Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Blatt · 1914-04-24 · 17 (24.4.1914) · p. Seite 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Blatt
Volume
V (1914)
Issue
17 (24.4.1914)
Date
1914-04-24
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/9052070-9097324-9053190--1130-9053195
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 17. Das jüdische glatt 5 jüdischen Abgeordneten kanditieren wieder, nämlich: Joseph Reinach, Theodore Reinach, Camille Picard, L. L. Klotz (letzterer ist früherer Minister und Mitglied des Komitees des unter der Führung von Barthou und Briand stehenden Föderation des Gauches, und I. A. Heß. Keiner dieser Abgeordneten aber hat je eine jüdische Sache in der Kammer verteidigt oder innerhalb der Regierung z. B. die Sache der unterdrückten Iudenrechte in Rumänien in die Hand genommen. Neue Kandidaten sind: Louis Dreyfus, Sohn des Generalkonsuls von Rumänien, Cremieux und Mandel (Sekretär Clemenceaus). Untzl and. Der Adel hat bekanntlich die Forderung erhoben, daß die Juden vom Militärdienst ausgeschlossen und dafür einer dreijährigen persönlichen Staatsfron unterworfen werden. Die Partei der Rechten hot vor längerer Zeit schon einen formellen Antrag in der Duma eingebracht, die Juden vom Heeresdienst auszufchliehen. Der Kriegsminister hat nun dieser Tage den Bericht der Kommission für Heeressachen über diesen Antrag vorgelegt. Die Kommission erklärt es für unerwünscht, bei den jetzigen Zeitläuften die 'Zahl der russischen Streitkräfte zu vermindern, und für unmöglich, den Bauern die Stellung eines Mehr an Gestellungspflichtigen aufzuerlegen, das nötig wäre, um die infolge der Ausfalls der jüdischen Rekruten entstehenden Lücken zu füllen. Auch sei es nicht erwiesen, daß die Juden als solche Revolutionäre seien und die hie und da auftretende Zugehörigkeit eines Juden zur revolutionären Partei sei kein hinreichender Grund für den Ausschluß der Juden aus dem Heere. Man sieht, judensreundlich sieht diese Begründung nicht gerade aus; sie läßt auch keine guten Aussichten für die gerechte Behandlung der Juden in der Armee zu, sie reicht gerade noch hin, um die Juden davor zu bewahren, daß sie durch den etwaigen Ausschluß aus der Armee von Staats wegen zu Heloten herabgedrückt werden. Der Judenhaß der Regierungskrise kann übrigens nicht überraschen, da er im Einklang mit der judenfeindlichen Gesinnung des Zaren steht. Wie sollten die Minister und Gouverneure mild gegen die Juden verfahren, wenn sie sehen, wie alle diejenigen vom Zaren beschützt, belohnt und ausgezeichnet werden, die gegen Juden Vorgehen. So wurde der berüchtigte Pater Pranaitis, der Ritualmordsachverständige des Kiewer Prozesses, mit einer hohen Auszeichnung, dem Stanislausorden zweiter Klasse, bedacht, der Präsident der kürzlich stattgehabten Versammlung der Adelspartei wurde mit großen Ehren vom Zaren empfangen, so hat der Zar dem Gouverneur von Eniseisk (Sibirien) gestattet, kranken Juden die Aufenthaltserlaubnis in dem Badeorte Schiza zu gewähren, ihm aber zugleich eingeschärft, daraus zu achten, daß diese jüdischen Kurbesucher keine Geschäfte am Kurorte machen. Wenn der Zar zum Pharao wird, darf man sich wundern, daß für die Juden der Aufenthalt in Rußland zu egyptischer Knechtschaft wird, daß die antisemitischen Gouverneure in ihrer Willkür gegen die Juden sich auch vom Minister selbst nicht einschüchlern lassen und daß z. B. in Kiew 5000 Juden ausgewiesen werden sollen, weil sie in der Vorstadt Dimiewka kein Wohnrecht haben? — Wenigstens in der Schechitafrage ist eine kleine Besserung insofern zu verzeichnen, daß der Gesetzentwurf zur Unterdrückung des Schächtens von dem Antisemitischen Komitee für gesetzgeberische Angelegenheiten übergehen soll an den aus medizinischen