Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- V (1914)
- Issue
- 8 (20.2.1914)
- Date
- 1914-02-20
- Page
- Seite 10 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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10 Das jüdische Klatt. Nr. 8 Großblillersdorf. Auf der in Wolfisheim stattgefundenen Hochzeit Leopold Bloch hier und Becker-Schweighausen wurde das Benschen versteigert, wobei das schöne Sümmchen von 54 di herauskam. 20,J{ wurden sofort dem Waisenhaus Hagenau übermittelt, der Rest wurde zu sonstigen wohltätigen Zwecken verwandt. ,7. B. Hagenau. Ein interessanter Lichtbilder-Vortrag fand gestern abend im großen Saale des Krokodils statt. Herr Dr. Ginzburger aus Gebweiler referierte über das Thema „Eine Wanderung durch die jüdischen Altertümer in Elsaß-Lothringen". M. W. Hagenau. Am vorigen Donnerstag hielt Herr Max E p - st e i n, Mitglied der Ortsgruppe Straßburg, des Zentralvereins d. St. I. Gl. einen Vortrag über das Thema: „Wir und der Zentralverein usw." Die Ausführungen des Referenten haben die Zuhörer sehr interessiert und gaben Anlaß zu einer sehr regen Debatte über die Angelegenheit. M. W. r 7Neh. Einen sehr gut besuchten Vortragsabend hielt der Verein für Jüdische Geschichte und Literatur. Herr Prof. Dreyfus sprach über „Jüdische Streit- und Zeitfragen". Der Redner beschäftigte sich besonders mit dem nationalen Problem und gab eine kurze Darstellung der zionistischen Entwicklung unter Ablehnung des Missionsgedankens und der Ideen des Assimilationsjudentums. In der darauffolgenden Diskussion kamen verschiedene Allschauungen zu Wort. Herr Oberrabbiner Dr. Netter hob besonders die Mission Israels hervor und kam zum Schluß, daß der Zionismus die Lösung der jüdischen Probleme nicht bringen werde. Herr Wolf und Otto Fürst (letzterer mit verschiedenen Entgleisungen) hoben den bekannten, besonders vom Zentralverein herrührenden Standpunkt hervor. Herr Goldberg wies auf die Bedeutung hin, die das Beherrschen der hebräischen Sprache bringen könne; Herr Gymnasiallehrer Levy wies auf den irreligiösen Geist im zionistischen Lager, besonders in den zionistischen Schulen Palästinas hin, wo die Vorgänge im Gymnasium zu Jaffa bekannt seien. Zuletzt dankte der Oberrabbiner dem Referenten für seinen Vortrag, der eine so lehrreiche und interessante Diskussion zur Folge hatte. r Saarburg. In tiefe Trauer wurde die Familie Leon Weill durch den Tod der Mutter versetzt, die im Jüd. Krankenhause in Straßburg den Folgen einer Operation erlag. Ein unermeßlicher Leichenzug von Freunden und Bekannten, darunter sehr viele Nichtjuden, gaben der überall beliebten, mildtätigen und frommen Frau das letzte Geleite. Die rührenden Worte, die der Herr Rabbiner Levy der Verstorbenen nachsprach, werden der Familie ein Trost in ihrem herben Leide sein. Saargemünd. Hoch klingt das Lied vom braven Mann! Das Dichterwort läßt sich auf den Viehhändler Prosper B e r n a r d aus Frauenberg anwenden. An der Saar war ein großer Menschenauflauf. B. ging auch hinzu, da sah er, daß ein Knabe auf dem Eise eingebrochen und dem sichern Tode verfallen war, wenn nicht sofort geholfen wurde, wozu aber niemand der vielen Umstehenden Anstalt machte. Sofort setzte B. mit einem Sprunge ins Wasser und fischte mit unsäglicher Mühe den Knaben wieder aus. .7. B. Winzenheim b. Colmar. (Unlieb verspätet.) Vor einigen Tagen verstarb hier Frau Witwe Jacques Levy, die vor einigen Jahren von Straßburg hierher zu ihren Kindern gezogen war. Sie hat, infolge ihres Gottvertrauens, die 82 Jahre, die ihr beschießen waren, trotz mancher herben Schicksalsschläge mit Rüstigkeit und Lebensfreude getragen und sich durch ihr freundliches Wesen starke allgemeine Sympathie in der hiesigen Gemeinde erworben. Der große Zug, der sie zur letzten Ruhestätte begleitete, war dessen ein beredtes Zeugnis. Bayern. Die Revision des bayerischen Judenedikls von 1813 ist gegenwärtig die wichtigste Frage für die bayrische Iudenheit. Da schon demnächst eine darauf bezügliche Gesetzesvorlage dem Landtage zugehen soll, so nahm der Verein zum Schutze der orthodoxen Interessen im Judentum in einer Versammlung, die gestern abend im Al- Hambra-Saal stattfand, zu der Frage Stellung. Als Referent war eine Autorität auf dem Gebiet des bayrischen Staatsrechts, Univ.