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Das jüdische Blatt · 1914-05-15 · 20 (15.5.1914) · p. Seite 2

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
V (1914)
Issue
20 (15.5.1914)
Date
1914-05-15
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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2 Das jüdische gUntt. Nr. 20 „Denn die Lippen des Priesters sollen Erkenntnis bewahren und Belehrung erfrage man von seinem Munde, denn ein Engel des Ewigen, des Herrn der Heerscharen ist er." (Maleachi 2, 7.) Zu diesem Verse bemerkt der Talmud: wenn der Priester wie ein Engel Gottes ist, dann frage man ihn, wenn er aber nicht untadelhaft ist, frage man ihn nicht. Die Engel haben keinen Kampf zu bestehen gegen Trägheit und Lässigkeit, gegen Verführung und Leidenschaft, gegen Begierden und Widersetzlichkeit; zu ihnen braucht Gott nur einmal etwas zu sagen und sie führen es aus. So soll es auch der Priester und Erzieher, so sollen die Eltern und Frommen sein, ein einmaliger Befehl soll genügen, daß sie eifrig und flink die Mizwo vollziehen, der Iezer Hora soll keine Macht mehr über sie besitzen — dann wird man ihnen folgen und Belehrung aus ihrem Munde annehmen.. Wenn nun dem so ist, so erhebt sich die Frage, weshalb lautet unser Vers: „sage zu den Priestern und du sollst sagen", wozu das zweite „du sollst sagen"? es sind doch Priester, mit denen Moscheh sprechen soll, und die Antwort lautet: „Du sollst es weitersagen an Leute, die es in der Selbstbeherrschung und in der Frömmigkeit noch nicht soweit gebracht haben, als du. Denen wirst du es zweimal, dreimal, ja noch viele Male sagen müssen, bevor sie alles tun, vornehmlich den Kindern wirst du ein Gebot häufig wiederholen, oftmals einschärfen müssen, ehe sie daran gewöhnt sein werden: lehashir gedaulim al haketanim „die Großen sollen ihrer Verantwortung für die Kleinen bewußt werden." Zur Weviston im öaverischcn Landtag. München, 9. Mai. (275. öffentl. Sitzung der Kammer der Abeordneten.) Abg. Steels (Ztr.):... Ich komme nun zum Iudenedikt. In jüdischen Kreisen wurde die Erklärung des Kultusministers im Finanzausschuß, daß die Revision des Judenediktes ernstlich in die Hand genommen werden soll, mit großer Genugtuung begrüßt. Die orthodoxen Juden legen besonderen Nachdruck auf die drei Programmpunkte: Erstens auf die Austrittsmöglichkeit bzw. auf die Möglichkeit, eine eigene Kultusgemeinde innerhalb eines und desselben politischen Bezirkes bilden zu können, was bisher bei uns nicht möglich war. Die Folge davon wäre, die gesetzliche Zulassung einer zweiten Kultusstätte am gleichen Orte. Der zweite Programmpunkt ist die Einführung der Verhältniswahl für Vertretungskörper in den jüdischen Großgemeinden, damit in den Organen der Kultusgemeinden neben der Majorität der Neologen auch die Minorität der Orthodoxen entsprechend ihrer Stärke vertreten wäre. Der dritte Programmpunkt ist gerichtet aus Einführung einer Zentralkasse zur Unterstützung der leistungsschwachen jüdischen Gemeinden. Es muh die gesetzliche Unterlage zur Errichtung einer allgemeinen israelitischen Kultuszentralkasse nach dem Vorbild des protestantischen Kiirchensteuergesetzes geschaffen werden. Nur nebenbei möchte ich auch auf die schlechte soziale Lage der israelitischen Lehrer in Bayern Hinweisen. Im Interesse der Israeliten, wie auch im Interesse der Autorität des Staates ist eine baldige Revision des Judenediktes wohl zu erwarten. Abg. Walz (Fr. Vgg.): Zur Frage der beabsichtigten Revision des Judenedikts möchte ich einige kurze Bemerkungen machen, weil insbesondere von Israeliten meines Wahlkreises und der dortigen Nachbargemeinden Wert darauf gelegt wird, daß auch ihre Ansicht, da sie Gegner des Revisionsbegehrens sind, hier zum Ausdruck gebracht werde. Sie sehen in der Forderung einer Zentralkasse und der Proporzwahl einen Widerspruch mit der Trennungsmöglichkeit und sie wenden sich insbesondere gegen einen Beirat, der, wenn auch nur gedacht zur Ordnung der finanziellen Angelegenheiten, doch nach Lage ihrer Verhältnisse und der kommenden Entwicklung nach ihrer Ansicht zu starken religiösen Bedenken Anlaß geben kann. Von der Trennungsmöglichkeit, die nach ihrer Ansicht eine Differenzierung ihres religiösen Bekenntnisses bedeutet, befürchten sie insbesondere für die israelitischen Landgemeinden schwere Schädigung. Anerkannt wird, daß vielfach eine Notlage besteht, insbesondere in den Verhältnissen der israelitischen Lehrer und Kultusbeamten. Ich möchte mich der Ansicht und dem Wunsche anschließen, daß hier in aller Bälde etwas