Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- V (1914)
- Issue
- 20 (15.5.1914)
- Date
- 1914-05-15
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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kalt. IKeicb und Ausland: Lettungspretsltlte. Layern: Leitungsnummer S4S. k Geschäftsstelle: — 1 M. DuMout Schauberg, Stratzburg i. Elf. > >— Vertretung für Bayern und Württemberg: Max Eichinger, König!. Hofbuchhändler, Ansbach (Bayern). Zu beziehen: Durch die Geschäftsstelle; außerdem in Stratzburg durch die Elsässtsche Aktiengesellschaft vorm. A. Ammel. In Basel durch I. Aordmann, Socinäraße 36. In Zürich durch A. Schneider, Badenerstraße 123. Bezugsbedingungen: Pro Quartal per Post 75 Pfg. (exkl. Zustellungsgebühren), per Stteifband M. 1.25. In Frankreich unter Streifband 2.50 Fr. da« Vierteljahr, 10 Fr. das Jahr. In der Schweiz per Post 4 Fr. das Jahr ohne Bestellgeld, unter Streifband 10 Fr. da» Jahr. In Oesterreich per Post 4 Kr., per Streifband 9 Kr. daS Jahr. I» England 2 Schilling. Amerika 50 Cents per Vierteljahr. -Inserate nach Tarif.-— Abonnements nimmt jede vottanllalt entgegen. V. Zavrgang. Stratzburg, 15. /H>at 1914, 19. 3jar 5674. Dr. 20 Inhalt. Leitartikel: Zu Parschas. — Zur Revision im bayerischen Landtag. — Der antisemitische „Wandervogel" und die jüdischen neutralen ^Vereine. — Nochmals der Antrag Cassel-Campe. — Aus aller Welt. — Korrespondenzen. — Familiennachrichten. — Wochenkalender. — Gebetszeiten. — Rätsel-Ecke. — Vermischtes. — Mutter und Sohn. — Inserate. Zu Uarschas uva. Nur wahre Frömmigkeit wirkt erzieherisch.*) „Gott sprach zu Moscheh: sprich (“i£K) 3U den Priestern, den Söhnen Abrahams und sage ihnen (VhEKI) an Personen unter ihrem Volke dürfen sie sich nicht verunreinigen." Schon unseren Weisen fällt dieser doppelte Ausdruck und auf, und sie erklären die Verdoppelung des Befehles damit, daß sie aus ihr folgern: lehashir gedaulim al haketanim: Moscheh soll zu den Erwachsenen sagen, daß sie das von ihm Gesagte weiter sagen, d. h. daß die Erwachsenen die Kinder belehren und zur Erfüllung der Thoragebote anhalten. Daraus wird die Verpflichtung der Eltern, ihre Kinder religiös zu erziehen und von verbotenen Dingen fernzuhalten, und ihre Verantwortung für d^s Tun ihrer Pflegebefohlenen abgeleitet. Aber nicht nur um Eltern und Kinder, sondern überhaupt um Erwachsene und Minderjährige, um Lehrer und Schüler, um Rabbiner und Gemeindegenossen handelt es sich. Ueberall, wo religiöse Einwirkung möglich ist, muß sie versucht und ausgeübt werden. Welches ist die beste Weise? Das eigene Vorbild und das persönliche Beispiel des Erziehers und Mahners! Es genügt nicht, daß der Lehrer und Rabbiner die Thora und die heilige Schrift, Talmud und Midrasch beherrscht, er muß vielmehr in seinem Lebenswandel untadelig und vollkommen dastehen. Denn die Augen des Volkes sind auf ihn gerichtet, und wenn es an seiner Person nur die allergeringste Unebenheit wahrnimmt, so kommt diese ihm wie ein hoher Berg *) Anm.: Wir entnehmen die Abhandlung dem kürzlich erschienenen Werke: rnirP des Rabbiners Juda Großmann in Jpolysagon (Ungarn). Es enthält eine große Anzahl Deroschaus zu allen Sidraus und eignet sich ganz vorzüglich zu Vorträgen in Schiurim. Druck und Papier sind ebenso vorzüglich wie die Deroschaus. Das Werk kann vom Verfasser bezogen werden. Rabb. Dr. M. K. in M. vor; wenn es nur einen kleinen Flecken von der Größe eines Stecknadelkopfes auf seinem Gewände entdeckt, so dünkt ihm das ganze Kleid als von Schmutz starrend. Darum sagen unsere Weisen (Sabb. 114) „ein Thoragelehrter, auf dessen Gewand ein Flecken sich findet — auf seinem Charakter —, ist todesschuldig". Er hat sich gewissermaßen der Entweihung des göttlichen Namens schuldig gemacht, einer Sünde, welche weder durch Jom Kippur noch durch Teschuwoh gesühnt werden kann. Und wie leicht kann man in diese Sünde verfallen. Unser großer Talmudlehrer Raw sagte: „wenn z. B. ich eine Ware aus einem Laden holen würde, ohne sie sofort bar zu bezahlen, hätte ich schon veranlaßt, daß man schlimm über alles, was mit der Thora und Gott zusammenhängt, denkt und spricht". Darum sollen, ohne Unterschied des Standes, alle Leute, die beispielgebend sein wollen oder die fromm und gesetzestreu sind, sich der größten Sorgfalt in ihrem Lebenswandel befleißigen. Insbesondere die Frommen, denn auf sie sind in ganz hervorragendem Maße die Augen aller, selbst der ganz Unfrommen gerichtet. Ebenso streng müssen Eltern im Interesse ihrer Kinder auf jede Handlung, jedes Wort, ja jede Miene achten. Wenn wir die Mizwos erfüllen, so handelt es sich nicht allein um deren Ausführung schlechthin, sondern auch um die Art und Weise, wie wir es tun, damit nicht irgend ein Mangel an ihr die ganzen Mizwoh zerstöre. Z. B. man hat einen Talis umgehüllt, aber er ist zerrissen oder schmutzig: man betet jeden Tag dreimal, aber hastig und ohne Andacht; man gibt den Armen, aber öffentlich und ohne Zartgefühl; man geht zur Synagoge, aber kommt zu spät; man hat eine Sukkoh, aber sie ist nachlässig gebaut und ausgerüstet; man hat Tephilin und Mesusaus, aber sie sind alt und posul geworden; man speist Hungrige, a.ber nicht am eigenen Tische, sondern hat sie in der Wirtschaft angedungen usf. Man führt die Mizwaus aus, aber nicht recht und frühzeitig, sondern schiebt sie auf. Z. B. wenn man vom Geschäft heimkommt, setzt man sich zuerst zu Tisch, zur Zeitung oder zum Schlafen, dann erst zu Maariv oder Minchoh; anstatt erst Beten und Lernen und dann die eigene Bequemlichkeit. „Schön und gut" muß man die Gebote erfüllen, sagen unsere Weisen, und darauf wenden sie den Vers des Hoheliedes „schön bist du, meine Liebste" an: „schön bei den Mizwaus, schön bei der Ausübung von Liebestaten, schön bei der Erfüllung der Tatgebote, schön bei der Einhaltung der Verbote".