Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- V (1914)
- Issue
- 9 (27.2.1914)
- Date
- 1914-02-27
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 9. Da» jüdische Klatt. 3 weiteres zugeben müssen, das; das Gebe< des Einzelnen dein Herrn ebenso wohlgefällig ist als bas der ganzen Gemeinde. So ist es ein natürliches Ergebnis der Sachlage, daß das Bedürfnis nach einem Betsaal im Krankenhaus viel mehr von Außenstehenden geäußert wurde als von den Kranken. Wie willfährig aber trotzdem non der Verwaltung diesem Wunsche entsprochen wurde, wird noch in der Erinnerung aller Beteiligten sein. Daß der Betsaal ihrem Gewährsmann und vielleicht auch andern etwas klein erscheint, ist zwar bedauerlich, aber nicht unsere Schuld. Der Verwaltungscat ließ dem bauleiten.den Architekten in der Wahl von Platz und Große des Betsaals vollkommen freie Hand. Wenn er nun dermaßen ausgefallen ist, so werden wohl gewichtige bautechnische Gründe maßgebend gewesen sein. Für die Zahl der Kranken, die ihn im Laufe des Jahres besuchen, genügt er sicher im weitesten Maße, und nur von diesen ausschließlich handelt ja Ihr Artikel. Wenn er ferner von der feierlichen Begehung des Sonntags in christlichen Anstalten und mit Recht von der Religion als einem Trostmittel der Leidenden spricht, so ist es doch andererseits unmöglich, in einem Krankenhaus, in dem statutengemäß Kranke aller Konfessionen Aufnahme finden, ja sogar manchmal die Zahl der Andersgläubigen die Anzahl der daselbst verpflegten Juden übertrifft, die religiöse Betätigung den Leidenden aufzudrängen. Man muß auch die Psyche unseres jüdischen Publikums kennen und mit der Tatsache rechnen, daß selbst unter denen, die ein Krankenhaus aufsuchen, der Liberalismus oder Jndisferentismus, um im Sinne der Orthodoxie zu sprechen, eine weit verbreitete Krankheit ist, der zu steuern doch sicher andere Faktoren berufen sind, als ein Krankenhaus, selbst wenn es, wie das unsrige, in Ritus, Küche und allem andern gern bereit ist, auch dem strenggläubigsten Standpunkt Rechnung zu tragen. — Um keinen Irrtum aufkommen zu lassen, darf ich wohl noch hinzufügen, daß nach meiner Erfahrung die Bethäuser in christlichen Privatkrankenanstalten viel mehr von Außenstehenden ausgesucht werden als von den Kranken. Gestatten Sie mir zum Schluß noch einige Worte über die Verpflegung armer Kranker. Woher schöpft denn Ihr Herr Gewährsmann die Beweise zu seiner bedauernden Behauptung, daß es dem Verwaltungsrat nicht möglich sei, größere Vergünstigungen für arme Kranke zu gewähren? Doch sicher nicht aus den Büchern der Verwaltung? Denn wenn er vorher einen Blick in diese hätte werfen können, würde ihm wahrscheinlich der Mut dazu gefehlt haben, eine solch leichtfertige Behauptung aufzustellen. Cr würde vielmehr über die große Anzahl unentgeltlich verpflegter Patienten staunen, über die einem Fremden genauere Auskunft zu geben in vielen Fällen schon das Taktgefühl verbietet. Hierher gehört auch die Tatsache, daß die kranken Pfleglinge anderer jüdischer Anstalten für einen täglichen Satz von 80 Pfennigen hier verpflegt werden, wobei zu berücksichtigen ist, daß jedes belegte Bett das Krankenhaus selbst mindestens 4,50 Ji pro Tag kostet. Wir sind bei unbemittelten Kranken sogar noch schlechter gestellt als die meisten andern Krankenhäuser, die zufolge eines Vertrags mit der Armenverwaltung auf Grund der neuen Armengesetzgebung einen Teil der Kosten ersetzt bekommen. Trotz unserer vielfachen Bemühungen um einen solchen Vertrag haben wir von der Armenverwaltung noch keinen Bescheid erhalten. Wenn meine Richtigstellung'etwas länger ausgefallen ist als es eigentlich meine anderweitig in Anspruch genommene Zeit erlauben sollte, so kommt es wohl hauptsächlich daher, daß ich mir die ausführliche Begründung meiner Behauptungen angelegen sein ließ. Sie, Herr Redakteur, haben unser junges, aufstrebendes Unternehmen in eine unangenehme Situation bringen helfen, indem Sie anscheinend