Gemeinden sogar mehr als 3OO %. Es gibt einzelne Gemeinden, bei denen die Lasten für die Kultuszwecke sich auf 800, ja sogar 900 % der Staatseinkommensteuer belaufen." Ferner bemühte sich der Abgeordnete Cassel, zu beweisen, daß der Artikel 14 der Verfassung bestimmt, daß „die christliche Religion bei denjenigen Einrichtungen des Staates, welche mit der Religionsübung im Zusammenhänge stehen, unbeschadet der im Artikel 12 gewährleisteten Religionsfreiheit zugrunde gelegt wird" der Annahme des Antrages durchaus nicht im Wege stehe. Denn dieser Artikel verlange bloß, daß bei Einrichtungen und Veranstaltungen des Staats die christliche Religion zugrunde gelegt werde. Das Aufsichtsrecht über die jüdischen Gemeinden habe der Staat auch jetzt schon. Daß verschiedene Richtungen im Judentum vorhanden seien, sei kein Hindernis. Denn er verlange mit seinem Anträge nichts anderes, als daß die Beiträge von der Regierung verteilt werden, er verlange gar nicht, daß sie einem jüdischen Komitee zur Verteilung zugewiesen werden. Die christlichen Sekten könnten allerdings das gleiche Verlangen stellen. Aber diese Sekten seien wenig zahlreich. Auf Grund der Zahlen vom Dezember 1905 sind in Preußen 490 501 Juden vorhanden, von christlichen Sekten gibt es 52 370 Baptisten und 13 864 Mennoniten. Werden auch diese in Steuernot sein und der staatlichen Hilfe bedürfen, so wäre die aufzuwendende Summe nicht bedeutend. Er verwies dann auf die anderen deutschen Bundesstaaten. Von diesen gewährt für jüdische Kulturzwecke Bayern 20 000, Württemberg 57 000, Baden 24 000, Elsaß-Lothringen 200 300 dl. Der Antrag wurde der Budgetkommission überwiesen. Aus aller Wett Deutschland. Der Reichslag über die Richtbeförderung von Juden zu Offizieren. Der deutsche Reichstag hat sich in der Sitzung vom 8. Mai wieder einmal mit der Beförderung von Juden zu Offizieren befaßt. Die Abgeordneten Gothein (Fortschr. Volkspartei), Dr. Mülle r-Meiningen (Fortschr. Volksp.) und Dr. G r o e b e r (Zentrum) sind für diese Forderung der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung eingetreten. Der Kriegsminister von Falkenhayn hat in seiner Erwiderung die Behauptung gewagt, daß sobald ein Jude die für die Reserveoffiziere vorgeschriebenen Bedingungen erfülle, er anstandslos zum Offizier befördert werden würde. Da ist es doch überaus merkwürdig, daß feit den achtziger Jahren nicht ein einziger Jude diese Bedingungen hat erfüllen können. Besser wäre es schon, wenn die verfassungswidrige Ausschließung der Juden von den Offizierstellen offen zugegeben würde. Wir lassen die Reden der Obengenannten, soweit sie diese Frage behandeln, folgen: Abg. Gothein (Fortschr. Volksp.): ... Die Verfassung sagt weiter: Alle Preußen find vor dem Gesetz gleich; die öffentlichen Aemter find nach den gesetzlichen Prüfungen allen Preußen zugänglich: das Religionsbekenntnis spielt keine Rolle. Wir haben im vorigen Jahre eine Reihe von Resolutionen beschlossen, auf die wir eine Anzahl merkwürdiger Antworten bekommen haben. Was haben die beiden Vorgänger des Kriegsministers hier erzählt? Herr v. Einem hat 1909 hier erklärt, er hoffe, daß ein neuer Erlaß eine gewisse Wirksamkeit haben werde; da muß es doch in der Vergangenheit an etwas gemangelt haben! Herr v. Einem wird anerkennen, daß es vorkommt, daß ein Jude nur aus konfessionellen Gründen nicht befördert wird. Herr v. Heeringen hat ausdrücklich erklärt, die Beschwerden seien berechtigt. Und nun schlägt die Erklärung des Bundesrats dem allen ins Gesicht. Herr v. Heeringen hat den Grund auf bewußte oder unbewußte antisemitische Regungen im Volk und im Heere zurückgeführt. Er hat es mit uns mißbilligt, daß das der Fall ist. Hinter der stolzen Antwort, daß eine Statistik über die Konfession der Offiziere nicht nötig sei, verbirgt sich ein schlechtes Gewissen; das Resultat müßte blamabel sein. Legen Sie, bitte, einmal eine Liste der jüdischen Reserveoffiziere seit 1885 vor. Die Verfassung wird systematisch