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Das jüdische Blatt · 1913-11-28 · 48 (28.11.1913) · p. Seite 10

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
IV (1913)
Issue
48 (28.11.1913)
Date
1913-11-28
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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10 Das jüdische Matt. Nr. 48. st'its gehörte das Versprechen, daß du auch das Jenseits genießen wirst. In den schäumenden Kelch deines Erdenlebens fiel kein bitterer Tropfen der blassen Todesfurcht. Du hast ihn ausgekostet bis zum Grunde. Hier fuchst du umsonst, dein Hoffen war vergebens." Uns steht es frei: Jakobs oder Efaus Erbe zu wählen, die „Jerufchö" Efaus oder die „Maurofcho Kehillas Jaakauw" anzutreten. Die heutige Sidro stellt uns alle Jahre, jeden Tag, vor die bange Wahl. Jakob oder Esau heißt die Losung. Und wenn das Pflichtenleben Jakobs je in dir zurückweichen sollte vor der esaugleichen Verneinung jüdischer Ideale, bedenke, chosar wow, zwischen Jakob und Esau fehlt das „Wow", hier gibt es keine Brücke. Hier trennen sich zwei Welten, wie der Himmel von der Erde, das Leben vom Nichtleben, das Eden vom Tale Hinnyms. Die Zeiten sind trübe für das Jakobsideal. Verzweifle nicht. Der Sieg ist unser. Am Ende der Zeiten ersteigen die Retter Efaus Berge der Macht und Gewalt, um dem Recht zum ewigen Sieg zu verhelfen — dann ist der Tag gekommen für Gottes Königtum. Esau bückt sich vor Jakob. IT.V.-lt. Der LordÄöernchter. Von Tidney Low (London) Der Lord-Obercichter von England kann der wichtigste Richter der Erde genannt werden. Jedenfalls ist er der höchstbezahlte. Es ist wahr, daß der Lord-Kanzler von England ein höheres jährliches Gehalt bezieht, doch erhält er dieses mehr in seiner Eigenschaft als Minister und als „Hüter des königlichen Gewissens", denn als Richter. Der Lord-Oberrichtor bekommt ein jährliches Gehalt von 8000 Pfund Sterling: dies ist genau viermal so viel wie die Einkünfte der Mitglieder des American supreme couri, des höchsten Gerichtshofes der Vereinigten Stauten, der das letzte Wort in allen konstitutionellen Fragen hat. Der Lord-Oberrichter ist nicht nur sehr gut bezahlt, sondern nimmt auch eine Stellung von höchstem Range ein. Er hat bei feierlichen Gelegenheiten den Vortritt nicht nur vor allen seinen Kollegen bei Gericht, sondern vor beinahe allen hohen Beamten in Kirche und Staat, ausgenommen den Ministerpräsidenten, den Kanzler, die zwei Erzbischöfe der englischen Küche und die Staatssekretäre. Sein Amt ist lebenslänglich oder dauert doch bis zu dem Tage, an dem er sich freiwillig zurückzieht, und weder die Krone, noch die Regierung, noch das Unterhaus können ihn entlassen. Er kann nur entfernt werden, wenn die Mitglieder beider Häuser des Parlaments gemeinsam eine diesbezügliche Adresse an den König richten; doch ein solches Gesuch wurde niemals eingereicht und wird auch wohl nie eingereicht werden; so kann Sir Rufus Jsaacs, der neue Lord-Oberrichter, da er erst 53 Jahre zählt, noch ganz gut ein Vierteljahrhundert lang seine jährlichen 8000 Pfund beziehen und sich auf diese Art beinahe eine Viertelmillion öffentlicher Gelder zu eigen machen, bevor er es für nötig findet, sich ins Privatleben zurückzuziehen. Doch selbst dann wird er eine Pension von 3500 Pfund beziehen, welche Summe allen Richtern des Obersten Gerichtshofes bezahlt wird, wenn sie ihren Posten verlassen. Wenn man diese Gehälter und Pensionen mit jenen vergleicht, die nicht nur Amerika, sondern auch Frankreich, Deutschland, Ungarn und andere Länder ihren hohen richterlichen Funktionären bezahlen, so muß man bekennen, daß Großbritannien seine Richter mit großer Freigebigkeit behandelt. So reich aber diese Honorare auch sein mögen, so sind sie doch notwendig, um die Führer des englischen Barreaus dazu zu veranlassen, ihre lukrative Praxis auszugeben und die richterliche Perücke und Robe anzulegen. Das Einkommen der hervorragendsten