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Das jüdische Blatt · 1914-02-27 · 9 (27.2.1914) · p. Seite 10

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
V (1914)
Issue
9 (27.2.1914)
Date
1914-02-27
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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10 Das jüdische Klatt Nr. 9 fragen, und das ist im Vergleich zu mancher Landgemeinde immerhin ein Erfolg. Preußen. Köln a. Rh. Am 12. Februar 1914 fand die 4. Entlassungsprüfung am hiesigen Jüdischen Lehrerseminar unter Vorsitz des Kommissars des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums, des Herrn Geheimrat Dr. Hoeres, statt. Alle sechs Zöglinge haben die Prüfung bestanden. Saarbrücken. Mittwoch den 18. d. M. wurde die Frau Ober-- kantor und Lehrer Lißner zur letzten Ruhestätte verbracht. Die Verstorbene hat sich großer Beliebtheit erfreut und die Beerdigung gestaltete sich zu einer großen Sympathiekundgebung sowohl für die Verblichene als auch für ihren Gatten. Im Hause sprach Lehrer Berlinger aus Illingen, auf dem Friedhof Lehrer Heß-Saarwellingen, sowie der zweite Kantor Wolfermann-Saarbrücken. Alle Redner feierten das mustergültige Eheleben, welches die Heimgegangene mit ihrem Gatten führte. Kaden. lieber die Besoldungsverhältnisse der jüdischen Religionslehrer in Baden entnehmen wir einem in der Franks. Ztg. (Nr. 53) unter der Ueberschrift: „Zur Lage der israelitischen Religionslehrer in Baden" erschienenen. Artikel folgende Stelle: Diese R e l i g i o n s l e h r e r, zu deren Dienstobliegenheiten außer der Erteilung des Religionsunterrichtes auch die Funktionen des Vorbetens, mancherorts auch die des Schächtens, gehören und durch die so in den Gemeinden, in denen ein Rabbiner keinen Sitz hat — und das ist zumeist der Fall —, der ganze jüdische Kultus sich vollzieht, sind, wie auf dem Breslauer Verbandstag der jüdischen Lehrervereine im Deutschen Reich der badische Referent mit wehem Herzen darlegte, mit Sorgen beschwert, die weiten Kreisen unbekannt sind. Wohl ist ihnen durch die Fürsorge der kirchlichen Oberbehörde, des großherzoglichen Oberrats, neben einer Dienstwohnung oder einer Mietsentschädigung von jährlich 100 Jl ein M i n d e st g e h a l tvon 700 Jl garantiert, und ist für die Pensionierung und Hinterbliebenenversorgung eine gesetzliche Unterlage geschaffen. Aber diese Leistungen können nicht als das Minimum einer standeswürdigen Existenz gelten. Nur in den wenigen städtischen jüdischen Kultusgemeinden erhalten die Religionslehrer eine auskömmliche Bezahlung. In den übrigen Gemeinden bleiben die Gehalte in neun Fällen unter 1000 Jl; 53 badische Religionslehrer, darunter 6 mit mehr als 40 und 5 mit über 50 Dienstjahren, haben ein Jahresgehalt von 1000 bis 1500 Jl; nur in drei Fällen geht es über 2000 Jl hinaus. Hierzu kornmen wandelbare Gefälle aus Kasualien, die für den einzelnen nichts Sicheres find und in den seltensten Fällen 400 Zt übersteigen. Die fehlenden Existenzmittel sucht der Religionslehrer nicht selten von Wohltätigkeitsvereinen oder — durch einen Nebenerwerb zu erlangen, der gewöhnlich weitab liegt von seinem Berufe und weder ihm selbst noch der Gesamtjudenheit zur Ehre gereicht. Und was an diesen unzulänglichen Gehaltsbezügen besonders drückend empfunden wird, das ist der Mangel eines Rechtsanspruches auf die in ihnen enthaltenen Zulagen, die der Oberrat dem einzelnen Religionslehrer nach Bedürfnis zubemiht. Auf jeden Fall haftet einer solchen Zulage das Odium einer U n t e r ft ü tz u n g, einer Gnadengabe an, deren Erlangung den Lehrer in eine unwürdige Abhängigkeit von seinen Vorgesetzten bringt. Auch die