geschehen muß. An den Herrn Minister möchte ich die Anfrage mir erlauben, ob die Bestimmungen der Ministerialentschließung von 1863 über die notwendige Einrichtung einer Kultusgemeinde in vollem Umfange auch in ein ev. zu schaffendes Gesetz ausgenommen wird. Ich füge dann nur noch den Wunsch dieser Beteiligten an, es möge vor der beabsichtigten Revision noch einmal die K. Staatsregierung eine Umfrage bei allen Gemeinden, nicht bloß bei einzelnen, veranstalten, und ich nehme an, daß durch diese Maßnahme mehr Klärung in die Sache gebracht wird. (Bravo! bei der Fr. Vgg.) Abg. Dr. Günther (lib.):... Mit dem, was Kollege Steels über das Judenedikt gesagt hat, stimme ich vollständig überein, ein Fall, der nicht alle Tage eintritt. Prinzipiell hat sich ja auch der Abg. Walz durchaus nicht dagegen ausgesprochen. Auch er erkannte den geradezu himmelschreienden Notstand der israelitischen Lehrer in kleineren Orten an, der eine Aenderung dringend nötig erscheinen läßt. Daß das Judenedikt des Jahres 1813 nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, darüber wird wohl keine Meinungsverschiedenheit bestehen. Die Revision wird bekanntlich dadurch erschwert, daß den Israeliten jedwede Art kirchlicher Oberbehörde in Bayern fehlt. Versuche, eine solche zu schaffen, sind bisher immer an dem Widerspruch eines Teils der orthodoxen Juden gescheitert. Die Reform wird jedenfalls der Tatsache Rechnung zu tragen haben, daß jene Einigkeit in der Auffassung der religiösen Wahrheiten, welche für die Juden früherer Zeit juristisch und religiös maßgebend war, heutzutage nicht mehr zu Recht besteht, sondern, wie das so ziemlich bei allen Religionen der Fall ist, auch hier eine gewisse Scheidung der Geister Platz gegriffen hat, die aber meiner Ansicht nach nicht so tief geht und sofort eine Trennung der Gemeinden als nötig erscheinen läßt. Daß natürlich der Staat allen Gläubigen innerhalb des Judentums mit vollständiger Objektivität entgegentreten muh, versteht sich von selbst. Daß auch die orthodoxe Richtung immer denselben Schutz des Staates finden muß wie die sogenannte neologische, ist selbstverständlich, und ich glaube, bei den Juden kann das noch in ganz besonderer Schärfe betont werden. Die Möglichkeit, daß zwei Gemeinden an einem Ort bestehen, ist in der Tat dringend notwendig, wenngleich ich der Ueberzeugung bin. daß praktisch von der Möglichkeit kein sehr ausgedehnter Gebrauch gemacht werden wird. Ungleich wichtiger ist die Frage, wie man dahin kommen könne, der Notlage, die unter den Kultusbeamten der kleinen Gemeinden ohne Zweifel obwaltet, abzuhelfen. Es ist nun darauf hinzuweisen, daß ein Steuersystem auch für die jüdischen Gemeinden eingerichtet werden soll, ein Steuersystem, welches im wesentlichen demjenigen der Protest. Kirche r. d. Rh. nachgebildet ist. Die Art und Weise, wie Kommerzienrat Fränkel in seiner Monographie über diesen immerhin schwierigen Punkt wegkommt, ist in der Tat höchst klug und anerkennenswert. Er schlägt vor, eine Zentral- oder Landeskasse einzurichten, in welcher die einzelnen Juden je nach Steuerfähigkeit nach ihrem festgesetzten Steuersoll Beiträge einzubezahlen haben und diese sollen dann von einer entsprechend eingesetzten Instanz verwaltet werden, um den einzelnen Gemeinden, namentlich auf dem Lande, dasjenige zu übermitteln, was für ihre Bedürfnisse unbedingt erforderlich ist. Die Juden auf dem Lande wollen in rechtlicher Weise nicht durch zufällige, gelegentlich wieder aussetzende Beiträge ihrer Glaubensgenossen unterstützt werden. Dabei muß ein sogenannter Beirat notwendig eingesetzt werden. Dieser Beirat, der aus verschiedenen Elementen zusammengesetzt sein soll, wird sich ausschließlich auf das finanzielle Moment beschränken; er wird gar nicht daran denken dürfen, irgendwie in religiöse Materien einzugreifen. Man kann dann weiter gewiß auch die Frage aufwerfen, in welcher Weise diese Kasse verwaltet werden soll, wie die Beiträge, die für sie geliefert werden müssen, abgeführt werden sollen. Wenn in diesem Sinne vorgegangen würde, würde endlich auch einmal der Zwiespalt und der Zwist unter den israelitischen Gemeinden, der allmählich im Staat als sehr unangenehme Erscheinung empfunden werden muß, aufhören. Eine ganz leichte Aufgabe ist das nicht. 'Nachdem aber bereits auf diesem Gebiete seitens des Ministeriums mit Erfolg gearbeitet wurde, so gebe ich mich der Erwartung hin, daß in nicht allzu ferner Zeit ein voller Erfolg, nicht bloß ein partieller wie bisher, diese Bemühungen krönen

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