Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- V (1914)
- Issue
- 9 (27.2.1914)
- Date
- 1914-02-27
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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6 Aas Mische glatt Nr. 9. wurde nun weiter Beschwerde bei dem Oberpräsidenten eingelegt. Der Herr Oberpräsident erkundigte sich danach, ob der Sachverständige selbst sich beschwert hätte. — Der Sachverständige hat sich nicht beschwert. Was sollte denn der Sachverständige machen? Eine Klage konnte er nicht anstrengen, weil der betreffende Schriftsatz ja durch den Schutz des Artikels 193 des Strafgesetzbuchs gedeckt war. Ob er gewußt hatte, welche Instanzenzüge für die Beschwerde vorhanden sind, und welche Gründe ihn sonst bewogen haben, wie oft in anderen Fällen viele andere Leute, den Streich einzustecken, das weiß ich nicht; jedenfalls war aber damit nicht dieser Sachverständige allein beleidigt, sondern alle jüdischen Glaubensgenossen Preußens. (Sehr richtig! links.) Darauf hat der Herr Oberpräsident geantwortet: „Nach der Ansicht des Zentralvereins ist die Begründung der Ablehnung als Sachverständigen" — den Namen will ich nicht nennen — „für ihn selbst außerordentlich beleidigend gewesen. Trotzdem hat er, soweit bekannt, keine Schritte zur Verfolgung dieser angeblichen Beleidigung getan. Unzweifelhaft war er aber dazu berufen gewesen, gegen eine Beleidigung, die ihn betraf, die geeigneten Maßregeln zu ergreifen. Da er keine Schritte getan hat, läßt sich entnehmen, daß er als Nächstbeteiligter in der Begründung der Ablehnung als Sachverständiger eine Beleidigung überhaupt nicht erblickt hat." — Dieser Schluß ist doch etwas kühn. Nicht jeder verfolgt jede Beleidigung, namentlich dann nicht, wenn er nicht weiß, auf welchem Wege er es tun soll. Ich bin neugierig, was der Bescheid des Oberpräsidenten gewesen wäre, wenn er Beschwerde eingereicht hätte. „Bei dieser Sachlage vermisse er für den Zentralverein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens die erforderliche Legitimation zur Beschwerde." Auf weitere Beschwerde an den Herrn Minister des Innern erwiderte derselbe unter dem 16. September 1913, daß er nach Prüfung der Sache nicht in der Lage sei, den gestellten Anträgen Folge zu geben, zumal er den von dem Oberpräsidenten der Provinz Westfalen erteilten Bescheid als zutreffend erachtet hat. (Hört, hört! links.) Ich mache darauf aufmerksam, daß hier absolut nicht gesagt worden ist, daß die Behörden unzuständig seien, weil diese Feuersozietäten außerhalb des Rahmens ständen. Das ist durch die Untersuchung anerkannt worden, die sie haben stattfinden lassen, und durch die zweifellose Tatsache, daß die Sozietät der kommunalen Aufsicht unterliegt. Der Herr Oberpräsident hat sich darüber nicht ausgedrückt, ob die betreffende Aeuherung beleidigend fei; er nennt das bloß eine „angebliche" Beleidigung. „Angeblich"! Ich wollte mal sehen, was der Herr Oberpräsident sagen würde — ich weiß nicht, welcher Konfession er ist —, wenn ein anderer Konfessionsverwandter in seinem Bezirk ihn seiner Konfession wegen für parteiisch, für imstande halten würde, unter dem Eide etwas Falsches auszusagen. (Sehr richtig! links.) Die Ehre des Sachverständigen ist genau ebensoviel wert wie die Ehre dieses Herrn Oberpräsidenten. Ich muß mich also gegen diese Darstellung, daß hier nur eine angebliche Beleidigung vorliege, aufs entschiedenste wenden. (Bravo! links.) Der formale Grund, daß der Verein jüdischer Staatsbürger nicht legitimiert fei, ist doch wirklich nicht ernst zu nehmen. Wenn der Herr Oberpräsident und der Herr Minister des Innern erfahren, daß es in unserem Preußen möglich ist, daß eine unter der Aufsicht der Behörde stehende Verwaltung gegen einen Sachverständigen deswegen protestiert, weil er desselben Glaubens ist wie eine Partei, dann, glaube ich, meine Herren, ist es die Pflicht der Behörden, gegen eine solche Verkümmerung der Glaubensfreiheit einzuschreiten; denn diese liegt vor, nicht aber Gründe der Stammesverwandtschaft. (Sehr richtig! links.) Die Dinge, die da geschehen sind, stellen nicht bloß eine Beleidigung des Sachverständigen dar, sie stellen auch eine Beleidigung sämtlicher so zahlreicher jüdischer Sachverständiger, Handelsrichter, die sich diesem Berufe im Ehrenamt hingeben, der Richter und schließlich aller preußischen Staatsbürger jüdischen Glaubens dar. (Sehr richtig! links.) Wenn man uns den Vorwurf macht, daß