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Das jüdische Blatt · 1914-02-27 · 9 (27.2.1914) · p. Seite 5

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
V (1914)
Issue
9 (27.2.1914)
Date
1914-02-27
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 9. Das jüdische Klatt 5 des forces que Dieu envoie pour agir mutuellement les unes par les autres par des moyens bien determines a des endroits circonscris suivant ses lois eternelles, l’homme seul serait exclus de ce cercle d’action et de vie? 11 ne naitrait que pour prendre et accaparer? que pour jouir ou pour soufrir? il n’agirait pas? il n’aurait aucun but sur terre, aucune mission ä remplir? Tout aboutirait a lui seul, tout finirait ä lui? Lorsque tout ici-bas et les mondes et les astres obeissent aux lois divines et servent Dieu, l’homme seul ne vivrait que pour soi, pour jouir et etre l’esclave de ses penchants? Non, mille fois non! Honnne, ta conscience s’y oppose et la Tora te le dit! Zelem elohim! ä Firnago de Dieu tu as etc cree, ä l’image de Dieu, tu dois etre! » Le plus haut place dans la Hierarchie de la creation, tu dois servir de modele ä tous, et vivre pour etre utile ä tous. Dieu s’est rövele ä toi, agissant avec amour et justice; il t’a appele ä la vie pour agir — Zelem elohim — avec amour et Justice et non pas pour jouir et souffrir! Tout ce qui advient de toi en ce Lende, tout ce que tu acquiers en Intelligence, force, honneurs, richesses, influence, tout doit devenir pour toi un moyen d’action pour entretenir et preserver tout, pour etre utile ä ton prochain, et l’aider avec amour et justice. — La terre n’est pas a toi. — C’est toi, qui as etc donne ä la terre! Tu dois la considerer comme sol divin et chacune de ses creatures comme des creatures divines; tu dois regarder chacun, quel qu’il soit, comme ton fröre, Festimer comme tel, et comme tel l’exhorter a remplir sa mission, d’apres sa volonte divine. Ce n’est pas en vain que chaque corde de ton crnur rosonne douloureusement a chaque cri de douleur, ou se dilate de joie ä chaque cri de bonheur que tu entends retentir dans la creation! Ce n’est pas en vain que tu t’attristes quand les fleurs se f an ent et que tu te sens re vivre, quand eiles renaissent! A cette loi, ä laquelle toutes les forces de la creation obeissent mais inconscientes et sans volonte, a cette loi toi aussi tu dois te soumettre, mais avec conscience et liberte! (A suivre.) Aus aller Wett Deutschland. Ablehnung eines jüdischen Sachverständigen. Vor dem Landgericht zu Münster i. W. schwebt seit einigen Jahren ein Prozeß eines jüdischen Kaufmannes gegen die Westfälische Provinzial-Sozietät. In diesem Prozesse wurde ein Jude aus Köln als Sachverständiger vorgeschlagen. Die Feuer-Sozietät lehnte den vorgeschlagenen Sachverständigen ab, und zwar mit der Begründung, weil er Israelit sei. Der betreffende Sachverständige nahm die Ablehnung ruhig hin. Der „Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" erhob aber Beschwerde bei dem Landeshauptmann und dann bei dem Oberpräsidenten. Der Oberpräsident wies die Beschwerde ab mit der Begründung, da der betreffende Sachverständige keine Beschwerde erhoben habe, lasse sich annehmen, daß er in der Begründung seiner Ablehnung eine Beleidigung nicht erblickt habe; dem „Zentralverein" fehle die Legitimation zur Beschwerde. Der Zentralverein wandte sich schließlich noch an den Minister des Innern, der aber die Beschwerde gleichfalls zurückwies, da er den vom Oberpräsidenten erteilten Bescheid als zutreffend anerkenne. Diesen Fall hat der Abgeordnete Geh. Justizrat Cassel- Berlin zum Gegenstände einer Beschwerde an den Minister des Innern, v. Dalwitz, im Hause der Abgeordneten gemacht. Wir lassen den stenographischen Bericht darüber folgen. 25. Sitzung am 12. Februar 1914. Cassel, Abg. (fortschr. B.