auf Treu und Glauben einer Kritik Raum gewährten, die einer sachlichen Gegenkritik in keinem einzigen Punkte Stand hielt. Sie können wieder vieles davon gut machen, wenn Sie sofort in der nächsten Nummer unserer Richtigstellung Raum geben, was mir von Ihrer Loyalität wohl nicht anders erwarten dürfen. Aber selbst wenn in Zukunft einmal berechtigte Kritik von Ihrer Seite erhoben werden sollte, so dürften wir Sie vielleicht doch bitten, sich privatim an die Verwaltung zu wenden, die Ihnen sicher gern ein williges Ohr leihen wird, und immer bereit ist, für Verbesserungen Sorge zu tragen. Es ist doch wohl die wichtigste Pflicht des Juden, auch der jüdischen Presse, konfessionelle Institutionen, die so wie so schon hinreichend angefeindet werden, möglichst vor Kompromittierung zu schützen. Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Doktor, gleichzeitig mit meinen besten Grüßen die Versicherung meiner vorzüglichsten Hochachtung! Dr. H. Bloch. Gegenkritik. Es soll nicht bestritten werden, daß die religiöse Einrichtung des Israelitischen Krankenhauses seit dem Umbau besser geworden ist. Doch das schöne Ideal, das dem Arzte Dr. Bloch vorfchwebte, „trotz seines eigenen liberalen Standpunktes", den Betrieb des Krankenhauses so einzurichten, daß „auch der strenggläubigste Jude in aller Seelenruhe und ohne Gewissensbisse dort seinen Aufenthalt nehmen könnte", ist leider nicht erreicht worden. Das ist auch gar nicht möglich, wenn man die Kaschrusverhältnisse bezüglich des Fleisches in der großen Gemeinde Straßburg kennt. Ich habe mich aber absichtlich davor gehütet, bei dieser Gelegenheit diesen wunden Punkt zu besprechen. Daß ein religiös-liberaler Arzt sich darüber keine genügende Rechenschaft geben kann, ist nicht zu verwundern. Ueberrascht darf man aber sein, wenn ein solcher Arzt das medizinische Gebiet überschreitet und sich ein Urteil über religiöse Dinge zutraut, die nicht in seiner Kompetenz liegen. Wenn ich in den gleichen Fehler verfallen wollte, den Herr Dr. Bloch macht, indem er mir Jrrtümer und leichtfertige Berichterstattung u. dgl. vorwirft, könnte ich leicht den Spieß umdrehen und ihn mit ähnlichen zärtlichen Komplimenten bedenken. Ich beschränke mich jedoch auf das Tatsächliche, um die Behauptung zu widerlegen, „daß meine Kritik, wie der geschätzte Verfasser der Berichtigung meint, einer sachlichen Gegenkritik in keinem einzigen Punkte Stand hält". 1. Ich habe mir die Kücheneinrichtung des Israelitischen Krankenhauses angesehen. Ich habe darin eine einzige Küche angetroffen mit einem großen Herde und einem kleinen Gasherd. Für Milchküche befindet sich im Krankenhaus ein besonderer S p ü l r a u m mit Schrank zur Aufbewahrung des Geschirrs; eine besondere Milch k ü ch e habe ich nicht gesehen. Kücheneinrichtung für Sabbat besteht nicht. 2. „Irreführend und unsachverständig" ist es von dem Arzte, Herrn Dr. Bloch, die Behauptung aufzustellen, Maggi sei in der rituellen Küche zulässig. Jedes Kind weiß bei uns, daß Maggi in einem koscheren Haushalt nicht gebraucht werden darf. Ich war vorsichtig genug, nicht zu behaupten, daß Maggi in der Küche des Krankenhauses gebraucht wird; ich habe nur gesagt, Maggi befindet sich unter den angeführten Lieferanten und habe, wie ich verpflichtet war, angeführt, daß Maggi in der rituellen Küche unzulässig ist. Die Berichtigung des Herrn Dr. Bloch scheint aber zu bestätigen, daß Maggi tatsächlich in der Küche des Krankenhauses benutzt wird. Die chemische Analyse ist für die religiöse Entscheidung nicht ausreichend. Von welchen Rabbinern mögen nur Gutachten vorliegen? Gerade wegen der anerkannten Unzulässigkeit von Maggi in der rituellen Küche mußte zur Herstellung von Ersatzmitteln geschritten werden, die in den Kreisen, die auf koscher reflektieren, Verbreitung gefunden haben. Diese Tatsache ist so bekannt, daß es nicht nötig sein sollte, darüber nur ein Won zu verlieren. Jedenfalls ist die Behauptung, Maggi i st u n -