R u h e g e h a l t e der Religionslehrer, die sich zwischen 500 und 1000 Jl bewegen und deren Festsetzung in jedem einzelnen Fall ebenfalls in das Ermessen der Behörde gestellt ist, bedürfen dringend einer namhaften Erhöhung und rechtlichen Sicherung. Gar manche im Religionsschuldienst ergraute Lehrer müssen, auch wenn sie noch so sehr der Ruhe bedürfen, in den Sielen sterben, wie die „Frankfurter Zeitung" (Zweites Morgenblatt vom 19. Juli 1912) zutreffend ausführte. Ganz unzureichend ist auch die Hinterbliebe nen-Versorgung, für welche Beträge von 400 bis 800 Jl vorgesehen sind. * * * Der Verein zur Wahrung der Interessen des gesetzestreuen Judentums in Baden hielt am letzten Sonntag in Karlsruhe im Hotel Lion feine Generalversammlung ab, die von den entferntesten Teilen Badens, sowohl vom Bodensee als vom Maingrund wie auch von den anderen Bezirken gut besucht war. In lebhafter und eingehender Debatte wurden die jüdischen Angelegenheiten des Landes vom Standpunkt des gesetzestreuen Judentums aus erörtert, wobei der ernste Wille zu eifriger Arbeit im Interesse unserer Emunoh deutlich hervortrat. Dem Vorstande des Vereins wurde für seine Tätigkeit der Dank der Versammlung votiert und dem Kassier Entlastung erteilt. — Mit lebhaftem Bedauern nahm die Versammlung davon Kenntnis, daß die beiden Vorstandsmitglieder, die Herren Aron Ettlinger-Mannheim und Dr. Würzburger- Rappenau, ihre Aemter infolge Wegzugs aus Baden niederlegen mußten, bzw. Neuwahl nicht mehr annehmen konnten. Herr Ettlinger zieht nach Hamburg und Herr Dr. Würzburger, dessen Gemeinde leider kein Minjan mehr hat, nach Heilbronn. Durch den Wegzug beider Herren erleidet der Verein einen schweren Verlust. Mit großer Liebe und Hingabe hat Herr Dr. Aron Ettlinger seit der Gründung die Geschäfte des Vereins im Sinne des einzig wahren, unverfälschten Judentums geleitet, und auch die Arbeitsfreude und reiche Erfahrung des Herrn Dr. Würzburger wird schwer zu ersetzen sein. — Die Versammlung sprach den beiden Herren herzlichen Dank und tief gefühlte Worte des Abschieds aus. Als Ersatz für diese Herren wurden die Herren Bankdirektor Rosenbaum-Mannheim und Julius Kaufmann II- Ladenburg neu und die anderen seitherigen Vorstandsmitglieder wieder gewählt. Karlsruhe. Die israelitische Landessynode wird in der ersten Hälfte des Monats April tagen. Die wichtigste Vorlage bildet der Voranschlag über die allgemeinen kirchlichen Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinschaft auf die Jahre 1914/16. Vorgesehen ist die Aufbesserung gering besoldeter Religionslehrer und Kantoren, sowie die Unterstützung bedürftiger Gemeinden. Außerdem ist ein Verordnungsentwurf über die Beiträge zum Pensionsfond zu erwarten, wonach die Gemeinden und Bezirksverbände vom 1. Januar 1914 an nur noch die Hälfte der durch die Verordnung vom Jahre 1912 geforderten Beiträge zu entrichten haben sollen, während die andere Hälfte abzüglich der von den Rabbinern, Lehrern und Kantoren zu zahlenden Beträge aus der israelitischen Zentralkasse zu bestreiten ist. —c — Karlsruhe. Im hiesigen jüdischen Iugendverein „Chinuch Neorim" sprachen in letzter Zeit an den Diskussionsabenden die Mitglieder I a k o b S ü ß, I a m e s W a r i s ch, Jakob Jacobs o h n und Moritz Weil! über „Ritualmord und seine Geschichte", Nation und Religion, „Das Ideal eines Menschen" und „Unser Judentum". Alle Herren entledigten sich ihrer Aufgabe in schöner Weise. - -c- Rialsch b. Eltlingen. Der Lehramtspraktikant Löb David Maier von hier ist vom Großherzog zum Professor am Gymnasium in W e r t h e i m ernannt worden. — c —

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