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Das jüdische Blatt · 1914-02-06 · 6 (6.2.1914) · p. Seite 4

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
V (1914)
Issue
6 (6.2.1914)
Date
1914-02-06
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 Das jüdische Klatt Nr. 6. machen. Und nun hör mal zu, altes Haus, probieren hättest Du es wenigstens mal können, ob ich Dir nicht ein kleines Plätzchen in den jüdischen Monatsheften gegönnt hätte; ich hätte es aphilu sehr gern getan. Aber Du hast's ja so gewollt, Graf Oerindur. Ich gehe nun zur Besprechung Deiner Schmerzen über und zwar in gemessener Serienfolge, denn ich weiß aus unserer seligen Dibbukzeit, daß Du anderes denn Logisches überhaupt nicht verdauen kannst. Also Punkt I, groß A, klein a, griechisch alplia, Strich — das Butterbrot. / Puk (aber nicht der in Shakespeare) diasi mai amo debor. Ueberlege Dir 'mal die Situation in Karlsruhe; aber um Dein Gemüt zu beruhigen, denn ich wäre trostlos, wenn mir das nicht gelänge, will ich Dir diesen Schiller mal verdeutschen. Steht man auf dem Standpunkt der Nichtzulässigkeit der Unterstützung von Uebeltätern (auf theologisch: auvre eveiroli) (Komma), steht man andererseits auf dem Standpunkt, daß die Zugehörigkeit zur Gemeinde eine religiöse Pflicht ist, so darf man nur austreten, wenn diese Gemeinde keine Gemeinde mehr ist, so muh man austreten, wenn man eben jene Nichtzulässigkeit gegeben erachtet. Verstanden? Es wird mir sogar eine Wonne sein, mich mit Dir darüber zu unterhalten, ob man es nicht vorziehen muß, wie die Karlsruher es taten, Dissident zu sein. Und deshalb eben, siehst TP wohl, kann man keinen Handel mit Austrittsmöglichkeiten treiben. Aber mit Verlaub, mein lieber Mann, das Austrittsgesetz mag für den Gesetzgeber was immer gewesen sein, für den Juden hat es nur dann einen Sinn, wenn es ihm nicht als Waffe und Drohknüppel, sondern als nunmehriger religiöser Zwang gilt, welche den bisher bestanden habenden staatsrechtlichen Zwang ablöst; überhaupt, wenn Du Dein weiches Titanenhaupt näher zu mir herabneigst, möchte ich Dir ins Ohr flüstern, daß das ein sehr kitzliches Ding ist, stets zur rechten Zeit sich der Unterscheidung zwischen den staatskirchenrechtlichen und den innerkirchenrechtlichen (ach, beinahe wäre mir die Feder abgebrochen) Monumenten klar zu fein. Versuch' es einmal, ja, mir zuliebe. Es wird Dich freuen und Dir wohltun. Punkt II. Kennst Du, gewaltiger Mann, das Wahrwort der sinnigen Weisheit? / „Wem die Hand leider fehlt, der kann Tephilin nicht legen" / Hast Du dies wirklich erfaßt in jeglichen Windung des Hirnes / dann wird die erste der fünf, der unbeschrittenen Thesen, / klar Dir sein wie ein Mond, der still sich am Ozean spiegelt. / Punkt III. Wenn Du aufschlägst das Buch, das Cliosdien hamisdipat wir nennen / wird Dein gewaltiger Geist zu seinem Erstaunen entdecken, / daß in der Tat — welche Pein — umgrenzt genau kommunal ist, / was Kehillah wir nennen, daß aber auf reinem Vertragsrecht / alles sich bauet und fügt, wer ja darüber hinausgeht. / Sollte Dein sonnig Gemüt nicht ganz zu kapieren vermögen / diese sybillische Weisheit, die wie Butter ich Dir auf das Brot strich, / oder wie schmackhaften Brei in der Nähe der Zunge und Zähne, / nu so sage es mir, ich will's dann noch näher erläutern. / Punkt IV. Hier im Lande der Bayern ist im Bekenntnis die Reinheit / noch ein gewaltiges Wort behütet von jeglicher Kirche. / Aber weißt Du denn nicht, Du Freund im Lande des Eisens, / daß es Sache allein der protestantischen Kirche, / daß sie sage und künde, was zur Gemeinschaft sich füget. / Ach, ich muß es mit Schmerz, mit wirklichem Schmerze Dir sagen, / daß Du das Olephbeis, das kitzliche des