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Das jüdische Blatt · 1914-02-20 · 8 (20.2.1914) · p. Seite 11

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
V (1914)
Issue
8 (20.2.1914)
Date
1914-02-20
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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Nr. 8. 11 Das jSdische Matt. Staat, wenn er eine Religionsgesellschaft anerkennen solle, Kriterien für ihre Kultübungen verlangen, also Mindestforderungen an religiösen Institutionen aufstellen müsse. In diesen Fragen sei natürlich der positiv gläubige Standpunkt maßgebend für die Beurteilung, niemals der Indifferentismus der religiös Liberalen. — Die Versammlung fand erst gegen 1 Uhr ihr Ende. Obenstehender Bericht ging uns zu; wir bringen denselben im Wortlaut zum Abdruck und fügen unter Hinweis auf unsere Korrespondenz aus Nürnberg in voriger Nummer folgendes hinzu: Wir bedauern es namenlos, daß das religiöse Moment bei all diesen Veranstaltungen nicht zu Wort kommt. Gegenüber den sicher einwandfreien Ausführungen des Herrn Prof. Dr. Piloty vom ftaatskirchenrechtlichen Standpunkt aus war sicher eine ebensolche Darlegung vom religiösen Standpunkt aus am Platz gewesen. Warum rücken die Herren aus der Orthodoxie, die die Zentralkasse verurteilen, nicht mit der Farbe heraus? Warum sagen sie nicht, daß dieselbe eine Unmöglichkeit ist? Ist denn in der Kirchengemeindeordnung, welche in finanzrechtlicher Beziehung Herr Kommerzienrat Frankel als Vorbild empfahl, wirklich vorgesehen, daß im Prinzip die wohlhabenden Gemeinden die Kultuslasten der minder gut Situierten tragen? In welchem Paragraph? Und will man wirklich die Analogie der Kirchengemeindeordnung in Erhebung und Verwaltung der Kirchensteuer durchgeführt wissen? Wirklich? Aus den Schlußworten des Herrn Prof. Dr. Piloty wurden wir nicht klar. Ist es an dem, daß man vom Staat verlangt, die Scheidung nach einer frei bekennenden und einer streng bekennenden Gemeinde zu verlangen — und das ist des Pudels Kern —, wie kann man der frei bekennenden Gemeinde Einrichtungen ch l s Kriterien aufzwingen — denn darum handelt es sich bei der Forderung der Aufrechterhaltung der Ziffer 4 und 5 der Ministerialentschließung von 1863 —, welche gar nicht im Rahmen des freieren Bekenntnisses liegen? Wie kann ferner dann, wenn es sich so gestaltet, ein orthodoxer Mensch Proportionalwahl überhaupt nur als im Bereich der Möglichkeit liegend betrachten? Wie kann ferner dann die Orthodoxie ihre ganzklar formulierte Forderung aufrecht erhalten, daß es Gewissensbedenken der Voraussetzung eines Austritts nur für Orthodoxe geben kann. Das wären Fragen, auf die wir in einer Versammlung eines orthodoxen Vereins Antwort verlangt hätten. Freilich, solange der Bann gegen Antirevisionisten nicht aufgehoben ist — wer wird's erleben? — dürfte in diesem Verein die Gelegenheit dazu so rasch nicht kommen. Preußen. Aus der Agudas-Jsroel-Vewegung. In Zürich wurde am Sonntag den 8. d. M. eine Aguda- Jugendgruppe mit Mädchengruppe gegründet. In Galizien fanden Versammlungen in Zalocze und Zloczow statt. In Zaloczee wurde die Gründung einer Iugendgruppe beschlossen, in Zloczow wurde eine Ortsgruppe gebildet. In der Versammlung sprach Herr Rabbiner Schapiro, Herr Schmelkes- Krakau und Dr. Munk-Lemberg. In Amerika reisen Herr Rabbiner Dr. Meier Hildesheimer und Rabbiner Walkin. Propagandaversammlungen und Organisationsvorbereitungen fanden statt in New-Persey und Clewland, in Detroit, in Pittsburg, in St. Louis, in Cincinatti. In Aew-Zork schloß sich auf ihrer Generalversammlung die Gemeinde der A. I. an, ebenso verfuhr die Gemeinde STO. Berlin. Als Antwort auf die antizionistische Erklärung, die in den Tageszeitungen erschienen ist, hat die zionistische Vereinigung für Deutschland in denselben Zeitungen (Berliner Tageblatt, Vossische Zeitg., Franks. Zeitg., Münch. Neueste Nachr., Kölner Zeitg.) eine Erklärung erlassen, in der sie ihrerseits es ablehnt, den Zionismus in Inseraten zu verteidigen und diesen Weg, der von den Antizionisten zum erstenmal betreten worden ist, als ungeeignet bezeichnet, Ideenkämpfe auszufechten und interne jüdische Differenzen zu erörtern. Im Anschluß an diese Erklärung kündigt die Zionistische Vereinigung für Deutschland in 82 Städten öffentliche Versammlungen an, in denen die zionistische Idee zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Kaden. Breisach. Ein großes Trauergefolge begleitete letzten Sonntag Frau Nathan Ü f f e n h e i m e r, die im Alter von 75 Jahren nach längerer Krankheit von ihren Leiden erlöst wurde, zu ihrer letzten Ruhestätte. Dr. Simmels-Freiburg und Dr. Bloch-Oberehnheim gaben den Trauergefühlen um die Verstorbene, die durch ihren religiösen Sinn und ihre große Wohltätigkeit sich allgemeine Liebe erworben, in herzlichen Worten Ausdruck. Karlsruhe. Herr Oberlandsgerichtsrat Dr. Nathan Stein von hier ist vom Großherzog zum Landgerichtspräsidenten am Landgericht in Mannheim ernannt worden. Dr. Stein ist einer der ersten Juden, der in Deutschland einen derartigen Posten begleitet. Er stammt aus Neckarsulm und steht im 56. Lebensjahr. Nach seiner Praktikantenzeit wurde Dr. Stein 1883 Amtsrichter in Sinsheim, ein Jahr später nach Engen versetzt, dann 1886 Amtsrichter in Mannheim, 1889 Oberamtsrichter und 1892 Landgerichtsrat in Karlsruhe. Im Jahre 1900 erfolgte feine Ernennung zum Oberlandesgerichtsrat. Dr. Stein ist Mitglied des Kompetenzgerichtshofes seit 1904 und seit 1909 ständiger Ersatzrichter beim Verwaltungsgerichtshof. Außerdem war er Mitglied des Disziplinarhofes für nichtrichterliche Beamte. -c- U! Wochenkalender. Sä. I 1914 5674 Sabbat 21. Febr. 25.Schevat Sonntag 22. „ 26. „ Montag 23. „ 27. „ Dienstag 24. „ 28. „ Mittwoch 25. „ 29. „ . Donnerst. 26. „ 30. „ znn Freitag 27. „ 1. Adar ann mm 'n Gebelszeilen. (Freitagabend) (Sabbatausgang) Ansbach. 5 U. 80 6 U. 25 Bafel . - - .. 5 U. so 6 U. 42 Fürth. 5 U. 45 6 U. so Mülhansen. 5 U. 30 6 U. 40 Nürnberg: Synagoge Essenweinstraße . . 5 U. 30 6 U. 25 Slrahburg: Synagoge Kleberstaden .... 5 U. 30 6 U. 35 „ Kageneckerstraße . . 5 U. 45 6 U. 40 Stullgarl. 5 U. 15 6 U. 32 (Amtswoche: Stadtrabb. Dr. Kroner, Kirchenrat.)

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