seit 1885 verletzt. Wo sind in den Reichsämtern glaubenstreue Juden? Rudolf v. Gneist hat das hier einmal „eine ständige Umkehrung der Verfassung durch die Verwaltung" genannt. Alle Chefs der Reichsämter verletzen ständig ihre Pflicht in dieser Beziehung. (Vizepräsident Dove bittet den Redner, sich zu mäßigen.) Ich will es versuchen. Hoffentlich ist es mit parlamentarischen Ausdrücken möglich, dieses Verfahren genügend zu kennzeichnen. (Heiterkeit.) Dann hat man gesagt, Unteroffiziere jüdischen Glaubens hätten sich ihrer ganzen Persönlichkeit nach nicht zu Offizieren geeignet. Die Wirkung des bekannten Erlasses ist gewesen, daß man die meisten Juden vom Offiziersunterricht überhaupt ausschließt. Aber alle offiziermäßigen Eigenschaften treten mit einem Male ans Licht, sobald das Taufwasser über den Betreffenden kommt. Man mag den Taufakt noch so hoch stellen — an diese merkwürdige Wirkung kann aber doch kein Mensch 'wirklich glauben! (Sehr gut!) Und das soll ein Kulturstaat sein? Wir sind hier rückwärts gegangen. In den Freiheitskriegen haben jüdische Offiziere und Reserveoffiziere gejochten. Ein aufgeklärter Staatsmann hat einmal gesagt, er billige kein anderes Judengesetz, als das der vier Worte: Gleiche Pflichten, gleiche Rechte! Eine amtliche Denkschrift des Kriegsministeriums besagt, daß die jüdische Religion im Kriege nirgendwo eine Störung in der Tüchtigkeit der Soldaten zur Folge gehabt habe. (Der Redner zitiert dann eine Reihe von Aeußerungen hervorragender Militärs und Staatsmänner, die sich alle für wirkliche Gleichberechtigung der Juden aussprechen.) Es gab hohe Adelige die für die wirklichen Kulturfortschritte und Menschenrechte sich einsetzten. Heute wird die Politik der Konservativen im Lande vertreten von Herrn Kunze; um den beneide ich Sie nicht! Wie tief ist eine Politik gesunken, die sich derartiger Leute bedient! Es gibt freilich Ausnahmen; Herr v. Zedlitz hat die Ausschließung der Juden als schweren Fehler bezeichnet. Die Erfahrungen in Oesterreich sind ausgezeichnet; Generalfeldmarschälle, Generäle, hohe Offiziere sind dort gesetzestreue Juden geblieben. Bei uns aber werden die Offiziere gezwungen, Juden nicht zu befördern und andere Gründe anzugeben als die wirklichen. Das ist eine Erziehung zur Unwahrhaftigkeit! Wir haben die Verpflichtung, die Verfassung hochzuhalten. Sie. ist das Palladium eines jeden Volkes; deshalb kennzeichnen wir immer wieder diese Ungerechtigkeit. Die Verfassung darf nicht Papier bleiben, sondern sie muß volle Geltung haben. Gerechtigkeit erhöht ein Volk, Unwahrhastigkeit verdirbt es! (Lebhafter Beifall links.). Kriegsminister v. Falkenhayn: Der Abg. Gothein ist auf die Beförderung der Juden zu Offizieren eingegangen. Daß der gegenwärtige Zustand mit Recht von den Israeliten beklagt wird, wird jeder begreifen, und ich beklage ihn auch. Indessen handelt es sich um einen tatsächlichen Zustand. Daß das anfich verfassungswidrig ist, muß ich zugeben, daß er aber durch verfassungswidrige Maßnahmen veranlaßt wird, bestreite ich. Ich kann hinzufügen, daß, nachdem ich mich informiert habe, nicht der leiseste Zweifel darin bestehen kann, daß ein Israelit, sobald er die für alle Reserveoffiziere ganz gleichmäßig vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt, anstandslos zum Offizier befördert werden würde. (Lachen und Rufe: Warum geschieht es nicht?) Der Abgeordnete Graf Westarp ist auf die Judenbewegung, die bei der ersten Lesung eine große Rolle gespielt hat, eingegangen. Von der Sozialdemokratie sagte mir damals der sozialdemokratische Redner, ich sei 100 Jahre zu spät geboren. Ich verstehe den Wunsch. (Große Heiterkeit.) Abg. Dr. Müller-Meiningen (Fortschr. Volksp.): Ich möchte den Gegensatz, der hier von einem Herrn zwischen den Fähigkeiten des deutschen und des jüdischen Volkes konstruiert worden ist, auf das allerschärfste zurückweisen. Der Zionismus und der Antisemitismus

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