Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- V (1914)
- Issue
- 8 (20.2.1914)
- Date
- 1914-02-20
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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4 Das jüdische Kiatt. Nr. 8. Herr Generalsekretär! Durch Brief vom 19. Januar ds. waren Sic jo freundlich im Namen des leider verstorbenen Präsidenten der französischen Liga zur Berteidigung der Menschen- und Bürgerrechte mit mir die Frage der Visierung der Pässe für die nach Rußland reisenden Franzosen zu besprechen und Sie haben den Wunsch ausgesprochen, daß meine Abteilung bei der kaiserlichen Regierung Schritts unternehme, um diese dahinzubringen, daß sie allen Franzosen unterschiedslos den Eintritt nach Rußland gewähre. Sie waren so freundlich, mir den Brief in Erinnerung zu rufen, den in dieser Sache einer meiner Vorgänger am 5. Oktober 1912 an Herrn de Pressense gerichtet hat, um ihm die Gründe anzugeben, die ihn an einer Intervention verhinderten, da dies, wie Herr Poincaro sich ausdrückte, in diesem Momente nutz- und zwecklos wäre. Ich wäre sehr glücklich, wenn ich Ihrem Wunsche eine glückliche Folge geben könnte, aber die Verhältnisse scheinen mir nicht zu gestatten, daß meine Abteilung in diesem Momente ihre Ansicht in dieser Sache ändert. Meine Vorgänger haben so wenig wie ich die hohe Bedeutung dieser Frage verkannt; aber die von einer Macht in dieser Sache unternommenen Schritte können uns keine Hoffnung auf ein günstiges Ergebnis gestatten. Rußland betrachtet diese Frage als von seinem innern öffentlichen Rechte abhängig und könnte einer verbündeten Macht die gewünschte Genugtuung nur gewähren, wenn es dieselben Vorteile auch andern Nationen gewährt. Dies aber hat es eben diesen Mächten abgeschlagen. Seien Sie aber versichert, daß ich diese Sache nicht aus den Augen verlieren werde, und daß es mir ganz besonders angenehm sein wird, wenn ein günstiger Umstand mir in naher Zukunft gestatten wird, mit der kaiserlichen Regierung in freundschaftlicher Weise die Angelegenheit zu besprechen, entsprechend dem von der Kammer im Jahre 1909 angenommenen Wunsche. G. Doumergue. Gegenüber der glatt ablehnenden Antwort Poincar^s ist die Antwort Doumergues immerhin ein Fortschritt. Doumergue spricht sich nicht von vornherein dagegen aus, der Sache näher zu treten, er gibt wenigstens dem Gedanken Raum, daß ihm die Herbeiführung einer Verständigung mit Rußland in dieser Angelegenheit angenehm wäre. Im Grunde aber ist auch die Antwort Doumergues nichts wie eine höfliche Ablehnung. Er findet als radikaler Republikaner kein Wort des Tadels oder des Bedauerns, daß sich Frankreich von dem autokratischen Rußland eine Verletzung der Grundrechte der französischen Bürger gefallen lassen muß. Er scheint nicht zu fühlen, daß er seine republikanischen Grundsätze verleugnet, indem er sie zugunsten Rußlands verleugnet. Wie kraftvoller ist dagegen gehalten das energische, freiheitliche Auftreten der nordamerikanischen Republik. Der neue Htttuatmordprozeß. Die Freude über Beilis Freisprechung war verfrüht. Der' Ankläger im Schulgin-Prozeß in Kiew hat ja in diesen Tagen ausdrücklich erklärt, der Wahrspruch der Geschworenen habe den Ritualmord anerkannt. Verfrüht war auch das Dankgebet des Rabbiners: Gottlob, daß der ermordete Knabe Josel Paschkow ein Jude war! Zwei Monate nach dem Mord (er fand am 27. November 1913 statt) beschließt die Staatsanwaltschaft von Kiew, eine Untersuchung gegen den Vater Josels, Ephraim Paschkow, wegen Ritualmord. Von Anfang an hat kein Mensch daran zweifeln können, daß der ermordete 12 jährige Josel Paschkow ein Sohn des jüdischen Schneiders Ephraim Paschkow