Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Blatt · 1914-05-15 · 20 (15.5.1914) · p. Seite 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Blatt
Volume
V (1914)
Issue
20 (15.5.1914)
Date
1914-05-15
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/9052070-9097324-9053224--1162-9053227
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 20. Das Mische Klatt 3 wird, und daß alsdann in allen beteiligten Kreisen jene Ruhe, jener religiöse Friede und jener Zustand gegenseitiger Toleranz nicht nur, sondern gegenseitiger Achtung einkehren möge, von dem wir alle wissen, daß er eine dringende Notwendigkeit geworden ist. (Beifall bei den Liberalen.) Abg. Dr. Süßheim (Soz.): Das bayerische Judenedikt hat im vergangenen Jahre sein hundertjähriges Jubiläum gefeiert. Es ist natürlich, daß seit der Judenemanzipation sich die Verhältnisse wesentlich verschoben. Ich bedauere es außerordentlich, daß die liberalen und orthodoxen Juden unter sich nicht den Weg einer Verständigung gefunden haben. Es wird bestritten, daß eine empfindliche Notlage der bayerischen israelitischen Kultusbeamten vorhanden sei. Tatsächlich haben viele Landgemeinden des israelitischen Kultus aufgehört zu existieren oder der Bestand an Angehörigen ist so geschwunden, daß sie nicht mehr in der Lage sind, die zur Bestreitung Her notwendigen Kultusaufgaben notwendigen Mittel aufzubringen. In welcher Weise nun die Frage durch den Staat geregelt wird, ist uns gleichgültig. Jedenfalls ist die Befürchtung unzutreffend, daß bei der beoorstehen- Neuregelung die Interessen der Orthodoxen Schaden leiden, weil bei der Solidarität der Orthodoxen aller Konfessionen kaum ein sachlicher Anlaß zu der Annahme besteht, die jetzige Staatsregierung werde die orthodoxen Interessen schädigen. Wir wünschen nur, daß die Neuregelung nicht dazu ausgenutzt wird, um irgend eine Richtung in der bayerischen Judenschaft zu bevorzugen. In erster Linie wünsche ich eine Schaffung einer allgemeinen «Kasse, aus der die erforderlichen Kultusbedürfnisse bestritten werden. Auch die Frage des Austritts muß gesetzlich geregelt werden. Ebenso muß das Wahlrecht geregelt werden, am besten durch Einführung der Verhältniswahl. Ich und meine Parteifreunde stehen aber auf dem Standpunkt, daß viel wichtiger als ein Eingriff des Staates eine gütlich-friedliche Verständigung der Israeliten wäre. Kultusminister Dr. v. knilling: Verschiedene Redner haben sich mit der Frage beschäftigt. Hierzu habe ich schon im Finanzausschuß eingehend Stellung genommen. Ich habe dargelegt, daß bei der Staatsregierung der ernste Wille zu einer solchen Revision bestehe. Wenn es die Verhältnisse irgendwie ermöglichen, wird es versucht werden, die Verhandlungen über den Entwurf, die nach Möglichkeit gefördert werden, so zum Abschlüsse zu bringen, daß dem nächsten Landtag ein Gesetzentwurf unterbreitet werden kann. (Bravo! links.) Dazu ist aber vor allem auch notwendig, daß die beteiligten Kreise selbst Mitarbeiten. (Sehr richtig! links.) Erst vor einigen Tagen aber ist im Kultusministerium wieder eine Abordnung von Revisionsgegnern erschienen, die eine von 300 Unterschriften bedeckte Eingabe überreichten, in der gegen die Revision Stellung genommen wird. Ich würde es für viel richtiger erachten, wenn auch diejenigen Herren, die der Revision zunächst voreingenommen gegenüberstehen, sich an den Vorarbeiten möglichst beteiligen würden. (Sehr wahr! bei den Lib.) Abg. Walz hat gefragt, ob in dem künftigen Entwurf auch diejenigen Kriterien berücksichtigt werden würden, die in der Ministerialentschließung vom 29. Juni 1863 für die israelitischen Kultusgemeinden gelten. Mit dieser Frage wird sich der Entwurf überhaupt nicht zu beschäftigen haben. Das gehört in das Gesetz nicht hinein. Das Gesetz wird sich in der Hauptsache mit solchen Angelegenheiten zu beschäftigen haben, wie sie den Gegenstand der Kirchengemeindeordnung und des protestantischen Landeskirchensteuergesetzes bilden. Hier handelt es sich um eine notwendige Voraussetzung, die eben vorhanden sein muß, wenn eine israelitische Kultusgemeinde ins Leben treten soll. Es gehört das ja mehr den Aufnahmebedingungen an, die durch den künftigen Entwurf nicht