Rechtsanwälte ist so groß, daß kaum einer von ihnen einen Sitz auf der Richterbank ohne erhebliche pekuniäre Opfer annehmen könnte. Der gegenwärtige Lord-Oberrichter verdiente als Rechtsanwalt jährlich über 25 000 Pfund Sterling. Sein Kollege, der ihm als Attorney General (d. h. als erster juridischer Ratgeber des Kabinetts) nachfolgt, verdiente beinahe ebensoviel. So verlieren diese hervorragenden Advokaten, während sie durch ihre Ernennung an Würde gewinnen, ziemlich viel an tatsächlichen Einkünften. Doch wenn ein Mann zehn oder fünfzehn Jahr hindurch Summen von dieser Höhe erworben hat, kann er seinen! Ehrgeiz schon einige Konzessionen machen. Sir Rufus Jsaacs ist in vieler Hinsicht die interessanteste Persönlichkeit, die im modernen England je den Posten des Lord- Oberrichters eingenommen hat. Vor allem ist er Jude, und kein Mann von israelitischem Glauben ist bisher Attorney General oder Lord-Oberrichter gewesen. Jener Lord Herschell, der im letzten Teil des vorigen Jahrhunderts Lord-Kanzler war, war von jüdischer Abstammung: doch sein Vater hatte den jüdischen Glauben noch vor seiner Geburt verlassen, und Lord Herschell selbst wurde als Mitglied der anglikanischen Kirche erzogen., Doch Rufus Jsaacs hat immer der jüdischen Gemeinde, im religiösen wie im sekularen Sinne, angehört. Ein anderer interessanter Zug des neuen Richters ist sein außerordentlich rascher Aufstieg zu beruflicher und politischer Bedeutung. Viele der berühmten Rechtsanwählte Englands mußten lange auf ihr Vorwärtskommen warten. Es schien geradezu eine Tradition zu sein, daß niemand beim englichen Barreau auf Erfolg rechnen konnte, bevor er lange Jahre voll Armut und harter Arbeit hinter sich,chatte. Viele Rechtsanwälte, die schließlich doch ihren Platz auf dem Richterstuhl anlangten, verdienten im Alter von 40 Jahren kaum genug zum Leben. Rufus Jsaacs machte keine so haxte Schule durch. Er ist nur wenig über fünfzig und besaß die größte Advokatenpraxis der letzten zehn Jahre; und dies ist umso bemerkenswerter, als er diesen Beruf erst in verhältnismäßig späten Jahren ergriffen hatte. Er war der Sohn eines Londoner Kaufmanns und begann seine Laufbahn an der Londoner Börse. In diesem Geschäft war er nicht besonders erfolgreich und gab es nach wenigen Jahren auf. Dann studierte er Recht und legte die Advokatenprüfung im etwas reifen Alter von 27 Jahren ab. Als er 37 Jahre zählte, hatte er bereits „Moos gesammelt", das heißt, er war einer der Führer des Barreaus und fast in alle wichtigsten finanziellen und merkantilen Fälle verwickelt. Seine Börsenerfahrungen waren ihm nützlich, und er besaß einen natürlichen Sinn für Finanzen. Er wurde der beliebteste Rechtsanwalt der City. Dann gelangte er als Liberaler ins Unterhaus und wurde unter Mr. Asquith bald Attorney General mit einem Sitz im Ministerium. In dieser Eigenschaft erwarb er sich allgemeine Anerkennung. Er ist ein sehr eifriger Politiker, und als Redner auf der Tribüne oder im Unterhaus wird er von vielen seiner Kollegen und Rivalen übertroffen. Doch er zeigt sich immer als wohlunterrichtet, fleißig und höflich. Er ist überall beliebt und war bis vor wenigen Monaten von den Unioniften ebenso geachtet wie von den Mitgliedern seiner eigenen politischen Partei. Tie alten Griechen glaubten, daß jemand, dem das Schicksal besonders günstig war, sich irgend einer freiwilligen Prüfung unterziehen sollte, um die Götter zu versöhnen. Vielleicht hat sich Rufus Jsaacs auf Grund dieses Prinzips im vorigen Jahre in die mit dem Marconi-Kontrakt in Verbindung stehenden Transaktionen verwickelt. Bis dahin konnte man ihn einen Liebling des Schicksals nennen. Alles war ihm geglückt. Zwanzig Jahre lang hatte er ein Leben voll ununterbrochener Erfolge gelebt. Er war beliebt in der Gesellschaft, in der Politik, in seinem Berufe. Er hatte den höchsten Gipfel des Wohlstandes und des

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