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Das jüdische Blatt · 1914-02-13 · 7 (13.2.1914) · p. Seite 6

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
V (1914)
Issue
7 (13.2.1914)
Date
1914-02-13
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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6 Da* jüdische glatt. Nr. 7 kennt man, welche Strafe die zahlreichen Petersburger Advokaten erwartet, die den Protest gegen den Beilisprozeß unterschrieben haben. Und die Zeitung „Dien" schreibt: Schulgin ist seiner Ueberzeugung nach ein Mann der Rechten, ein Nationalist, ein Antisemit, ein Freund der Führer der Schwarzen Hundert — und doch hat er sich zu der Wahrheit bekannt! Das ist wahrhaftig eine moralische Heldentat, das heißt, der Mann besitzt geistige Schönheit. Uns ist es leicht,' die Wahrheit zu sagen. Wenn wir dafür leiden, leiden wir nur physisch, nicht moralisch. Schulgin aber mußte schwer büßen für die Wahrheit und sein Los ist, moralische Zurücksetzungen über sich ergehen zu lassen. Er will mit der Wahrheit im Schwarzen Lager verbleiben, er will Nationalist und dabei ein ehrlicher Mann bleiben. Eine schwere Last hat er auf seine Schultern genommen, eine Last, die für einen gewöhnlichen Menschen zu schwer wäre. . . . Sarudni und Alenklakow wegen der vom Kiewer Preisgericht beschlossenen Vernichtung der Sachbeweisstücke aus dem Veilisprozeß. Das Kiewer Gericht hatte, wie es hieß, angeordnet, die Beweisgegenstände aus dem Beilisprozeß zu vernichten. Darauf wandten sich die Advokaten Beilis' mit einer Anfrage an das Gericht, ob Iustinskys Hemd und Hut, die mit Lehm befleckt sind, ebenfalls vernichtet werden sollen. Diese Gegenstände haben, so schreiben die genannten Advokaten, eine große Wichtigkeit für die Entdeckung der wahren Mörder Iustinskys. Der Lehm an den Kleidungsstücken, sagen sie, hat eine ungeheure Wichtigkeit und es wäre verhängnisvoll, wenn man die wichtigsten Spuren des noch nicht klargelegten Mordes vertilgen würde. Gerade diese Lehmspuren an Iustinskys Kleidungsstücken seien wichtig, da nach den von den Advokaten gemachten Erhebungen dieser Lehm dem Lehm in Sachatschenkos Hof befindlichen sehr ähnlich ist, wo Wera Tschebriakowas Wohnung liegt. Wir wissen, schreiben die Advokaten, die Nachforschungen über Iustinskys Mord werden fortgesetzt und in denselben nimmt gerade die Untersuchung der Lehmflecken eine wichtige Stelle ein. Wir, die wir einen so lebhaften Anteil am Beilisprozeß genommen haben, wissen, daß der Staatsanwalt selber seinerzeit der Meinung war, diese Lehmspuren seien von der größten Bedeutung. Wir bitten daher, schließen die Advokaten ihr Gesuch an das Gericht, alle Beweisgegenstände unversehrt aufzubewahren, bis die Wahrheit über Iustinskys Mord ans Licht gebracht ist. Daraufhin wird mitgeteilt, das Kiewer Kreisgericht habe die Vernichtung der Sachbeweisstücke nicht beschlossen, sondern die Ueberweisung wichtiger Gegenstände an das Polizeipräsidium, so daß die Wiederaufnahme des Beweisverfahrens jederzeit möglich ist. Ein grausiges Dankgebet. In der Nähe von Kiew, bei Pochta, hat man einen Knaben ermordet gefunden und seine Leiche wies alle jene Merkmale auf, die nach der berüchtigten Aussage des famosen Pranaitis zu einem Ritualmord gehören. Pranaitis hat tatsächlich mit seinem unverantwortlichen Gutachten eine Anweisung für Mörder gegeben. Es stellte sich aber bald heraus, daß das Opfer des heimtückischen Mordes — ein Judenknabe war. Diese Entdeckung allein verhinderte den Ausbruch eines drohenden Progroms. Es wirft ein trauriges Schlaglicht auf die entsetzlichen Zustände in Rußland, daß der Rabbiner von Pochta bei Entdeckung