berührt werden sollen. Im übrigen glaube ich, auf Einzelheiten heute nicht weiter eingehen zu sollen. In dieser Richtung habe ich ja die Grundlagen, auf denen ich mir den Entwurf eines künftigen Judenedikts, wie ich es vorerst noch nennen will, im allgemeinen denke, im Ausschuß in allgemeinen Zügen gekennzeichnet. -^ - Wer anlilemitft'che „Wandervogel" und die jüdischen neutralen Vereine. Nachdem der „Wandervogel" auf der Tagung in Frankfurt a. O. sein antisemitisches Gesicht gezeigt hat, wäre ein Massenaustritt aller Juden aus dem „Wandervogel" die richtige Antwort gewesen. Oder hält man es mit der Würde des Juden vereinbar, daß er in diesem antisemitischen Verein verbleibe, in der Absicht, die antisemitische Kundgebung des Vereins umzuwerfen. Will man warten, bis der „Wandervogel" unzweideutig sein antisemitisches Bekenntnis ausspricht, das er auf der Frankfurter Tagung noch ein bißchen schamhaft verhüllt hat? Sollen wir warten, bis die jüdische Jugend, die in Frankfurt a. O. einen Wink erhalten hat, offen brüskiert und unzart hinausgeschoben wird? Dieser unglaublichen Meinung scheinen tatsächlich gewisse jüdische Arier ä tont prix zu sein. Wenigstens veröffentlicht der „Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" eine Resolution, in der die jüdische Jugend zum Ausharren im „Wandervogel" ermahnt wird und die folgenden Wortlaut hat: „1. Wir verurteilen die auf dem Frankfurter Bundestag von der Bundesleitung abgegebene Erklärung wegen ihrer inneren Unwahrhaftigkeit auf das schärfste. 2. Trotzdem halten wir vorderhand ein unterschiedsloses allgemeines Ausscheiden aller Juden aus den neutralen Wandervogelvereinen zurzeit nicht für geboten. Vielmehr muß jetzt, nachdem die Bundesleitung eine durchaus unbefriedigende Stellung eingenommen hat, der Kampf in den einzelnen Gauen und Ortsgruppen zum endgültigen Austrag gebracht und eine klare Stellungnahme jeder einzelnen Ortsgruppe herbeigeführt werden. Dies kann nur geschehen, solange noch Juden in diesen Gruppen und Gauen mittätig sind und an der Klärung ein Interesse haben. 3. Dort, wo mit Rücksicht auf das Gebaren der einzelnen Ortsgruppe ein Ausscheiden der Juden hiernach notwendig wird, sind die vorhandenen neutralen jüdischen Jugendvereine in ihren Wanderriegen zu unterstützen. 4. National-jüdische Wanderbünde befürworten wir nicht." Tiefer kann man sich wohl unter das antisemitische Teutschtum nicht ducken, als indem man sich damit begnügt, daß man geduldet wird. _ __ Nochmals der Antrag Eassek-Gampe. Am Mittwoch den 29. April stand im Preußischen Abgeordnetenhause der im Namen der beiden liberalen Parteien von den Abgeordneten Cassel-Campe eingebrachte Antrag „in den nächsten Haushalts-Voranschlag Beträge für nicht genügend leistungsfähige Synagogengemeinden einzustellen, insbesondere für die von diesen ihren Rabbinern und sonstigen Leitern jüdischen Gottesdienstes zu gewährenden Besoldungen und Hinterbliebenen- Pensionen". Der Abgeordnete Cassel vertrat den Antrag und sagte unter anderem: „Der Antrag stütze sich auf die Forderung der Gerechtigkeit. Wenn die jüdischen Bürger des Staates mindestens einen Betrag von mehr als 400 000 dl in ihren Steuern zu den Kultuszwecken der christlichen Kirche beitragen, so muß es an sich als gerechtfertigt erscheinen, daß, sofern ein Bedürfnis vorhanden ist, leistungsunfähige Synagogengemeinden auch ihrerseits einen Zuschuß erhalten, und die Verhältnisse ergeben es auf das dringendste, daß eine große Notlage bei einer ganzen Reihe jüdischer Kultusgemeinden vorhanden ist. Es ist im vorigen Jahre von verschiedenen Seiten anerkannt worden, daß die jüdischen Glaubensgenossen sehr erhebliche Lasten zu tragen und sehr erhebliche Summen für ihre Kultuszwecke aufzuwenden haben. Es ergibt sich das aus den statistischen Jahrbüchern ohne weiteres. Nach dem statistischen Jahrbuch von 1907 hat jeder Katholik 0,93, jeder Evangelische 1,33, jeder Jude aber 10,97 dl für Kultuszwecke aus eigenen Mitteln abzugeben. (Hört, hört! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) Die Belastung der jüdischen Gemeinden im allgemeinen für Kultuszwecke beläuft sich durch-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.