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Das jüdische Blatt · 1913-12-26 · 52 (26.12.1913) · p. Seite 4

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
IV (1913)
Issue
52 (26.12.1913)
Date
1913-12-26
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 Das jüdische Klatt. Nr. 52. legen, entspricht vollständig den Zwecken der „Verbändler", die in ihren Pogromreden ausgedrückt sind. Ich wage daher öffentlich zu erklären, daß Sie selbst meine Verdachtsmomente innerlich nicht unbegründet halten, obgleich Sie selbstredend meinem Wunsche, daß die „Verbändler" ihrer „Tätigkeit" endlich ein Ziel setzen, nicht beipflichten werden." Die russische Regierung aber läßt sich nicht stören, sie belohnt diejenigen Beamten, die im Kiewer Prozeß die russische Justiz zu so hohen Ehren gebracht haben und bestraft diejenigen, die für das Recht ihre Stimme erhoben haben. Die T s ch e b r i a - kowa aber genießt weiter das Vorrecht der Straflosigkeit. Sie war wegen Hehlerei und Diebstahl schon vor dem Beilisprozeß zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, war schon festgenommen, aber einige Zeit vor Beginn des Beilisprozesses wieder freigelassen worden. Der Staatsanwalt T f ch a p l i n s k i ordnete dies selber an. Er befürchtete wohl, ihre Aussagen als Zeugin im Beilisprozeß könnten auf die Geschworenen nicht den gewünschten Eindruck machen, wenn sie in Sträflingskleidern erscheine. Interessant ist der Vorwand, der für die Freilassung diente. Weil sie sich eines zweiten Vergehens wegen Hehlerei schuldig gemacht hatte, fand der Staatsanwalt, dieses zweite Vergehen stelle eine Fortsetzung des ersten vor, Tschebriakowa könne deshalb nicht zweimal, sondern nur ein einziges Mal gerichtet und gestraft werden. Sie fei deshalb einstweilig freizulassen. Das ließ sich die Tschebriakowa nicht zweimal sagen. Sie nahm vor einigen Tagen wieder an einem Diebstahl teil, die Polizei nahm einen ganzen Vorrat kürzlich gestohlener Sachen bei ihr in Beschlag. Aber die Tschebriakowa ist, wie es scheint, immer noch nicht für die Generalabrechnung reif, die der Staatsanwalt mit ihr vorzunehmen hat. Die neue Straftat ist ja nur „eine Fortsetzung der früheren". Zu diesem eigentümlichen Verhalten der russischen Justizbehörde gegenüber der Tschebriakowa, die doch allgemein als am Justinskymord beteiligt bezeichnet wird, paßt die Belohnung und Bestrafung der am Beilisverfahren beteiligten Beamten. Und die Auszeichnungen, mit denen die russische Regierung die Gerichtsbeamten bedenkt, die den Kiewer Prozeß zu ihrer Zufriedenheit geführt haben — so wird der Staatsanwalt Tschaplinski zum Lohne für sein gutes Verhalten in den Senat, die höchste gerichtliche Instanz des Landes, berufen — und die Verfolgungen, die sie denjenigen Polizeibeamten zuteil werden läßt, die für Beilis eingetreten sind, wie Krasowski, Mistschuk u. a., dieses bezeichnende Verhalten der russischen Behörden beginnt bereits seine Wirkung auszuüben. Bei einer Razzia (Oblawa), die die Polizei auf Juden in Kiew unternahm, um deren Wohnrecht zu prüfen, flehten die verfolgten Juden um Erbarmen, aber die Polizei gab zur Antwort: „Mr müssen uns davor fürchten, den Juden Milde zu zeigen, sonst trifft uns dasselbe Geschick, das diejenigen Polizeibeamten getroffen hat, die sich für Beilis interessierten." Ganz besonders hatten die 1200 jüdischen Studenten der Zahnheilkunde das drohende Geschick der Ausweisung zu erwarten. Die Drohung, im Falle der Ausführung der grausamen Verordnung das Institut nach Odessa zu verlegen, und der Hinweis, daß diese Studenten eine ganze Million Rubel jährlich in Kiew lassen, und daß durch ihre Mitarbeit die Behandlung der Armen erst ermöglicht wird, hat den Gouverneur endlich bewogen, sein Ausweisungsdekret zurückzunehmen. Jedoch haben in Zukunft alle jüdischen Studenten vor der Aufnahme das Recht, in