Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- IV (1913)
- Issue
- 49 (5.12.1913)
- Date
- 1913-12-05
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 49. Das jüdische Statt 5 Ich möchte zur Ehre der Humanität, daß dieses Ergebnis überall verkündet würde, besonders in den Ländern, in denen die jüdische Rasse dem allgemeinen Mißtrauen noch mehr ausgesetzt ist. Der Artikel, in dem ich das Resultat meiner Untersuchung niedergelegt habe, ist jetzt in einem Sammelband erschienen (Etudes de critique et d’liistoire religieuse, 3e serie, Paris, (Jabalda, 1912). Es kommt mir aber sehr erwünscht, daß er ins Russische übersetzt uud für sich veröffentlicht wird. Weun er als Propagandawerk dazu dienen kann, vorgefaßte Meinungen, die schon zu lang verbreitet werden, schwinden zu machen und die großen Massen, die zu leicht getäuscht werden, zu belehren, werde ich vor Gott und den Menschen mich damit freuen. Es ist so traurig, zu denken, daß Unschuldige, welcher Rasse sie auch angehören, im 20. Jahrhundert noch verfolgt werden können für Verbrechen, die ihnen ganz grundlos angedichtet werden. Rouen, den 28. Januar 1912. Kanonikus E. Vacandard, Almosenier des Lyzeums zu Rouen. Paris. Das Zentralkonsistorium hat jetzt das Protokoll der diesjährigen Generalversammlung der Union des. Associalions Culluelles Israeliles de France el d’Algerie, die am 23. Juni unter Vorsitz des Baron Edouard de Rothschild stattgefunden hat, veröffentlicht. Danach umfaßt die Union 76 Verbände: 61 in Frankreich, 14 in Algerien und den Rabbinerverband. Von den Großgemeinden fehlt dabei nur Oran. Die Ausgaben für den Kultus betrugen 200 000 Frs., davon 78 350 Frs. für das Rabbinerseminar, und überstiegen die Einnahmen um 16 000 Frs. Diese mußten dem Reservefonds entnommen werden, der infolgedessen auf 62 000 Frs. gesunken ist. Die Rabbinatsbezirke sind neu eingeteilt worden, das Feldpredigerwesen ist entsprechend dem Dekret vom 5. Mai 1913 neu organisiert worden. Die Feldprediger besitzen nach diesem Dekret Hauptmannsrang. Das Moheldiplom soll fortan geprüften Aerzten Vorbehalten bleiben (!). Mit der russischen Regierung sind weitere Verhandlungen im Gange betreffend die Gültigkeit der Eheneinsegnung und Scheidung russischer Untertanen in Frankreich. Der Bericht schließt mit dem Bedauern, daß in der russischen Paßfrage die französische Regierung nicht fest aufgetreten sei und hofft, daß diese wichtige Angelegenheit bald eine günstige Lösung finden möge. Paris. Unter den Jugendpreisen der aoademie frangaise ist auch das israelitische Institut Bischofsheim bedacht worden, eine Schule, in der 50 Mädchen als Lehrerinnen für Algerien, Marokko, den Orient, ausgebildet werden. Rußland. Gulfchkows Rede. Wie die freiheitliche Stimmung im gegenwärtigen Augenblick in Rußland im Wachsen begriffen ist, beweist die Rede, die dieser Tage der frühere Präsident der Duma, G u t s ch k o w auf dem Parteitag der Oktobristen (Gemäßigten) unter großem Beifall hielt. Er sagte unter anderem: „Der Versuch der russischen Gesellschaft, sich der Regierung zu nähern und mit ihr einen friedlichen Uebergang zu einer neuen Staatsordnung herbeizuführen, ist gescheitert. In den Tagen des Volkswahnfinns haben wir unsere ernste Stimme gegen die Ausschreitungen erhoben, in den Tagen des Wahnsinns der Regierung müssen wir noch ernster warnen. Einst haben wir geglaubt und geduldig gewartet, jetzt sind wir mit unserem Glauben und unserer Geduld zu Ende. Noch nie sind die russische Gesellschaft und das Volk durch Handlungen der Regierung so revolutioniert gewesen, wie heute, denn mit jedem Tage schwindet der Glaube an die