Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- V (1914)
- Issue
- 9 (27.2.1914)
- Date
- 1914-02-27
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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2 Das jüdische Klatt Nr. 9 rührt wurden, die dem israelitischen Krankenhaus anhaften, kann unseres Erachtens dieser Anstalt nur von Nutzen sein, wenn, wie es der geehrte Verfasser der Berichtigung versichert, die Verwaltung bereit ist, „in Ritus, Küche und allem anderen auch dem strenggläubigsten Standpunkt Rechnung zu tragen". Die Aufgabe der unabhängigen Presse ist es, nicht nur zu loben, sondern auch durch öffentliche Besprechung etwaiger Mängel deren Abstellung herbeiführen zu helfen. Nachdem die Kritik des Herrn H. Bloch, der durch seine energische Mitarbeit das Krankenhaus auf seine jetzige Höhe hat bringen helfen, zu Wort gekommen ist, wird der Verfasser des Artikels in seiner Gegenkritik die Berechtigung seiner Ausführungen nachweifen.) Sehr geehrter Herr Redakteur! Ich brauche mich wohl nicht auf den bekannten § 11 des Preßgesetzes berufen, um Sie zu veranlaffen, einige Zeilen zur Entgegnung auf den Artikel „Das Israelitische Krankenhaus in Straßburg" in Nr. 7 Ihres geschätzten Blattes anzunehmen, bzw. in der nächsten Nummer in Form einer Berichtigung erscheinen zu lassen. Sie brachten in der oben erwähnten Nr. 7 unter Nennung meines Namens einen kurzen Auszug aus der mit gleichem Titel von mir verfaßten Broschüre, wofür Ihnen die Verwaltung des Krankenhauses nur Dank wissen könnte, ebenso wie allen, die sie in der Aufgabe unterstützen, eine gute Propaganda für die vorzüglichen Einrichtungen des Hauses zu machen. Diese Unterstützung machen Sie aber leider wieder dadurch illusorisch, daß Sie fast unbemerkt eine Kritik einflechten, die so viele Tatsachen so viel Unrichtigkeiten enthält. Und es wäre Ihnen bei Ihren Beziehungen doch ein Leichtes gewesen, die Schilderung Ihres Berichterstatters auf Ihre Begründung hin zu prüfen. Ich lasse zuerst die in Betracht kommenden Stellen des bewußten Artikels folgen: Es ist nur zu bedauern, daß es dem Verwaltungsrat nicht möglich ist, größere Vergünstigungen für arme Kranke zu gewähren. Man vernimmt aus der Unterhaltung mit Kranken, die sich im Israelitischen Krankenhaus einer ärztlichen Pflege unterzogen haben, oft wohltuende Lobsprüche über die ihnen zuteil gewordene sorgfältige und sachverständige Behandlung. Doch werden auch Klagen laut, die wir auf ihre Berechtigung nicht prüfen können, die wir aber doch nicht unterdrücken dürfen. Es wird behauptet, daß nicht genug Rücksicht genommen wird auf die feierliche Begehung der Sabbate und Festtage, soweit es im Rahmen der Krankenpflege möglich ist. Kranke, die aus religiösen Gründen dem Israelitischen Krankenhaus den Vorzug geben, glauben berechtigt zu sein, hier am Sabbat wenigstens eine ähnliche feierliche Begehung des Tages vorzufinden, wie sie in christlichen Anstalten dem Sonntag zuteil wird. Es wäre in diesem Zusammenhang überhaupt über die Frage der rituellen Verpflegung (Kaschrus) ein Wort zu sprechen. Dies würde aber zu weit führen. Aber auch bei rein äußerlicher Betrachtung drängt sich dem beobachtenden Besucher ein gewisses Mißverhältnis zwischen der auf den Heilzweck und der auf den religiösen Zweck verwendeten Sorgfalt auf. Es wäre z. B. wünschenswert, wenn eine besondere Fleischküche und eine besondere Milchküche vorhanden wäre. Auch eine besondere Veranstaltung für Sabbatküche scheint zu fehlen. Der an das Krankenhaus angebaute Betraum ist äußerst beschränkt. In einem israelitischen Krankenhaus müßte in der äußeren Einrichtung dem Religionsgesetze größere Beachtung geschenkt werden. Auch der Pflege der Religion müßte eine feinere Sorgfalt zuteil werden können. Gerade der kranke Mensch findet in der vor seinen Augen entfalteten religiösen Betätigung eine reiche Befriedigung, oft eine tiefe Beruhigung, die die Heilwirkung fördert. Die Entfernung, die ihn von seiner lieben Familie trennt, erscheint ihm dadurch vermindert, denn nach und nach wird in ihm