Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- V (1914)
- Issue
- 6 (6.2.1914)
- Date
- 1914-02-06
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/9052070-9097324-9053037--0977-9053042- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Hanau 1× ep/1047937
OCR text
Nr. 6. Das fftfrifjfyt MaH 5 Ueberall lebte das Bewußtsein, an einem großen Werke mitzuschaffen, überall das aufrichtige Streben, der heilige Wille zur Arbeit. Dasselbe Stimmungsbild bot auch der Verlauf der Sitzung. Als erster Redner sprach Herr Dr. med. W. H o f f m a n n über das Thema: „Die geschichtliche Notwendigkeit der Agudas Jisroel." In geistreicher Form gab er einen Ueberblick über die innere Entwicklung des Judentums in den letzten llA Jahrhunderten und zeigte, wie aus diesen Gedankengängen die Idee der Agudah geboren wurde. Frankfurt a. IN. Am Mittwoch, den 28. Januar, fand im Saale der Suppenanstalt eine Mitgliederversammlung statt, in der Herr Provinzialrabbiner Dr. B a m b e r g e r aus Hanau über die Halberstädter Tagung, an der er als Delegierter der Frankfurter Ortsgruppe teilnahm, Bericht erstattete. Der Redner warf zunächst einen Rückblick auf die bisherige Tätigkeit der Aguda und schuf in seinem bekannten rednerischen Geschicke auf diese Weise den Rahmen für das äußerst anschauliche Bild, das er alsdann von dem Delegiertentag entwarf. Er schilderte den gewaltigen Eindruck, den die altehrwürdige Halberstädter Gemeinde, deren Elite sich zur Begrüßung eingefunden hatte, auf die Delegierten machte, gab in Kürze den Hauptinhalt der herrlichen Reden wieder, die die Halberstädter Rabbiner und Vorsteher an die Versammlung richteten, und der Referate, die Mitglieder des provisorischen Komitees zur allgemeinen Orientierung über die Bahnen und Ziele der Organisation hielten. In trefflicher Weise sprach Herr Rabbiner Dr. Bamberger von der Arbeitsfreudigkeit und Begeisterung für die gute Sache, die überall zu beobachten war, von den eingehenden geschäftlichen Beratungen, die gepflogen wurden, und nicht mit Unrecht behauptete er schließlich, daß das Bekanntwerden und die Zusammenarbeit mit so vielen gleichgesinnten trefflichen Männern aus allen Gegenden unseres Daterlandes bei den Delegierten unvergeßliche Eindrücke hinterlassen habe. Der in Halberstadt gewählte Vorstand des Gruppenverbandes habe auch bereits eine rührige Tätigkeit entfaltet. Den zweiten Teil des Abends füllte die Beratung eines vom Vorstand vorgelegten provisorischen Statuts der Ortsgruppe aus. Die lebhafte und anregende Aussprache zeugte von dem Ernst, mit der sich die Mitglieder der Aguda-Arbeit widmen, und von der Tatsache, daß alle Anwesenden von dem heißen Wunsche beseelt waren: Es möge bald für die Aguda eine Zeit einmütigen, friedlichen und segensreichen Wirkens kommen! Rußland. Bekanntlich war Schulgin der Hauptredakteur des in Kiew erscheinenden „Kiewljanin" gleich bei Beginn des Beilisprozesses mit tiefwirkenden Artikeln gegen die leichtsinnige Erhebung der Anklage gegen Beilis aufgetreten. Seine Artikel erregten die Bestürzung der Regierungsleute und gaben den Gerechtdenkenden in der konservativen russischen Gesellschaft Mut und Vertrauen. Ter Inhalt dieser offensichtlich sorgfältig überdachten Kundgebung lief darauf hinaus, der Oberstaatsanwalt am Kreisgericht, Tschaplinski, habe die Untersuchung gegen Beilis durch Terrorisierung der untergeordneten Gerichts- und Polizeiorgane in eine bestimmte Richtung gelenkt und halte die Anklage aufrecht, obwohl er und die übrigen Vertreter der Anklage zugäben, daß gegen den Anoeschuldigten kein schlüssiges Beweismaterial vorliege. Die Zeitung wurde beschlagnahmt und gegen Schulgin ein Strafverfahren eingeleitet. Schulgin hat sich erboten, für seine Behauptungen den Wahrheitsbeweis zu führen, wozu er gesetzlich berechtigt ist. Er scheint die Absicht gehabt zu