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Das jüdische Blatt · 1914-02-20 · 8 (20.2.1914) · p. Seite 3

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
V (1914)
Issue
8 (20.2.1914)
Date
1914-02-20
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 8, Das indische Statt 3 Frankreich und die russische Uasifrage. Eine der letzten öffentlichen Handlungen des verstorbenen edlen Präsidenten der "„Liga für die Verteidigung der Menschenrechte" war das an die jetzige radikale Regierung gerichtete Ersuchen, die unwürdige Zurücksetzung jüdischer Franzosen beim Erteilen von Pässen nach Rußland zu beseitigen. Rußland gestattet bekanntlich ausländischen Juden nicht, seinen heiligen Boden zu betreten. Amerika hat deshalb den Handelsvertrag mit Rußland gekündigt und will ihn nicht erneuern, bis Rußland sich entschließt, jeden Amerikaner ohne Unterschied der Konfession, also auch jüdischen Amerikanern, die nach Rußland reisen, den Paß anstandslos zu erteilen. Die französischen Bürger werden trotz des Bündnisses nicht besser behandelt wie die Bürger anderer Nationen. Ein jüdischer Franzose, der nach Rußland reisen will, muß entweder seine Religon verleugnen oder auf einen Paß verzichten. Eine derartige Unterscheidung nach Konfessionen widerspricht schnurstracks der republikanischen Gleichheit, die ein Staatsgrundgesetz Frankreichs ist. Der Idealist Pressens6 war der Meinung, daß das republikanische Frankreich auch Rußland gegenüber die Grundrechte seiner französischen Bürger verteidigen müsse. Er hatte sich als Präsident der Liga bereits an PoincarO mit einem derartigen Gesuche gewandt. Aber die französischen Staatsmänner beugen sich vor dem autokratischen Willen Rußlands und wagen es nicht, von der russischen Regierung eine den liberalen Grundsätzen Frankreichs entsprechenden Behandlung französischer Bürger zu verlangen. Von PoincarF abgewiesen, ließ Pressen^ die Hoffnung nicht sinken. In seinem Idealismus glaubte er fest an den Sieg des Rechts und der Freiheit. Noch kurz vor seinem Tode schrieb er das folgende Gesuch an den radikalen Premier Doumergue: Herr Mini st er! In seinem Briefe vom 5. Oktober 1912 hat Ihr Vorgänger geglaubt, mir eine ablehnende Antwort geben zu müssen auf mein Verlangen nach einer Intervention, um zu erreichen, daß die französischen Bürger in Rußland ausgenommen werden, ohne in ihrem Passe die Erklärung aufnehmen lassen zu müssen, daß sie irgend einer Religion angehören. Der Herr Minister war der Ansicht, daß das Verlangen des russischen Staates weder eine Verletzung unseres öffentlichen Rechtes noch der mit Rußland geschlossenen Abmachungen und Verträge bedeute. Er fügte hinzu, daß wir für unsere Nationalen in Rußland keine günstigere Behandlung verlangen könnten, als den Russen selbst dort gewährt werde. Ich erlaube mir meinesteils zu denken, daß die russische Regierung infolge ihrer Bündnis- und Freundschaftsbeziehungen zu Frankreich und wegen der großen Dienste, die ihr unsere Finanz gewährt, wohl in der Lage sein dürfte oder vielmehr sein müßte, französische Bürger, die nach Rußland reisen müssen, nicht zu zwingen, Formalitäten zu erfüllen, die ihrem Gewissen lästig fallen oder heuchlerische und lügnerische Erklärungen abzugeben, die ihr Ehrgefühl verletzen. Meine Klage richtet sich übrigens weniger gegen die russische Regierung als gegen die unseres Landes. Mag der russischen Regierung, die eine Staatsreligion anerkennt, anheimgestellt bleiben, in bezug auf ihre Untertanen konfessionelle Forderungen aufzustellen, so darf doch meines Erachtens die französische Regierung für ihre Nationalen keine ungleiche Behandlung annehmen auf Grund konfessioneller Unterscheidungen, der unser Land die Anerkennung versagt. Wenn Rußland nicht die ausdrückliche Verpflichtung übernommen hat, alle Franzosen gleichmäßig zu behandeln, so ist es deshalb nicht weniger bedauerlich für die französische Nation, daß eine ganze Kategorie französischer Bürger als unwürdig oder als Bürger zweiter Klaffe angesehen werden darf; und es ist tief beschämend, gewisse Bürger, wenn sie keiner Konfession angehören, oder falls sie Juden sind, wenn sie sich ungerechten Gewaltmaßregeln entziehen wollen, zu Erklärungen zu zwingen, die, weil der Wahrheit nicht entsprechend, ihr Ehrgefühl verletzen müssen. Die Forderung, die in dieser Angelegenheit die französische Regierung aufstellen müßte, ist