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Das jüdische Blatt · 1914-01-09 · 2 (9.1.1914) · p. Seite 6

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
V (1914)
Issue
2 (9.1.1914)
Date
1914-01-09
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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6 Da» jüdische Klatt. - Nr. 2 Erledigung der internen finanziellen Angelegenheiten hauptsächlich die Frage des Verhältnisses zum Gemeindebund der Hauptgegenstand der Verhandlung. Man einigte sich zum Frieden. Es kam fönende Resolution zur Annahme: ..Der Verbandstag hält zur Sicherung der inneren und äußeren Freiheit des Verbandes eine Aenderung seines bisherigen Verhältnisses zum D.I.G.B. notwendig und beschließt darum, auf die bisherige Subvention seitens des D.I.G.B. zu verzichten. Der Verband nimmt ferner Kenntnis davon, daß der D.I.G.B. auf die Entsendung eines Vertreters in den geschäftsführenden Ausschuß des Lehrerverbandes verzichtet. Der Lehrerverband erklärt sich bereit, zur Förderung der gemeinsamen Interessen mjt dem D.I.G.B. in Arbeitsgemeinschaft zu bleiben und beauftragt den Ehrenvorsitzenden und den Vorsitzenden des Verbandes, darüber mit dem Ausschuß des D.I.G.B. in Verhandlung zu treten. Nach des Tages Arbeit vereinigten sich die Mitglieder und die Gäste um 9 Uhr abends zu einem fröhlichen Kommers. Manche Bierrede wurde geschwungen, manches Lied ertönte, manche Rede wurde vom Beifall der freudig gestimmten Versammlung begrüßt. Am Dienstag vormittag folgten die Referate der Süddeutschen. Der Bericht des elsässischen Delegierten mußte wegen Krankheit ausfallen. Der Vorstand legte der Versammlung folgende Resolution vor: 1. Der jüdische Religionsunterricht an Volks- und höheren Schulen ist im Interesse des Judentums und im Interesse des Staates als Pflichtfach einzuführen und dem christlichen Religionsunterricht gleichzustellen. 2. Der jüdische Religionslehrer muß nach Vorbildung, Prüfung, Besoldung und Versorgung den Volksschullehrern des Anstellungsortes gleichstehen. 3. Zur Durchführung dieser Forderungen ist in den Bundesstaaten, in welchen eine staatliche Organisation der jüdischen Religionsgemeinschaft noch nicht besteht, ein den verschiedenen religiösen Richtungen gerecht werdendes Organisationsgesetz zu erstreben. 'Die Mitgliederversammlung, die im Laufe des Nachmittags tagte, änderte die vorgeschlagene Resolution ab und nahm sie in folgender Fassung an: „Der 6. Verbandstag fordert im Interesse des Staates, des Judentums und der israelitischen Lehrerschaft: 1. Die rechtliche Gleichstellung des jüdischen Religionsunterrichtes mit dem der christlichen Bekenntnisse. 2. Die Gleichstellung der jüdischen Religionslehrer nach Pflichten und Rechten mit den Volksschullehrern ihrer Ortsgemeinde. Es folgten dann noch Beratungen über Normalvertrag und Schiedsgericht. Am Abend vereinigten sich die Teilnehmer noch zu einem gemütlichen Beisammensein im „Goldenen Zepter". England. London. Sir Rufus I s a a c s, der oberste Richter Englands (Iustizminister), wurde vom König von England in den Adelsstand mit der erblichen Würde eines Barons erhoben. Sir Rufus Jsaacs ist 1860 geboren, wurde 1910 Solicitorgeneral, dann 1912 zum Attorneygeneral mit Sitz im Kabinett ernannt. Letzten Oktober stieg er zum Rang eines Justizministers empor. Durch die Erhebung des Sir Rufus Jsaacs in den Adelsstand ist die Zahl der jüdischen Mitglieder des Oberhauses auf 3 gestiegn, Lord Rothschild, Lord Swaythling und der jüngste jetzt ernannte