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Das jüdische Blatt · 1914-02-13 · 7 (13.2.1914) · p. Seite 2

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
V (1914)
Issue
7 (13.2.1914)
Date
1914-02-13
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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2 Das Mische Statt Nr. 7. und Jedem und doch Niemanden gehört, deutet gleichsam auf die Universalität des Gottesgesetzes, das von jedem festen Sitz losgelöst, an keinen Boden geknüpft ist. Der ferne Osten wie der ferne Westen, der kalte Norden wie der heiße Süden, alles kann Träger des göttlichen Gesetzes werden. Der Gesetzgeber Israels ist nicht der Gott eines Landes oder eines Volkes, sondern Gott des Universums. Das erste Wort des täglichen Morgengebetes heißt Adaiin Aiilom, „Herr der Welt". Es heißt nicht Herr der Juden, sondern Herr der Welt. Und das letzte Gebet beginnt Olenu lecliabeach, „an uns ist es zu loben den Herrn des Weltalls", und dasselbe Gebet schließt „und es wird Gott König sein über die ganze Erd e". Und wie der Herr des Gesetzes der universale Gott ist, so ist auch universal und an keinen Raum gebunden sein Gesetz. Ueberall ist es von Gültigkeit und Alle und Alles umschließt es. Das göttliche Sittengesetz gipfelt in dem Worte, „du sollst lieben deinen Nächsten, wie dich selbst". Es heißt nicht: Du sollst lieben deinen Stammes- oder Glaubensgenossen, wie dich selbst, sondern es heißt: deinen Nebenmenschen. Und eine Vorschrift des Talmud lautet: es ist der Jude verpflichtet, die Armen der andern Völker zu speisen, wie die eigenen Armen, es ist der Jude verpflichtet, die Toten anderer Völker zu begraben, wie die eigenen Toten. Kann eine Ethik altruistischer sein, d. h. von mehr Liebe für die Mitmenschen getragen sein, als das Thoragesetz, welches Welt und Menschheit umschließt? Einem Souverän, der regierte von einem Ende der Welt zum andern, gleicht das Gesetz Gottes. Das Gesetz ist erhaben über der Zeit: In unserer Ueberlieferung ist nicht genau bestimmt, wann die Offenbarung des Gesetzes am Sinai stattgefunden hat. Es schwanken die Meinungen, ob es am 6. oder am 7. Siwan war. Ist es Zufall oder Absicht, daß wir in diesem Punkte bei diesem großen Ereignis, dem größten und grundlegendsten der Menschheitsgeschichte, nicht genau unterrichtet sind? Jedenfalls legt uns diese Schwankung den Gedanken nahe, daß die Gesetzgebung und der Inhalt der Thora überhaupt nicht von einer bestimmten Zeit gefaßt werden kann. Die Thora kann nicht an eine Zeit gebunden werden, weil sie über der Zeit thront. Die Thora ist nicht der Geist einer Zeit, sondern der Geist aller Zeiten. Die Thora ist nicht die Abstraktion einer Epoche der Weltgeschichte und dazu einer längst vergangenen oder gar überwundenen Zeit, sondern die Thora ist der Gradmesser der Weltgeschichte, ob diese sich vorwärts und aufwärts, oder ob die Menschheit sich rückwärts und abwärts bewegt. Wir dürfen das Gottesgesetz nicht messen an der zufälligen Mode des Zeitgeistes und davon die Erfüllung der Gesetze abhängig machen, sondern die Richtung der flüchtigen Zeit muß unter dem Gesichtspunkt der Ewigkeit betrachtet und gewertet werden. Das ewige, über Raum und Zeit thronende Thoragesetz umfassen oder ummodeln zu wollen, nach dem zufälligen Geist der Zeit, wie die Richtlinien es wagten, d. h. nichts weniger, als die Ewigkeit zur Vergänglichkeit, die Göttlichkeit zur Zeitlichkeit herabzuziehen. Zu solchem Tun gehört die Unendlichkeit einer Verblendung oder die Unendlichkeit einer Ueberhebung. Im Anschluß an die Gesetzgebung bringt der Midrasch ein schönes Bild: Als Gott Israel die Thora geben wollte, verlangte er vorher Bürgen dafür, daß es diese auch beachten werde. Israel wollte als Bürgen stellen seine Stammväter Abraham, Jsaac und Jakob. Diese nahm Gott als Bürgen nicht an. Da bot Israel seine Kinder als Bürgen an. Diese nahm Gott sofort an: denn auf diese