war. Des Mordes verdächtigt wurde der Bauer Gontscharuk, der an der Bahn einen Diebstahl verübt hatte, einen falschen Paß besaß und vor dem Mord in Pastower Schenken sich betrunken herumtrieb. Man hat ein Messer bei ihm gesehen, eine Ahle hat er gestohlen, und man hat darauf eine blutige Ahle neben der Leiche gefunden. Kinder haben ausgesagt, daß Josel dem Bauer den Weg in die Schenke zeigte und nicht wiederkehrte. Darauf wurde alles still. In Rußland macht man von dem Tode eines Juden nicht viel Wesens. Was liegt an dem Leben eines Juden? Kommt da die „Semtschina", eine Zeitung von den Schwarzen Hundert, mit einem Artikel heraus, in dem ausgeführt wird, Josel Paschkow lebt und der ermordete Knabe ist ein Christenknabe. Und die „Nowoje Wremja" bläst kräftig in dasselbe Horn. Da beginnt denn auch die Untersuchung von neuem, mit viel größerer Energie wie früher. Der Vater Ephraim Paschkow soll beweisen, daß der ermordete Knabe sein Sohn ist. Kann er das? Er kann beweisen, daß er einen Sohn Josel hatte, der im Geburtsregister als sein Sohn Josel eingeschrieben ist, aber beweisen, daß der Ermordete sein Sohn ist, das kann er nicht, ebensowenig wie Beilis beweisen konnte, daß er Justinsky nicht ermordet hat. Ein Beamter Taranewitfch von Sitomir behauptet, der Ermordete sei sein Sohn gewesen und seine Behauptung wird unterstützt durch die Aussage einer Frau Sokolowska, die von ihrem eigenen Mann Lügen gestraft wird, aber beweisen, daß es ihr Sohn war, das kann dieser Taranewitfch natürlich nicht. Ihnen aber glaubt das Gericht und dem Vater glaubt es nicht. Der Vater Ephraim Paschkow gibt als Zeugen feine Arbeiter an, Juden und Christen, die sagen können, daß der Ermordete sein Sohn Josel war. Das Gericht aber setzt Ephraim Paschkow in dasselbe Gefängnis in Lukianow, in dem Beilis schmachtete, und seinen jüdischen Arbeiter Gutharz dazu. Der Bauer Gontscharuk aber wird aus der Haft entlassen. So sieht diese russische Untersuchung aus. Dieselben Beamten, die sich um den Beilisprozeß so verdient gemacht haben, führen die Untersuchung gegen Paschkow. Sie schwören darauf, daß ein Ritualmord vorliege, also muß es wahr sein. Sie bringen die Deutung auf, Paschkow habe den christlichen Knaben vor kurzer Zeit beschnitten,, um ihn zum Objekt des Ritualmords zu machen. Nun hat aber der Gerichtssachverständige Tupanow durch die Untersuchung festgestellt, daß, nach dem Befund zu urteilen, die Beschneidung schon vor langer Zeit stattgefunden haben müsse, daß also die Grundlage für die Annahme eines Ritualmords fehle. Nichtsdestoweniger wird Ephraim Paschkow nicht aus der Haft entlassen. Was würde Tscheglonitow, der allmächtige Justizminister dazu sagen, wenn man so ohne weiteres die Untersuchung nach einem Ritualmord aus Mangel an Beweisen fallen ließe. Und Tscheglonitow wird in diesen Tagen in Kiew erwartet! Pastow, wo der Mord stattgefunden hat, ist ein kleines Städtchen, wo ein jeder den andern kennt, wo es ausgeschlossen ist, daß ein christlicher Knabe auf einem jüdischen Friedhofe bestattet wird, der Knabe ist beschnitten, erwiesenermaßen seit langem beschnitten. Hilft nichts, es muß ein Ritualmord konstruiert werden, so will es die russische Regierung. Es ist Wahnsinn, aber in diesem Wahnsinn liegt blutige Methode. Und mit diesem blutbefleckten Rußland verkehren makellose europäische Regierungsmänner. Und jüdische Kapitalisten legen ihr Geld in die Hand dieser unmenschlichen Asiaten? Aus alter Wett. Der Streit zwischen hilfsverein und Zionisten. Der Hilfsverein der deutschen Juden übersendet uns mehrere Mitteilungen. Die erste besagt: In der vorigen Woche unternahmen Seminaristen des unter