Lord Michelham. Oesterreich-Ungarn. Wien. Die Wiener Kultusgemeinde hat in bezug auf die vom Deutschen Hilfsverein verwaltete Lämelschule in Jerusalem bestimmt, daß die Zinsen der Lämelschule und die von der Wiener Gemeinde an den Hilfsverein gezahlte jährliche Subvention zurückbehalten werden bis die Sachlage, die durch den Streit um die hebräische Sprache in Palästina hervorgerufen wurde, geklärt ist. Rußland. Das konservative Kiewer Blatt „Kiewljanin" hat das unstreitige Verdienst, die öffentliche Meinung gegen das Treiben der Regierung aufzurütteln, die die Wahrheit über Justinskys Mord gern vertuschen möchte. So fordert „Kiewljanin" die Gerichtsbehörden auf, „endlich die wirklich Schuldigen ausfindig zu machen, und sich nicht durch Fanatiker von den deutlichen Spuren abbringen zu lassen". Wenn die Regierungsgewalt eine wirkliche Gewalt, nicht aber ein Spielball in den Händen politischer Parteien sein will, ist sie jetzt wenigstens verpflichtet, in dieser Angelegenheit eine völlig unabhängige Stellung einzunehmen, und die Affäre nach allen Richtungen hin zu erforschen." Der „Kiewljanin" verlangt von den Behörden, daß sie die Aufklärungen Krassowskys weiterverfolgen und mit der Verbrecherbande Tscheberjak reinen Tisch machen sollen. Noch seien verschiedene Spuren überhaupt nicht ausgenutzt — ja selbst die Tatsache des Geständnisses Singajewskis, des Bruders der Tscheberjak, müsse nochmals nachgeprüft werden. Erst ein gemeinsames Aussagen Machalins und des vom Gerichtshöfe nicht vernommenen Karajew könne ein reales Ergebnis zur Folge haben. Vor allem aber müsse die „staatliche Förderung der Diebesgesellschaft" ein Ende nehmen. Was der „Kiewljanin" ausführt, ist nur ein Echo der Stimmungen der gesamten Kiewer Bevölkerung. In dieser Weise kann die Angelegenheit, die Jahrelang die Oefsentlichkeit beschäftigt, und dann viele Wochen hindurch in Rußland alle anderen Interessen in den Hintergrund gedrängt hat, nicht abgetan werden. Die Auszeichnungen des Urhebers der Ritualmordversion, des Staatsanwalts Tschaplinsky und des durch sein Resümee berüchtigt gewordenen Gerichtsvorsitzenden Boldizeff und die unausgesetzten Repressivmaßregeln gegen die Presse wirken nur noch provozierender. Darum ist die Kiewer Bürgerschaft erfreut, daß just der bekannte Nationalist Schulgin die Sache nicht aufgibt, und den Kampf für das Recht mit ungewöhnlicher Energie weiterführt. Wenn die Behörden die von ihnen gegen Schulgin erhobene Anklage wegen Beleidigung der Staatsanwaltschaft nicht noch am letzten Ende selber fallen lassen, so verspricht sein Prozeß eine Wiederholung der wesentlichsten Teile des Prozesses Beilis zu werden. An ähnlichen Willkürakten fehlt es schon im Vorverfahren nicht, an Sensationen dürfte aber der Prozeß Schulgin seinen Vorgänger vielleicht gar übertreffen. Denn jeder der von ihm proponierten 11 Zeugen wird die Vorgänge im Falle Iustinsky von einer neuen Seite beleuchten. So will er zunächst Samisovsky an den Pranger stellen, der zu ihm im Privatgespräch ausdrücklich von der Unzulänglichkeit der gegen Beilis vorhandenen Indizien gesprochen, und unmittelabr darauf vor Gericht über die Schuld des Beilis eine mehrstündige Rede gehalten habe. Ein anderer von ihm proponierter Zeuge ist der Staatsanwalt Tschaplinski, der in Gesprächen mit einer Reihe Personen bekannt habe, es liege ihm nicht etwa daran, die Schuld des Beilis, sondern das Vorhandensein eines Ritualmordes nachzuweisen. Im Zusam-

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