Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- IV (1913)
- Issue
- 50 (12.12.1913)
- Date
- 1913-12-12
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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4 Das jüdische Statt. Nr. 50 Aus aller Wett. Deutschland. Der X. Gemeindelag des D. I. Gemeindebundes. Berlin. Am vergangenen Sonntag, den 7. Dez., wurde in den prächtigen Räumen des Logenheimes, Kleiststr. IO, der Gemeindetag des D. I. Gemeindebundes abgehalten. Der Hauptpunkt des Interesses, die Debatte über das Verhältnis vom D. I. G.-V. zum Lehrerverbande, war „auf eiuen Wink von Berlin hin" von der Tagesordnung gestrichen worden, so daß von vornherein der Verlauf der Verhandlungen zu einem friedlichen sich zu gestalten versprach. Dennoch fehlte es nicht an Momenten, in denen die Erregung hohe Wellen schlug. Den ersten Anlaß zu einer berechtigten Aufregung bot der Landtagsabgeordnete Rechtsanwalt Dr. 'Cohn- Dessau, der in einer jedem Parlamentarismus hohnsprechenden Weise den konservativen Elementen des Gemeindetages den beleidigenden und grundlosen Vorwurf macht, durch „Geschrei und Geheul" wirken zu wollen. Es wäre unseres Erachtens für den Verlauf der Verhandlungen ersprießlicher, wenn solche Elemente, die „nicht ihr Temperament zu zügeln wissen" von vornherein aus ein öffentliches Auftreten verzichteten. Als besonders bedauerlich aber müssen wir es bezeichnen, daß ein Herr, der sich bei jeder Gelegenheit als Schutzgott der (heiligen) Fortschrittlichen Volkspartei aufspielt, nicht den Mut findet, seine Entgleisungen mit dem Ausdrucke des Bedauerns zurückzunehmen, sondern in gewundenem Eiertanz sich aus seiner verfahrenen Situation zu retten sucht. Wir möchten es nicht untersuchen, wie oft Cohn-Dessau im Landtage seiner Mißbilligung über das Guillotinieren der Redefreiheit durch Konservative und Zentrum Ausdruck verliehen hat. Doch sei hervorgehoben, daß die Anträge auf Schluß der Debatte in Cohn stets einen beredten Anwalt fanden. Diese Herren können auch ihren liberalen Prinzipien zuwiderhandeln, wenn ein ihnen höheres Interesse dies erheischt. In einer schlichten, ernsten Weise ging später Direktor Steinhardt ans Magdeburg auf die Schulfrage ein. ohne jedoch die vorgefaßte Meinung des Plenums erschüttern zn können. Wir haben uns schon lange mit dem Gedanken abgefunden, daß der D. I. G.-B. auf Grund des politischen Standpunktes seiner Anhänger dem jüdischen Volksschulwesen feindlich gegenüberstehen muß. Wir wissen nicht, ob die heutige Verhandlung, wenigstens für die Lehrer, die Ueberzeugung gezeitigt hat, daß der Lehrerverband nicht auf halbem Wege stehen bleiben darf, sondern aus Selbsterhaltungsgründen moralisch gezwungen ist, eine Scheidewand zwischen sich und dem D. I. G.-V. aufzuführen. Wie der Lehrerverband, so wird aber auch die Orthodoxie heute zur Ueberzeugung gelangt sein, daß sie — weit davon entfernt, im D. I. G.-B. eine Gesamtvertretung der deutschen Judenheit zu erbtiefen — vom D. I. G.-B. keine' Berücksichtigung ihrer vitalen Interessen erwarten darf. Der Vorsitzende, Professor Dr. Kalischer, eröffnet den Gemeindetaa um 10 X Uhr. * Als erster Punkt der Tagesordnung wird die Anweisung für die Mandate-Prüfungs-Kommission zur Debatte gestellt. 8 1 besagt, daß jeder Gemeindetag aus seiner Mitte zur Prüfling der Abordnungen für den nächsten Gemeindetag (8 13 der Grundverfassung) eine Kommission von 12 Mitgliedern (Wahlprüfungskommission) wählt. Diese soll nach 8 2 beschlußfähig sein, wenn mindestens ein Drittel ihrer jeweiligen Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit soll die Stimme des Vorsitzenden entscheiden. Von konservativer Seite wird verlangt, daß jede geplante Ungültigkeitserklärung dem Betroffenen mit.zuteilen sei, damit dieser seine etwaige Beschwerde vorzubringen Gelegenheit fände. Man beanstandet die gerade Zahl 12 und den Umstand, daß die Kommission bei Anwesenheit von einem Drittel ihrer Mitglieder schon beschlußfähig sei. Daraus würde sich ergeben, daß bei dem Entscheidungsrecht des Vorsitzenden mit 2 Stimmen eine Entscheidung zu erreichen sei. Auch wird beanstandet, daß die konservativen Kommissionsmitglieder immer von außerhalb verschrieben wurden, und dadurch die beabsichtigte Homogenität der Kommission — da diese Mitglieder in der Regel nicht erscheinen könnten — erreicht sei. Ein „Freund" des D. I. G.