-Prof. Dr. Piloty, gewonnen worden. Der Vorsitzende, Dr. med. Forchheimer, begrüßte die überaus zahlreiche Versammlung und bemerkte dann einleitend, schon das hundertjährige Alter des bayrischen Judenediktes spricht für seinen Wert. Seine Wirkungen im allgemeinen waren für die bayrische Iudenheit gut und segensreich. In den letzten Jahrzehnten haben sich allerdings mit der allgemeinen staatlichen auch die soziale Stellung der Juden in Bayern, ihre wirtschaftliche Lage und insbesondere ihre religiösen Anschauungen so gründlich geändert, daß man getrost sagen darf, das Judenedikt von 1813 entspricht nicht mehr den heutigen Verhältnissen. Prof. Dr. Piloty behandelte die Frage der Revision ganz objektiv vom rein staats-kirchenrechtlichen Standpunkte aus. Er gab zunächst im orientierenden Teil seiner Ausführungen einen Ueberblick über die Entstehung des Judenedikts und die Absichten, die der damalige Gesetzgeber damit bezweckte. Im darstellenden Teile legte er dar, daß das Edikt die Gewissensfreiheit der Juden und das Recht zur Ausübung ihres Kultus sichern wollte. Da das ursprüngliche Gesetz nur ein einheitliches Judentum kannte, so mußte, als später eine neue, die sogenannte neologische Richtung, im Judentum entstand, durch Verordnung festgelegt werden, welches die Kriterien der jüdischen Gemeinde sind. Die ersten 23 Paragraphen des Edikts, welche die staatsbürgerliche Stellung der Juden regelten, sind durch die umfassendere Landes- und Reichsgesetzgebung ausgehoben. In der Folgezeit entstand durch die Interpretation des 8 24, der nur eine Kultusgemeinde in einer politischen Gemeinde gestattet, infolge der Spaltung des Judentums in Orthodoxie und Neologie wiederholt Anlaß zu Klagen über Gewissenszwang. Hieraus entstand die große, umfassende Revisionsbewegung, die auch Regierung und Landtag zum aktiven Vorgehen zugunsten einer Aenderung des veralteten Edikts veranlaßte. Für diese Neuregelung brachte der Referent in außerordentlich sachlicher und überzeugender Weise die Maßregeln in Vorschlag, die gleichmäßig allen Richtungen im Judentum die vollste Gewissensfreiheit in der Ausübung ihres Kultus garantieren können. Diese sind vor allem: die Möglichkeit, eine zweite Kultusgemeinde neben der bisherigen zu gründen, die Durchführung der Verhältniswahl zur Kultusverwaltung und die Errichtung einer gemeinsamen Zentral- Landeskasse zur Unterstützung leistungsschwacher Gemeinden. Die nachfolgende Diskussion gestaltete sich sehr lebhaft. Nachdem Seminaroberlehrer Stoll die überaus kärgliche Besoldung der jüdischen Religionslehrer auf dem Lande dargelegt hatte (über 50 Prozent aller bayrischen Religionslehrer, die mit den Volksschullehrern in der Vorbildung rangieren, beziehen ein Einkommen von weniger als 1200 7l), streifte Rechtsanwalt Dr. Rosenthal die religiösen Gegensätze, um sich — als einziger Redner — gegen die Revision auszusprechen. Kommerzienrat und Handelsrichter Fränkel-München trat für die Neuordnung der jüdischen Gemeindesteuern analog den Bestimmungen in der protestantischen Kirchengemeindeordnung ein und bekämpfte die unsoziale und illiberale Auffassung des Vorredners, der die Unterstützung notleidender Landgemeinden durch die wohlhabenderen Glaubensgenossen abgelehnt hatte mit dem Motiv, daß auf dem Lande die „Brutstätten" der Frömmigkeit seien. Rechtsanwalt Dr. Haas trat als Liberaler warm für die Revision ein, ebenso Gemeindebeoollmächtigter Felix Freudenberger vom sozialdemokratischen Standpunkt aus. Er erklärte sowohl im Namen des am Erscheinen verhinderten Abgeordneten für Würzburg I, Endres, als im Namen der sozialdemokratischen Landtagsfraktion, daß feine Partei für die Revision eintreten werde, weil sie die Gewissensfreiheit sichere. Rechtsanwalt Dr. Hommel- Schweinfurt wies darauf hin, daß die liberale Richtung als religiöse Partei im Judentum die Prinzipien ihres politischen Liberalismus stets verleugnet, denn sie sträubt sich durch ihren Widerstand gegen die Revision gegen die Durchführung der Gewissensfreiheit. In seinem Schlußwort hob Professor Dr. Piloty hervor, daß der