haben, ein erschöpfendes Bild der dunkeln Machenschaften aufzurollen, die dem Ritualmordprozeß vorangingen. Dazu hätte er eines umfangreichen Zeugenbeweises bedurft und in der Tat legte er dem Gericht eine lange Liste von Zeugen vor. Aber das Gericht hat alle seine Zeugen abgewiesen. Die Parteilichkeit ist noch krasser als im Beilisprozeß. Der Prozeß verfolgt nur den einen Zweck, Schulgin um jeden Preis zu verurteilen. Dies wurde denn auch erreicht. Schulgin wurde zu drei Monaten Arrest verurteilt. Der Prozeß nahm folgenden Verlauf: Der Verteidiger Schulgins beantragte neuerdings die Ladung einiger Zeugen, die alle im Gerichtssaal anwesend waren. Das Gericht lehnte dies ab. Dadurch verlor die Verhandlung das Hauptinteresse, da die Beweisführung für Schulgin tatsächlich unmöglich gemacht worden ist.Der Vorsitzende beschränkte selbst beim Verhör des Angeklagten die Redefreiheit mehrmals. Schulgin erzählte, Samyslowski habe zugegeben, daß die Verdachtsgründe gegen Beilis schwach waren. Der Justizminister selber erklärte, der Prozeß müsse durchgeführt werden, da man ihn sonst beschuldigen würde, von den Juden erkauft zu sein. Um so kräftiger wirkte dieses Motiv auf die Kiewer Behörden. Der Angeklagte erwähnte einige bisher unbekannte Fälle der Beeinflussung von Gerichtspersonen und wurde vom Präsidenten mehrfach unterbrochen. Ausführlich stellte der Angeklagte den Vorfall mit dem Arrestanten Kasatschenko dar, der beim Beilis-Prozeß bekannt wurde. Der verstorbene Gründer des Blattes „Kiewljanin", der Abgeordnete Pichno, hatte den Ageklagten gesagt, der Ausgang des Beilis-Prozesses hänge davon ab, ob Iwanow vor Gericht die Wahrheit zu sagen wage. Um diesen Punkt, namentlich darüber, ob Iwanow von dem Geständnis Kafatschenkos den Staatsanwalt benachrichtigt habe, dreht sich fast die ganze Beweisaufnahme. Tschaplinski und Iwanow leugnen. Der Gerichtsreporter der „Kiewljanin", Trufanow, behauptet, Iwanow habe habe ihm seinerzeit den Vorfall genau so, wie Schulgin ihm dargestellt, mitgeteilt. Die Befragung des Abgeordneten Samyslowski und Maklakow's ergibt nichts Neues; nur führt Samyslowski einen Zwischenfall herbei durch Anspielung auf die angebliche Bestechung Pichnos und Schulgins durch Juden, wobei er der Präzisierung seiner Vorwürfe sorgfältig ausweicht. Die Rede des Staatsanwalts war bemerkenswert durch die Erklärung, der Wahrspruch im Beilis-Prozeß bedeute die Anerkennung des Vorliegens eines Ritualmordes. Der Gerichtshof verurteilte nach halbstündiger Beratung Schulgin zu drei Monaten Gefängnis. Der neue Gesetzentwurf für Auswanderung. Seit 5 Jahren wird in Rußland an einem neuen Gesetz für Auswanderung gearbeitet. Nun sind zwei dicke Bände Erklärungen zu diesem Gesetzprojekt erschienen. Danach zu urteilen, hat die Behörde einen unheimlichen Schrecken vor der Auswanderung. Die Furcht vor der Emigration spuckt aus allen Beweisführungen des Buches heraus, die ins Groteske wachsen. Darin wird bewiesen, Auswanderung sei natürlich und gesund für ein Land. Besitzlose wandern nach Amerika aus und schicken Geld nach Rußland. Ist das nicht ein Nutzen für ein Land? Und dann wandern noch zumeist Nichtrussen aus, d. h. Juden. Politische und wirtschaftliche Gründe für die Auswanderung sind in Rußland natürlich für die Regierung nicht vorhanden. Doch muß auch der Gesetzentwurf verschämt zugestehen, daß noch vor 10 Jahren echte Russen kaum 2000 jährlich auswanderten; 1912 fuhren nach Amerika echte Russen 22 000. Dann schildert die Regierung den Gesetzentwurf, wieviel Schwierigkeiten der Auswanderer zur Erlangung eines Passes hat und wie er den gewissenlosen Agenten preisgegeben ist. Je weiter aber der Leser dringt, desto sicherer erkennt er, daß der Gesetzentwurf eigentlich gar nicht zum Schutz des Auswanderers gemacht ist, sondern zum Schutze der russischen Schiffsgesellschaften.