meiner Ansicht nach nicht derart, daß sie auch die noch so sehr entwickelte Feinfühligkeit des russischen Nationalgefühls irgendwie verletzen könnte. Indem Rußland französische Bürger bei sich aufnimmt, nimmt es dieselben an so wie sie sind, und seine nationale Auffassung kann absolut nicht dadurch beleidigt werden, daß es in seinem Gebiete die Auffassung achtet, die einem befreundeten und andersgearteten Lande eigen ist. Kann man auch, streng genommen, annehmen, daß die Haltung Rußlands den Wortlaut der Verträge nicht verletzt, so ist es doch nicht weniger klar, daß sie deren Geist verkennt und daß sie eine Verletzung wahrer Freundschaft bedeutet. Denn die Grundlage eines jeden treuen Bundes ist doch zweifelsohne die gegenseitige Achtung und die vollständige Gleichheit in der gegenseitigen Behandlung. Frankreichs verlangt aber von den Russen, die zu ihm kommen, keinerlei für ihre religiöse oder politische Auffassung verletzende Erklärung, es achtet sie in allen ihren Manifestationen und garantiert sogar die freie Ausübung ihrer Konfession. Ich kann nicht begreifen, warum die Russen uns nicht ebenso behandeln. Es ist nicht schön, daß man die Frage stellen kann, warum das republikanische Frankreich sich eher vor Rußland verneigt, als das autokratische Rußland vor Frankreich. Ich hätte mich übrigens dieser ganzen Beweisführung, so unwiderleglich mir dieselbe erscheint, enthalten können und mich einfach auf die Verhandlung in der Kammer im März 1909 und auf die formellen Erklärungen der Regierung berufen brauchen. Ich hatte damals auf der Kammertribüne entscheidende Präzedenzfälle ansühren und aus die Haltung Hinweisen können, nicht bloß Rußlands selber, sondern auch Frankreichs, unter Louis-Philippe, ebenso Bayerns bei ähnlichen Gelegenheiten und habe dabei die Worte des Herzogs von Broglie im Jahre 1836 und die von Odilon Barrot 1841 angeführt und gefragt, ob die Republik weniger Rücksicht auf die Würde unseres Landes nehmen dürfe als die Julimonarchie vor X Jahrhundert. Ich habe ganz besonders hingewiesen aus das Beispiel, das uns die große Republik der Vereinigten Staaten gegeben haben, indem sie die Handelsverträge mit Rußland gekündigt hat, um gegen einen gleichen Mißbrauch zu protestieren und damit energisch durchgedrungen ist. Endlich war es mir eine Leichtigkeit, zu zeigen, daß der Minister des Innern, der die zu verurteilende Schwäche hatte, den Präfekten vorzuschreiben, daß sie sich im Namen und auf Rechnung Rußlands zu einer Untersuchung über die religiösen Meinungen der französischen Bürger hergaben, in seinem Uebereifer sogar die unerträglichen Anmaßungen der russischen Regierung noch überboten hat. Und vor dem Eindruck, den diese sämtlichen Darlegungen auf die Kammer gemacht haben, hatte der Minister — es war dies gerade Ihr Vorgänger — die ausdrückliche Verpflichtung über sich genommen wegen einer Aenderung dieses Regimes unterhandeln zu wollen. Man wird mir den Glauben nicht beibringen können, daß Frankreich weniger als die Vereinigten Staaten die Macht besitzt, von Rußland die Aenderung eines Systems zu verlangen, das den Prinzipien und Traditionen nicht bloß unserer Republik, sondern des ganzen zivilisierten Okzidentes widerspricht. Jedenfalls ist es unannehmbar, daß dasselbe Ministerium, das die Verpflichtung übernommen hat, es zu versuchen, diesem Tatbestand abzuhelfen, vier Jahre später dann damit kommt, für die Sache selbst zugunsten der russischen These zu plädieren. Aus allen diesen Gründen gelange ich nun dazu, Herr Minister, diese Frage der Pässe der nach Rußland reisenden französischen Bürger aufs neue zu stellen. Es ist wichtig gerade wegen der zwischen Frankreich und Rußland bestehenden Beziehungen, daß die Republik sich nicht länger demütigt, indem sie sich mitschuldig macht an einem Regime, das ihren Prinzipien, ihren Traditionen und ihrer Würde widerspricht. Es ist doch wahrlich keine übertriebene Forderung, zu verlangen, daß französische Bürger in Rußland dieselbe Behandlung erfahren, wie die russischen Untertanen in Frankreich. Empfangen Sie usw. Der Präsident: Francis de P r e s s e n s ü. * * * Auf diesen Brief, den der Generalsekretär der Liga der Menschenrechte erst nach dem Tode de PressensOs dem Ministerpräsidenten überreichen konnte, ist nun unterm 3. Febrtiar folgendes Antwortschreiben eingelaufen:

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