Kiew zu wohnen, nachzuweisen. Von ganz besonderer Bedeutung sind die von den „Echten Russen" unter Führung des Dumaabgeordneten Schetzkoff unternommenen Schritte, die Schechita in Rußland zu verbieten. Der von Schetzkoff eingebrachte Gesetzentwurf spricht davon, daß die den Juden auferlegte Fleischtaxe ungerecht und daß ihre Schlachtmethode eine Beleidigung für die Christen sei. In diesem Punkte sollen Juden und Christen gleichberechtigt sein, d. h. die Schechita soll für Juden und Christen in gleicher Weise verboten sein. Diese Rote setzt alle Kreise der Judenheit in Aufregung. Es wurde ein Komitee gebildet, um die nötigen Maßregeln zur Abwehr eines derartigen Gesetzentwurfs zu treffen, der für die Juden Rußlands ein Verhängnis wäre. Aber auch die Antisemiten machen alle Anstrengungen, um den Entwurf zum Gesetz zu erheben, indem sie die Schochetim als Leute hinstellen, die ihren christlichen Nachbarn gefährlich seien. Beilis soll vom Baron Alfred von Rothschild die Mitteilung erhalten haben, daß er ihm ein größeres Gut mit einem Hause in P a l ä st i n a schenke, damit er sich dort mit seiner ganzen Familie ansiedle. * Der Aufruf für die politischen Gefangenen in Rußland. Der Kiewer Prozeß hat in schrecklicher Deutlichkeit die Zerrüttung des Rechts in Rußland offenbart. Das Recht wird nicht nur mit Füßen getreten, wenn es sich um Juden handelt. Beilis ist eine himmelschreiende Mißhandlung im Gefängnis zuteil g^-> worden, aber auch gegenüber all denen, die in Rußland durch Wort und Tat für die Gerechtigkeit eintreten oder eingetreten sind, wird von den russischen Machthabern ein grausames Verfahren beliebt, das aller Menschlichkeit Hohn spricht. Der Kiewer Prozeß hat nun das eine Gute gehabt, daß er das Gewissen der gesitteten Menschheit zum Protest gegen das unmenschliche russische System aufgestachelt hat. Das beweist der unten folgende Aufruf, den eine Gemeinschaft hervorragender Vertreter der Wissenschaft und Kunst, der Literatur und Politik gegen die barbarische Behandlung der politischen Gefangenen in Rußland erläßt, in dem dargetan wird, daß diese durch Marterung an Leib und Seele allmählich aufgerieben werden sollen. Der Aufruf ist ein Notschrei des menschlichen Gewissens. Darunter stehen mehr als 400 glänzende Namen, davon mehr als hundert von Deutschland, aber auch aus der Schweiz, Holland, Skandinavien, England, Oesterreich-Ungarn und dem mit Rußland verbündeten Frankreich. Der Aufruf hat folgenden Wortlaut: Seit der Verkündung der verfassungsmäßigen Freiheit im Oktober 1905 sind über vierzigtausend Personen wegen politischer Vergehen in Rußland verurteilt worden. * Davon wurden über dreitausend hingerichtet, über zehntausend in den Totenhäusern der „Katorga" eingekerkert. Die Mehrzahl dieser Verurteilungen erfolgte durch Standgerichte. Die jüngste Amnestie aus Anlaß des Regierungsjubiläums der Romanows hat die politischen Gefangenen kaum berücksichtigt, ihre entsetzlichen Leiden hat sie meist völlig unverändert bestehen lassen. Die Freiheitsstrafen werden bei den gegenwärtigen Zuständen in Rußland zur unerträglichen Marter. Unterernährung bis zum buchstäblichen Verhungern, Ueberfüllung der Gefängnisse bis zur Unmöglichkeit, auch nur den nackten Fußboden als Lagerstätte zu benutzen, und eine alles menschliche Gefühl verhöhnende Behandlung der Gefangenen lassen die Gefängnisse zur wahren Hölle werden. ... sm V-Fx' r 1 “ -vieuiuye, wirsi otc AerwaltUl für die Beköstigung des Gefangenen im Durchschnitt auf den T<!|“i hT" Tb »" ein grober Teil durch Willkür m durch Untreue der Beamten seinem Zweck entzogen. Zusammengepfercht in überfüllten Räumen, die den elem« arsten Ansorderungen der Hygiene und Sauberkeit ins Gesiiurtlickie £"s ""tagten Gesungenen sas, ohne je! ärztliche hilft verheerenden Epidemien ausgeliefert. 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