die Empfindung gestärkt, daß er sich hier in dem echt jüdischen Milieu gewissermaßen in einer jüdischen Familie befindet, wo Personal und Kranke sich zu einer wohltuenden jüdischen Einheit verbinden. Ich erwidere Ihnen hierauf: Ich habe bewußt und absichtlich es unterlassen, in der Broschüre auch nur mit einem Wort die Mihstände aus religiösem Gebiet zu erwähnen, die unter der früheren Leitung des Krankenhauses daselbst geherrscht haben. Ich habe nicht davon gesprochen, welchem Zwecke außerhalb des Gottesdienstes der Raum diente, in welchem anerkannt fromme Männer und Frauen aus der Stadt Samstags und an den Feiertagen ihren Gottesdienst abhielten, ferner daß mehrere Jahre lang überhaupt keine jüdische Köchin, ja kaum ein jüdisches Dienstmädchen im Haus war, sowie daß von 3 oder 4 Schwestern nur eine jüdischer Konfession war. Nur wer jene Zeit selbst miterlebt hat, weiß den himmelweiten Unterschied von damals und heute zu ermessen. Dieser Unterschied sollte aber allein schon vor Angriffen der Art einen sicheren Schutz gewähren. Als der Verwaltungsrat zusammen mit mir vor einigen Jahren an die Reorganisation des ganzen Betriebes heranging, da schwebte mir trotz meines eigenen liberalen Standpunktes als Ideal ein Krankenhaus vor, in dem auch der strenggläubigste Jude in aller Seelenruhe und ohne Gewissensbisse seinen Aufenthalt nehmen könnte. Wir haben nun, abgesehen von dem ausschließlich jüdischen Pflegepersonal, ausgebildet in der streng religiösen Schwesternbildungsanstalt in Frankfurt a. M., eine jüdische Köchin, eine vollkommen hygienischen und rituellen Höchstanforderungen entsprechende getrennte Fleisch- und Milchküche, so daß es mir durchaus unerfindlich ist, wie ein anscheinend mit den Verhältnissen so wenig vertrauter Gewährsmann, wie der Ihrige, einen solchen Vorwurf erheben konnte, eine derartige Trennung bestehe nicht. Ebenso irreführend und unsachverständig ist die in einer Fußnote gemachte Bemerkung, daß Maggis Suppenwürze in der jüdischen Küche nicht zulässig sei. Ganz abgesehen davon, daß die Aufnahme in ein Reklameverzeichnis noch keinen Schluß auf die mehr oder weniger häufige Verwendung eines Genußmittels zuläßt, ist es uns andererseits sehr wohl bekannt, daß in ausgesprochen orthodoxen Familien Maggis Würze verwandt wird; ausschließlich maßgebend aber waren die uns vorliegenden chemischen Analysen und Gutachten von Rabbinern. Während letztere die betreffende Würze unbedenklich und anstandslos auch den g e - setzest.reuen Juden zur Benutzung empfehlen, ersieht man aus erfteren, daß sie aus rein pflanzlichen Stoffen hergestellt ist, und alle, auch mit den feinsten Hilfsmitteln ausgeführten Unter- ' fuchungen auf tierische Bestandteile negativ ausfielen. Dies wird wohl zur Rechtfertigung unseres Standpunktes genügen, aber ebenso auch zur Charakterisierung einer solch leichthin aufgestellten Behauptung, als ob man wahllos ein nicht rituelles Genußmittel verwände. Was nun die Frage der mehr nach außen hervortretenden Entfaltung der religiösen Betätigung betrifft, so hat es damit eine eigene Bewandtnis. Der im Krankenhausbetrieb unerfahrene fromme Laie stellt sich die Sache zu einfach vor. Er nimmt wohl als selbstverständlich an, daß ein Patient, wenn er nicht gar zu schwer krank ist, mit größter Leichtigkeit Freitags und Samstags dem Gottesdienst im Betsaal beiwohnen kann. Demgegenüber muß der Arzt, der auf eine mehrjährige Erfahrung in diesem Punkte zurückblickt, betonen, daß dies nur in den verschwindendften Ausnahmen der Fall ist. Der Patient, welcher ein Prwalkrankenhaus aufsucht, ist entweder so bettlägerig, daß er überhaupt an keinen Synagogenbesuch denkt, oder, wenn er wirklich einmal aufstehen darf, sicher ebensowenig imstande ist, dem längere Zeit dauernden Gottesdienst beizuwohnen, sei es, daß er sich einer solchen Anstrengung gar nicht aussetzen darf, oder daß er gerade zu der für den Gottesdienst in Betracht kommenden Zeit ärztliche Verordnungen, die zu seiner Behandlung erforderlich sind, erfüllen muß. Auch der frömmste Jude wird nun ohne