wir imstande wären, der Gemeinschaft der Religion halber fremde Interessen zu verletzen, dann, meine Herren, müssen wir uns mit aller Entschiedenheit gegen eine solche Verdächtigung unserer Gesinnung, gegen eine solche Verdächtigung unserer Religion wehren, denn in unserer Religion sind die ja auch in das Christentum übernommenen zehn Gebote enthalten, die die Eidespflicht zu einer besonders heiligen gestalten. (Abg. Rosenow: Sehr richtig!) Meine Herren, wir wollen uns wehren gegen die Verkümmerung der Rechtsgleichheit, die wir erleben müssen, insbesondere bei Anstellung von Beamten, bei Anstellung von Offizieren, obwohl wir der Wehrpflicht natürlich mit Freuden unterliegen. Weit schlimmer ist aber noch diese Verdächtigung unserer Gesittung und unserer Hingabe an das allgemeine Wohl. Meine Herren, wenn es sich um Gaben für wohltätige Zwecke handelt, nicht etwa für solche an unseren eigenen Glaubensgenossen, sondern um ganz allgemeine, dann macht man keinen Unterschied, dann sind wir keine Staatsbürger zweiter Klasse. (Abg. Rosenow: Sehr richtig!) Da wendet man sich an unsere ehrenhaften Gefühle des Mitleids, der Wohltätigkeit und der Kulturpflege. Wir protestieren dagegen, daß man uns in dieser Beziehung der Glaubwürdigkeit unter dem Eide als Parias behandelt! Wir wollen mit gleichen Pflichten auch gleiche Rechte haben mit unfern christlichen Staatsbürgern und wir wollen nicht, daß wir ohne Schutz bleiben vor solchen infamen Beleidigungen, die unsere Ehre, unsere Würde, unsere Ueberzeugung und unseren heiligen Glauben anzutasten imstande sind. (Bravo! bei der fortschrittlichen Volkspartei.) Meine Herren, solche Entscheidungen können ja mal im Ressortwege ergehen, ohne daß vielleicht auf die allgemeine Seite der Frage so Gewicht gelegt wird wie auf irgend welche formalistischen Punkte. Ich bitte den Herrn Minister des Innern, diese Frage nochmals zu prüfen. Ich mute ihm in keiner Weise zu, daß er absichtlich die Rechtsgleichheit verletzen will; ich mute ihm nicht zu, daß er keine Empfindung hat für eine solche Verdächtigung der Gesittung unserer Glaubensgenossen. Ich bedauere aber den Bescheid, und bitte den Herrn Minister, zu erwägen, ob dieser Vorfall nicht doch zu Maßnahmen Anlaß gibt, die in Zukunft eine solche Verletzung der Religion unserer Glaubensgenossen, ihrer Gesittung und Bildung zu verhindern gestatten. (Abg. Rosenow: Sehr gut!) Meine Herren! ich will mich nicht weiter darin vertiefen. Die Frage hat ja auch Bedeutung nach anderen Richtungen hin; es brauchte sich ja nicht immer um Juden zu handeln, es könnte ja auch mal ein Gegensatz anderer Konfessionen dabei zum Ausdruck kommen, und darin liegt die allgemeine Seite der Frage. Herr Minister des Innern von Dallwitz glaubt, daß der Herr Abgeordnete Cassel und seine Glaubensgenossen von unzutreffenden Voraussetzungen ansgehen, wenn fie sich verletzt fühlen, und sucht dies nachzuweisen. Ein Einschreiten sei nicht möglich gewesen, weil das Gericht allein über die Berechtigung der Gründe der Ablehnung entscheiden könne. Darauf weist der Abgeordnete noch die Berechtigung und Beschwerde nach und weist die Begründung des Ministers zurück. Der Kuratoriumsbeschluß über das Technikum in Haifa. Den Mitgliedern des Kuratoriums des Jüdischen Instituts für technische Erziehung in Palästina (Technikum Haifa) lagen in ihrer Sitzung am 22. Februar 1914 die Empfehlungen der amerikanischen Kuratoren vor. Auch auf Grund dieser Empfehlungen war es nicht möglich, zu einer Einigung über die Realschule zu gelangen. Um nicht das ganze Werk zu gefährden, wurde beschlossen, den Hauptslreitgegenstand zu beseitigen und von dem Plane, dem Technikum eine Realschule vorzugliedern, überhaupt Abstand zu nehmen. Für das Technikum selbst waren größere Differenzen von vorneherein nicht vorhanden, da nach Lage der Verhältnisse in der ersten Zeit für die eigentlichen technischen Fächer eine andere als die deutsche Sprache nicht in Frage kommen konnte. Es wurden mit Bezug auf das Technikum unter anderem bei Anerkennung der amerikanischen Empfehlungen als Grundlage folgende Beschlüsse gefaßt: § 1. a) Gleich von Anfang an werden Mathematik und Physik in hebräischer Sprache unterrichtet. 1>) In neu abzuschließenden Verträgen mit Lehrern wird ein Passus ausgenommen, laut dem sie sich verpflichten, vier Jahre nach ihrer Anstellung das Hebräische zu beherrschen. e) Rach Ablauf des ersten vierjährigen Kursus am Tech-