-B. verteidigt die Vorlage. Die Kommission sei aus Sachverständigen und nicht aus Vertretern einzelner Richtungen im Judentum zusammengesetzt. Darauf wird die Vorlage en bloc angenommen. Ein heißer Kampf entspinnt sich um die Vorlage, die folgenden Wortlaut hat: Es ist dem Gemeindetag zu empfehlen, bei der Wahl der Mitglieder der Wahlprüfungskommission tunlich st alle auf ihm vertretene Richtungen zu berücksichtigen. Bei dieser Gelegenheit läßt Cohn-Dessau sich zu der Geschmacklosigkeit hinreißen, den konservativen Elementen den Vorwurf zu machen, daß sie den Gemeindetag zum Tummelplatz gestalten wollen. Er leugnet das Vorhandensein von Richtungen im D. I. G.-B., muß sich aber von Rothschild-Halberstadt belehren, lassen, daß gerade er das Wort „Richtungen" in die Diskussion gezerrt hat. Da der Vorsitzende in nicht zu begreifender Milde Cohn nicht auf das Unparlamentarische seiner Ausdrücke aufmerksam zu machen sich entschließt und Redner in einer jedem Parlamentarismus hohnsprechenden Weise vom „Geschrei und Geheul" der Konservativen spricht, kommt es zu einer solch erregten Szene, daß die Weiterführung der Diskussion bisweilen fraglich erscheint. Nachdem aufs neue von konservativer Seite nachgewiesen worden war, daß das Leugnen von Richtungen im Judentum Blinde Kuh spielen hieße, wird die Resolution — die, wie so manche Resolution nur platonischen Wert besitzt — angenommen. Nach Erstattung des Rechenschaftsberichtes ergreift M. A. Loeb, der schon im Verlauf der vorausgegangenen Debatte wiederholt eingegriffen hat, das Wort, um dem Ausschuß Vorschläge zur Ausbauung der Schulenqu<cke zu unterbreiten. Das bisher erzielte Resultat sei ungenau. Man dürfe sich nicht an den Begriff „Volksschule" ketten lassen, sondern alle Schulen in den Bereich der Untersuchung ziehen. Es komme nicht darauf an, zu erfahren, wieviele Kinder jüdischen Volksschulunterricht, sondern wieviele Kinder Unterricht in jüdischen Schulen überhaupt genießen. Ferner muß man sich aber auch an außerhalb des Bundes stehende Gemeinden wenden. So sei z. B. die Religionsschule der Religionsgesellschaft Frankfurt a. M. überhaupt nicht berücksichtigt worden, obschon sie von nicht weniger als 600 Schülern besucht werde. Die Anregungen sollen, wie der Vorsitzende versichert, verwertet werden. Zu einer erregten Auseinandersetzung gibt Anlaß der Punkt der Tagesordnung: „Wahl des Ausschusses". Landgerichtsrat L o e w e - Berlin schlägt vor, daß nur 43 von den 45 Ausschußmitgliedern gewählt werden sollten, damit später zwei Mitglieder des Lehrerverbandes kooptiert werden könnten. Mit Rücksicht darauf waren auch auf dem von dem Bunde ansgegebenen Stimmzettel Direktor Adler-Frankfurt und Rabbiner Salomonsky-Frankfurt (Oder) gestrichen worden. Diese Politik ruft Direktor Steinhardt- Magdeburg auf den Plan. Er kennzeichnet in treffenden Worten die Absicht des D. I. G.-B., nur dann eine Vertretung des Lehrerverbandcs zuzulassen, wenn dieser durch Wiederaufnahme von Professor T ü r ck in seinen eigenen Vorstand sich nachgiebig gezeigt. Verlange man denn, fragt Redner, von den Zionisten, daß diese als Gegenleistung für ihre Vertretung im Ausschuß des D. I. G.-B. einen Vertreter des D. I. G.-B. im E. A. C. aufnähmen? Cohn- Dessau erwidert, daß der Lehreroerband vor allem den guten Willen dokumentieren müsse, seinen Frieden mit dem D. I. G.-B. wiederherzustellen, der durch die ungewöhnliche Art der Entfernung von Prof. Türck gestört worden sei. Es handle sich hier nicht um das Prinzip von Leistung zu Gegenleistung. Er bedauert, daß der Streit überhaupt in die Öffentlichkeit getragen wurde. Ferner aber sei die Stellung des D. I. G.-B. zur gesamten Lehrerschaft identisch mit der-