des ermordeten Judenknaben, des angeblichen Opfers des „Ritualmords", den bezeichnenden Ausruf tat: Gott fei dank, daß es ein Judenknabe war, der den Mördern zum Opfer fiel: Wir hätten sonst einen zweiten Beilisprozeß gehabt." Man dankt schon Gott, daß es ein Judenkind war, das ermordet wurde! Ein grausiges Dankgebet! Ein Aufruf für Beilis. Alle Zeitungsnachrichten, wonach Beilis größere Summen zur Verfügung gestellt worden seien, sind völlig unbegründet. Beilis ist nahezu mittellos nach Palästina abgereift. Die Israelitische Allianz erläßt daher einen Aufruf, um Beilis in den Stand zu setzen, den Rest seines Lebens eine sorgenfreie Existenz zu führen und für die Erziehung seiner fünf Kinder zu sorgen, die im Alter von fünf bis 15 Jahren stehen. Der Aufruf bezeichnet es als Pflicht der ganzen Judenheit, für Beilis und dessen Familie zu sorgen. Bulgarien. König Ferdinand über den -Beilisprozeß. König Ferdinand empfing den Oberrabbiner von Bulgarien, Dr. Ehrenpreis, und unterhielt sich 2A Stunden mit ihm. Zunächst dankte er Dr. Ehrenpreis für dessen Bemühungen um das Wohl der Juden während des Balkankriegs. Auch gab er seiner Empörung über das Blutmärchen Ausdruck, das er als einen Schandfleck des 20. Jahrhunderts bezeichnete. Er hat den Beilisprozeß genau verfolgt und sich über die Freisprechung des Beilis gefreut. Der König sprach sein Bedauern darüber aus, daß er infolge seiner Auslandreise dem Gottesdienste in der Synagoge in Sofia zu Ehren der im Kriege gefallenen jüdischen Soldaten nicht habe beiwohnen können, bei welchem auch ein Protest gegen die Blutlüge feierlich erhoben worden sei. Wäre ich in Sofia gewesen, sagte der König, ich Hätte es als meine Pflicht angesehen, das Andenken der gefallenen jüdischen Helden durch meine Anwesenheit zu ehren. Die Prinzessinnen Eudikin und Nadeschda, Töchter des Königs, sprachen Dr. Ehrenpreis ihren Dank aus für seine erfolgreiche Mitarbeit zugunsten der von den gefallenen Soldaten zurückgelassenen Waisenkinder. Bei der Verteilung des Geldes werden die jüdischen Waisenkinder in dem gleichen Maße bedacht werden, wie die christlichen. Zum Zeichen ihres Dankes sandten die Prinzessinnen Dr. Ehrenpreis ihre Photographien mit einigen eigenhändig geschriebenen Worten des Dankes und der Würdigung. Amerika. Annahme der Vurnelt-Vill gegen die Einwanderung. Das nordamerikanische Repräsentantenhaus hat die Burnett- Bill mit erdrückender Majorität angenommen. Danach müssen olle über 16 Jahre alten Einwanderer den Nachweis erbringen, daß sie des Lesens und Schreibens in der Muttersprache kundig sind. Ausgenommen sind bloß über 60 Jahre alte Personen, die zu ihren Kindern, und unverheiratete Töchter, die zu ihren Eltern reisen. Außerdem darf dieser Nachweis, Bildungstext genannt, von Personen nicht verlangt werden, die wegen religiöser Verfolgungen ihre Heimat verlassen müssen. Die letztere Bestimmung soll die humane Gesinnung der Einwanderungsgegner zum Ausdruck bringen. Sie ist scheinbar zum Schutze der russischen Juden gedacht, die wegen religiöser Bedrückung aus Rußland fliehen und in Amerika eine Zuflucht suchen, aber im Gesetze selbst ist nicht festgesetzt, was unter dem Begriff religiöser Verfolgung zu denken ist. Es ist daher anzunehmen, daß der Einwanderer persönlich den Nachweis erbringen muß, daß er das Opfer religiöser Verfolgung ist. Da dies für den Einzelnen außerordentlich schwer nachzuweisen ist, fällt der ganze Vorteil der Bestimmung ins Wasser. Das jüdisch-amerikanische Komitee hatte in Washington den Vorschlag gemacht, den Nachweis dieser religiösen Verfolgung dann als erbracht gelten

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