-P.) . . In Münster in Westfalen schwebte bei dem Landgericht gegen die Westfälische Provinzialfeuersozietät wegen Brandentschädigung ein Prozeß, den ein Kaufmann angestrengt hatte. In diesem Prozeß erging ein Beweisbeschluß, der sich auf Vernehmung eines Sachverständigen erstreckte. Dieser Sachverständige sollte nicht einer von den Parteien vorgeschlagenen sein, sondern es sollte die Aachen-Münchener Gesellschaft ersucht werden, einen geeigneten Sachverständigen vorzuschlagen, und das Gericht dann darüber beschließen. Die Aachen-Münchener Gesellschaft schlug einen sehrgeeigneten Sachverständigen vor, einen Mann jüdischen Glaubens. Darauf wurde von der Provinzialfeuersozietät ein Ablehnungsgesuch gegen diesen Sachverständigen eingereicht. Es ist das noch mit anderen Dingen motiviert, die mich nicht weiter interessieren; denn es handelt sich lür mich nicht um die Frage, ob das ganze Ablehnungsgesuch berechtigt war, sondern nur um denjenigen Punkt, mit dem dasselbe in erster Linie motiviert war, weil in dem schwebenden Prozeß sowohl Kläger als sein Gutachter Israeliten sind, „die bei ihrer Stammesverwandtschaft gewisse Zuneigungen bekunden werden." (Hört, hört! bei der fortschrittlichen Volkspartei.) Meine Herren, es war nicht sein, des Klägers, Gutachter, sondern es handelte sich um den von der Aachen-Münchener Gesellschaft vorgeschlagenen. Meine Herren, es heißt hier: „die bei ihrer Glaubensverwandtschaft gewisse Zuneigungen bekunden werden;" denn wenn die Provinzialseuersozietät annehmen würde, daß alle diejenigen, die wegen ihrer Stammesverwandtschaft gewisse Zuneigungen bekunden werden und deswegen der persönlichen Glaubwürdigkeit im Prozesse mit Juden entbehren würden, dann würde man auf sehr weite Kreise .zurückgreifen müssen, bei denen eine solche Stammesverwandtschaft vorliegt. (Sehr richtig! bei der fortschrittlichen Volkspartei.) Das würde sich beziehen auf Inhaberhöchster Kommandostellen und auf manche ganz echt uradlige Kreise. (Sehr richtig! bei der fortschrittlichen Volkspartei.) Also von „Stammesverwandtschaft" wird wahrscheinlich nur geschrieben worden sein, um die Glaubensverwandtschaft dabei etwas in den Hintergrund treten zu lassen. Um diese handelt es sich. Der Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens erhob hiergegen Beschwerde bei dem Herrn Landeshauptmann der Provinz, der die Aufsicht über diese Feuerversicherungssozietät zu führen hat, die also der kommunalen Aufsichtsbehörde untersteht. Der Herr hat seinerseits nun nicht sehr viel Wert auf eine eigene Entscheidung gelegt. Er hat bloß angegeben, daß der Verwaltungsrat der Feuersozietät erklärt hätte, daß die Ablehnung des Gutachters im Interesse der Sozietät geboten erschienen wäre, und daß sie als eine Beleidigung des Gutachters nicht angesehen werden könne, zumal es ja in der Form durch den Prozeßvertreter geschehen sei. Meine Herren, es handelt sich hier aber nicht um die Form. Der Prozeßvertreter hat auch gar nicht die Form überschritten, sondern es handelt sich um die Tatsache, daß in einem Prozesse eines Juden gegen die Sozietät ein vorgeschlagener, achtbarer Sachverständiger als nicht glaubwürdig erscheinen soll, weil er in Glaubensgemeinschaft mit dem Kläger stände. Meine Herren, es wurde weiter Beschwerde erhoben zunächst bei der Anwaltskammer in Hamm über das Vorgehen des Anwalts, namentlich weil in dem Bescheide des Landeshauptmanns daraus hingewiesen war: die Form sei demselben überlassen geblieben. Die Anwaltskammer in Hamm hat auch der Beschwerde Genüge geleistet; denn sie hat erklärt, daß sie das Vorgehen des Anwalts nicht billigen könne, und hat hinzugefügt, daß sie von einem ehrengerichlllchen Verfahren — was übrigens gar nicht beantragt war. es war nur eine Korrektur beantragt — nur um deswillen Abstand genommen habe, weil der Anwalt auf ausdrückliche Anweisung seiner Auftraggeberin gehandelt hat. (Hört, hört! bei der fortschrittlichen Volkspartei.) Es

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