Sachverständigen zusammengesetzten Rat für öffentliche Gesundheitspflege. Dies war von Anfang an der Wunsch der in dieser kritischen Schechitaangelegenheit tätigen jüdischen Führer. Rumänien. Die Liberalen führen die Geschäfte. Aber in der Judenfrage sind sie ebenso stramm gegen Aenderung der unmenschlichen Behandlung der Juden wie die Konservativen. Auf der Tagesordnung steht die Aenderung der Verfassung. Aber von einer Aenderung des berüchtigten Paragraph 7, der die Rechte, vielmehr die Rechtlosigkeit des Juden betrifft, ist keine Rede. Die 300 000 Juden in Rumänien erfüllen alle Staatspflichten, leisten Militärdienst und Steuern und gelten dennoch in ihrem eigenen Lande als Fremde, ohne jedoch des Schutzes einer fremden Macht teilhaftig zu fein. Die jüdischen Kinder sind von den Staatsschulen ausgeschlossen, für Waisenkinder von Soldaten wurden nach dem Balkankriege Stipendien gestiftet, aber unter der Bedingung, daß nur Rumänen diese genießen dürfen. Das neue Gesetz über die Zentral-Markthallen in Bukarest bestimmt, daß nur Rumänen dort beim freien Handelsverkehr tätig sein "dürfen; das neue Börsengesetz bestimmt, daß nur Rumänen Börsenagenten sein dürfen, das neue Gesetz über die Destillerie-, Farbe- und Parfümerie-Fabriken bestimmt, daß die Eigentümer, Direktoren, Chemiker dieser Fabriken nur Rumänen sein dürfen. Der „Verband einheimischer Israeliten" sucht nun durch Flugschriften eine Aenderung zu erreichen. So hat er letzthin einen neuen Ausruf verbreitet, in dem es unter anderm heißt: „Bis jetzt hat das Land nur unsere Gegner angehört, wir bitten es nun, auch uns Gehör zu schenken . . . Wir fragen: An' welchem Leid des Volkes haben wir keinen Anteil genommen? Wann blieben wir den Bedürfnissen des Landes gegenüber gleichgültig? Wann haben wir unsere Mitarbeit an Bedingungen geknüpft oder sie verweigert? Man gebe darauf Antwort mit Beweisen und Tatsachen, aber nicht mit Worten und Verleumdungen . . . Wir wollen uns unseres patriotischen Verhaltens im Kriege des letzten Jahres nicht rühmen, aber wir erlauben nicht, daß man es bestreitet. Wir rufen Hunderte und Tausende von rumänischen Soldaten zu Zeugen, die unsre Glaubensgenossen an ihrer Seite gesehen haben; wir rufen diejenigen zu Zeugen, die Hilfskomitees gegründet haben, sie mögen aussagen, ob das Verhalten der Juden sich im geringsten von demjenigen der anderen Rumänen unterschieden hat. Vor allen rufen wir das Zeugnis der hochstehenden Persönlichkeiten, den König voran, an. Haben sie nicht die ganze Armee ohne Unterschränkung und Unterscheidung gelobt? — .... Worin sind wir Juden von den Einwohnern der Dobrudscha, selbst der dortigen jüdischen, verschieden? Wie kann nach den Erfahrungen der Dobrudscha die öffentliche Meinung in die früheren Irrungen verfallen. Verlanget, daß die Verfassungsrevision endlich deutlich ausspreche, daß die einheimischen im Lande geborenen und erzogenen Juden Fleisch von seinem Fleische, Geist von seinem Geiste, daß sie Rumänen sind und daß sie und ihre Kinder Rumänen bleiben wollen. Erfüllet das große, weise und gute Werk, und rettet das Land von seiner Schande. So werdet ihr in das Buch der Nationen einen Ruhmestitel mehr für die rumänische Nation einschreiben." Trotz des Hinweises dieses Ausrufes auf die Aufnahme der Juden der Dobrudscha in den rumänischen Staatsverband scheint es zweifelhaft, ob die Juden der Dobrudscha tatsächlich Vollbürger sein werden. Denn in dem Gesetzentwurf, der die Bürgerrechte der Dobrudscha regelt, ist immer nur von rumänischen Bürgern die Rede und nach den unredlichen Praktiken der rumänischen Staatskunst ist man nicht gewohnt, die Juden als Rumänen anzusprechen. Die betreffenden Gesetzesparagraphen lauten:

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.