Regierung und Möglichkeit eines geordneten Ausgangs." Rnmättre». In allen Tonarten versicherten nach dem Kriege mit Bulgarien die rumänischen Staatsmänner, daß die Juden der im Kriege neu eroberten Gebiete die vollen rumänischen Bürgerrechte genießen würden, wie sie sie als bulgarische Untertanen genossen. Berechtigte Zweifel wurden schon damals laut. War nicht die Unterdrückung der rumänischen Juden durch die rumänische Regierung seit dem Berliner Vertrag ein Hohn auf alle in diesem Vertrage von Rumänien feierlich gegebenen Versicherungen? Mußte man sich nicht auch heute darauf gefaßt machen, daß die gleiche Falschheit gegenüber den jüdischen Bewohnern des im Kriege Rumänien zugefallenen Siliftriens geübt werde? Hoch und teuer hat Rumänien gegen diese Unterstellungen protestiert. Allein von allen Regierungen hat es die amerikanische Regierung, gewagt, von der Friedenskonferenz in Bukarest zu verlangen, daß in den Friedensvertrag mit Bulgarien eine Bestimmung eingeführt werde, die den Juden Siliftriens volles Bürgerrecht in Rumänien zusichert. Die Vertreter der übrigen Regierungen regten sich nicht und der rumänische Staatsmann Take Jonef c u wies das Ansinnen der Regierung der Vereinigten Staaten mit einer vornehmen Handbewegung ab. Es fei selbstverständlich, sagte er, daß in Silistrien auch die Juden alle rumänischen Bürgerrechte genießen werden. Wie wenig die rumänische Regierung daran denkt, dieses Versprechen gegenüber den Juden Siliftriens zu verwirklichen, wie sehr vielmehr die Rechtlosigkeit der übrigen rumänischen Juden auch auf die jüdischen Bewohner Siliftriens ausgedehnt werden soll, geht aus einer Unterredung hervor, die der rumänische Minister des Auswärtigen Graniez e a n u mit dem Korrespondenten eines ungarischen Blattes gehabt hat. „Den Juden, sagt er, wollen wir besonders in den neuen Gebieten in jedem Zweige von Handel und Industrie freie Hand lassen, umsomehr als dort Handel und Industrie sehr zurückge-' blieben sind und nur die Juden sich dazu eignen, dort neues Lebeu zur Blüte zu bringen. Was die früheren bulgarisch-jüdischen Untertanen betrifft, erkennt die rumänische Regierung nicht nur ihre sämtlichen früheren Rechte an, sondern sie versichert ihnen auch, daß sie auf jedem Gebiete die gleichen Freiheiten genießen werden, als die anderen rumänischen Staatsbürger. Immer mit der Maßgabe jedoch, daß in einem Dorfe nicht mehr als eine jüdische Familie wohnen darf und daß die auf einem Gebiet wohnenden Juden im Parlament sich höchstens durch zwei Abgeordnete vertreten lasten können. Zu bemerken ist noch, daß ein Jude in dem neuen Gebiete nicht mehr als 20 Hektar kaufen und nicht mehr als 50 Hektar pachten darf, und zwar auch dies nur von einem Grundbesitzer, der kein , rumänischer Bauer ist. — Jeder ln Rumänien geborene Fremde, der eine rumänische Schule besucht und den Militärdienst geleistet hat, ist nach Zurücklegung seines 24. Lebensjahres zur rumänischen Staatsbürgerschaft berechtigt, die er auf dem Wege des Gerichtshofes, der königlichen Tafel und der königlichen Kurie erwerben kann, wenn seine Zeugnisse den Gesetzen entsprechen. — Es ist lächerlich, sagte der Minister, fortwährend beweisen zu wollen, daß die Juden, deren Zahl in Rumänien etwa 300 000 beträgt, eine Gefahr für den S'A Millionen zählenden Staat bedeuten können. Die Juden werden bei uns unter gewissen Bedingungen das Stimmrecht erwerben. Sie werden vorläufig, wenn nicht viele, so doch einige Vertreter in unserem Parlamente haben, die für ihre Rechte eintretey und eventuell auch durchsetzen können, daß die Juden in der Verwaltung der Städte und Dörfer Mitwirken können."