baute er, als er Israel die Thora gab, denn entsprechend dem Worte der Psalmen: „Aus dem Munde der Kinder und Säuglinge gründest du dir die Welt." Wenn daher Israel die Thora vernachlässigt, wendet sich Gott an die Bürgen entsprechend der Stelle in Hosea 4, 6: „Vergissest du die Thora deines Gottes, so vergesse deine Kinder auch ich." Und heute? Sollten wir nicht eingedenk sein dieses Wortes und unsere Jugend zurückführen und wieder trinken lassen aus der Quelle, die vom Sinai fließt, seit der Urväter Zeiten? Damit wir helfen, wenn auch nur mit Atomesgröße, herbeizuführen die Zeit, von der Jesaja kündet: Es soll wieder voll sein die Erde mit der Erkenntnis Gottes, wie das Weltmeer mit Wasser. C. Bloch- Mülhausen. ■-^- Aas Schäliitveröot vor dem russischen Winisterrat. Die Rechte der Duma hat den Antrag eingereicht, die Schechita in Rußland zu verbieten. Dieser Antrag zu dem Gesetzentwurf einer einheitlichen Tötungsart der Tiere für ganz Rußland, also des Schächtverbots, ist jetzt im Ministerrat beraten worden. Der Bericht über die Diskussion, die dieser Gesetzentwurf im Ministerrat erfahren hat, wird durch die Zeitungen verbreitet. Der Bericht wirkt über die Maßen betrübend; er gibt eine traurige Vorstellung elenden Judenhasses, der jedes Gerechtigkeitsgefühl erstickt und der Wahrheit ins Gesicht schlägt. Bei der Erörterung weist der Premierminister Kokowzesf darauf hin, daß die jüdische Fleischsteuer jährlich zwei Millionen Rubel einbringt. Von diesem Gelde werden nützliche Institutionen und Schulen unterhalten. Wird das Schächten verboten, so fällt auch die Fleischsteuer, und alle Institute und Schulen, deren Unterhaltungskosten jetzt von der jüdischen Fleischsteuer bestritten werden, werden eingehen. Kokowzesf ist daher der Meinung, daß wenn der Ministerrat und die Duma es für geboten erachten, die jüdische Schächtmethode zu verbieten, der Ausfall an Geldmitteln, die sich aus diesem Verbote ergeben, zu berücksichtigen ist und daß neue Geldquellen erschlossen werden müssen, um alle Ausgaben zu decken, welche bis jetzt von der jüdischen Fleischsteuer bestritten werden. Der Justizminister Tscheglonitow, der Organisator des Beilisprozesses, ist bereit, den Gesetzentwurf des Schächtverbots auszuarbeiten, der strenge Strafen für die Ausübung des Schächtens enthalten soll. Der Reichskontrolleur Charitonow ist prinzipiell mit dem Gesetzentwurf einverstanden, doch verlangt er wie Kokowzeff die Erschließung neuer Geldquellen zum Ersatz für die infolge eines etwaigen Schächtverbots ausfallende jüdische Fleischsteuer (Korobka). Soweit ist man also in Rußland gekommen. Von Gewissensfreiheit ist keine Rede mehr. Keinem einzigen Minister durfte es einfallen zu sagen, das Schächtverbot ist ein fürchterlicher Eingriff in die vom Zaren, von der Verfassung gewährte Gewissensfreiheit. Das sind die Fortschritte, die Rußland seit der Einführung der Scheinkonstitution gemacht hat. Es hat eine Zeit gegeben, und das war lange vor der Verfassung, da wurde in Rußland ein Mann wie Prof. D e m b o berühmt. Damals durfte Dembo sagen und ganz Rußland hat ihm zugestimmt, das Schächtverbot ist eine Gewissensbedrückung von Millionen von Juden, es rüttelt an der Grundlage der jüdischen Religion. Damals, als es noch keine Verfassung und noch keine Duma gab, durfte Dembo auf die wissenschaftliche Seite der Frage Hinweisen, er durfte erfolgreich vor Rußland und der ganzen Welt beweisen, daß die Schächtmethode dem Tier nicht mehr Schmerz verursacht, wie eine andere Tötungsart, und daß das durch die Schächtmethode gewonnene Fleisch gesünder ist als das andere; damals durste Dembo die Gutachten der größten Physiologen Europas vorführen, der Virchow und der K. Vogt und hundert anderer großer Gelehrter, die alle aussagten, daß das jüdische Schächten eine der humansten Tötungsarten ist, damals hat diese wissenschaftliche

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