Unterscheidens, / zwischen den inneren Kern des kirchlichen Hortes und Rechtes, / und zwischen dem vom Staat zu diesem Rechte gefügt hat, / noch nicht ganz hast erfaßt, trotz magna conantia verba. / Aber siehst Du wohl, so sehr zappelten meine sämtlichen Extremitäten, daß meine. Füße sich zu dem extremsten Hexametern vergallopierten. Auf Deine Fortsetzung bin ich gespannt. Grüße Dein Haus, Du altes Haus, wie immer von Deinem Phineus. Aus aller Wett Deutschland. Die kurhesfischen Judengesetze. Im vorigen Jahre hatte ein Teil der Judenschaft des früheren Kurfürstentums Hessen, jetzigen Regierungsbezirks Kassel, eine Petition an das Haus der Abgeordneten gerichtet, betr. eine Besserung der kurhessischen Iudengesetze,- die auch bereits eine eingehende Besprechung in der Gemeindekommission des Abgeordnetenhauses erfahren haben. Die Kommission beschloß damals, die Ueberweifung einer die mitgeteilten Wünsche zusammenfassenden Petition an die Regierung als Material vorzuschlagen. Eine Behandlung der Angelegenheit im Plenum fand aber nicht mehr statt. Nunmehr ist die Petition von neuem dem Abgeordnetenhause überreicht worden. Sie wünscht eine Aenderung der kurhessischen Iudengesetzgebung dahin, öaß 1. die Aeltesten einer Synagogengemeinde nicht wie seither von den Kreisvorstehern vorgeschlagen und von den Borsteher- Aemtern ernannt, sondern von den Gemeinde-Mitgliedern auf Grund einer zu schaffenden Wahlgesetzgebung gewählt werden; daß 2. bei der Besteuerung der Gemeindeglieder nicht wie seither das System von 1883 zugrunde gelegt wird, sondern wie bei der Kommunal-Besteuerung die Staats-Einkommensteuer; daß 3. bei der Festsetzung des Haushalts-Plans der Provinzen eine Mitwirkung der Gemeinde-Vertretungen gesichert wird; daß endlich 4. die Provinziallasten nicht wie seither nach dem Eigen- Steuersoll der Gemeinden, sondern nach deren Steuerkrast Umgelegt werden, wie dies zum Beispiel bei den Land-Kirchenlasten geschieht. Die Petenten betonen, daß es sich hier nicht um jüdische Bestrebungen und überhaupt nicht um religiöse, sondern rein verfassungsmäßige Fragen handelt, und daß die Unterzeichner ebenso wie die kurhessische Judenschast überhaupt religiös zum weitaus größten Teil auf orthodoxem Standpunkt stehen. Es werde nicht eine Abschaffung der Organisation erstrebt, sondern lediglich die Besserung von Mißständen und elfte Aenderung unhaltbar gewordener Bestimmungen, um die Organisation im Interesse der Religionsgemeinschaft funktionsfähig zu erhalten. Berlin. Endlich ist es auch uns gelungen, über alle Schwierigkeiten hinweg zur Gründung einer A. I. Jugendgruppe zu schreiten. Noch bedurfte es in den letzten Wochen schwerer Arbeit, noch war manches Hindernis zu nehmen, manche Klippe zu umschiffen, aber dank dem unermüdlichen Eifer und der Tatkraft der Initiatoren ist auch bei uns nun der Jugendbewegung der Agudah Tür und Tor geöffnet worden und konnte nach mehrwöchentlicher Tätigkeit das provisorische Komitee getrosten Mutes an die Oeffentlichkeit treten. Ein begeisterter, in würdiger Form gehaltener Aufruf lud die gesamte gesetzestreue Jugend Berlins für diesen Sonntag nachmittag 4 Uhr in den großen Saal des Burg- Hotels. Schon lange vor der festgesetzten Zeit herrschte in den Räumen reges Treiben, und die Stimmung der zahlreich erschienenen Jugend gab ein überraschendes Bild, wie stark der hohe Gedanke der A. I. in unserer Jugend schon Wurzel geschlagen. Es war ein erhebender Anblick, wie gerade die Jüngsten der Jungen aus allen Teilen Berlins herbeigeeilt kamen. und mit welcher Begeisterung, mit welchem Ernste sie ihre Aufgabe erfaßten. Es war nicht Sensationslust, die sie Hergetrieben. Nein!

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