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Das jüdische Blatt · 1913-11-28 · 48 (28.11.1913) · p. Seite 4

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
IV (1913)
Issue
48 (28.11.1913)
Date
1913-11-28
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 Nr. 48 Das jüdische Klatt. Die Ordnung ist bis jetzt nicht gestört worden. Progrome sind keine vorgekommen. Die russische Regierung darf jetzt nicht in Verruf kommen. Sie braucht das Geld Europas. Sie will in Frankreich eine Millionenanleihe für den Bau strategischer Eisenbahnen herausbringen; sie muß daher Europa bei Stimmung erhalten. Der Premierminister Kokowzew der in den Hauptstädten Rom, Paris und Berlin weilte, soll streng Befehl gegeben haben, jede Störung der Ordnung von der gegenwärtigen Zeit mit Strenge hintanzuhalten. Daß die Progrome in der Gewalt der russischen Regierung liegen, hat ja der Staatsanwalt Wipper im Kiewer Prozeß selber zugegeben. Die Welt weiß jetzt, wo die Anstifter der mittelalterlichen Progrome zu suchen sind. Der Prozeß selber hat eine gewisse Gärung zurückgelassen, sowohl bei den Reaktionären wie bei den Fortschrittlichen. Die Reaktionären pochen auf die Bejahung der ersten Frage im Kiewer Urteil, welches in verhüllter Form die Möglichkeit des Ritualmords zugibt, und fordern die Ausstoßung der Juden aus allen Vertrauensämtern, da sie nach ihrer Behauptung Christenblut gebrauchen. Die Fortschrittlichen verlangen neue Nachforschungen nach dem wahren Mörder Justinskys. Manchen Zeitungsmeldungen zufolge habe auch die russische Justiz der Polizei ähnliche Order gegeben. Doch ist dies wenig wahrscheinlich. Denn die russische Behörde begünstigt gerade diejenigen Kreise, in denen die Mörder nach allgemeiner Ueberzeugung zu suchen sind. Der Bruder der Tschebriakowa, Sinkajew, der sich eines Diebstahls bezichtigt hatte, wohl nur aus dem Grunde, um nicht des Mords verdächtigt zu werden, wurde nach dem Kiewer Prozeß aus dem Gefängnis entlassen. Sollte dies etwa eine Belohnung sein für sein gutes Verhalten als Zeuge im Prozeß. Jedenfalls werden in nächster Zeit einige Prozesse stattfinden, die als ein Nachspiel des Kiewer Prozesses, vielleicht manches Neue zutage fördern werden. So der Prozeß, den die konservative Zeitung „K i e w l - j a n i n", die bei Beginn des Prozesses jene aufsehenerregenden Artikel gegen die Polizei brachte und die jetzt im Prozeßverfahren beweisen will, daß die Polizei geflissentlich falsche Bahnen einschlug. Außerdem hat die berüchtigte Tschebriakowa gegen mehrere Zeitungen Prozesse wegen Artikel angestrengt, in denen sie als Mörderin bezeichnet wurde. Dieses Weib muß sich sicher fühlen, daß es den Mut hat, als Anklägerin aufzutreten. Der Verteidiger des Beilis, Grusenberg, wird auch diese Prozesse führen. Wenn es eines Beweises bedurfte, wie sehr der Prozeß und sein Ausgang die öffentliche Meinung aufgewühlt hat, konnte man ihn nicht nur in den Verhandlungen der Duma erblicken, wo sogar die Gemäßigten die Ritualmordhetze verdammen, sondern auch in den Aeußerungen des G r a s d a n i n, des Blattes des Fürsten M e t s ch e r s k i, der ein erklärter Antisemit und zugleich ein intimer Freund des Zaren ist. Dieser einflußreiche Ratgeber des Zaren hat die Lehren begriffen, die sich aus der Tragödie ergeben. Er zieht daraus in seinem Blatt die Folgerung, daß die Judenfrage in Rußland dringend nach einer Lösung verlange und findet die einzige Lösung in der Emanzipation. Ein Symptom sind solche Zeitungsartikel aus solchen Kreisen immerhin. Auch die in Petersburg lebenden russischen Schriftsteller haben sich in vorletzter Woche zu einer Besprechung versammelt und beschlossen, an die Verteidiger des Beilis für ihre korrekte und unerschrockene Haltung ein Glückwunschtelegramm zu senden. Fast sämtliche namhafte Schriftsteller Rußlands haben das Telegramm unterschrieben. Auch diejenigen Schriftsteller versagten ihre Unterschrift nicht, die bekanntermaßen sowohl im gesellschaftlichen Leben, wie in ihren Werken judenfeindlichen Tendenzen huldigen. * * * Das Urteil im Ritualmordprozeß wurde am 24. November in endgültiger Form bekanntgegeben. Nach der Wiedergabe der Fragen sowie der Antworten der Geschworenen wurden folgende vier Punkte des Urteilsspruches verlesen: 1. Beilis wird freigefprochen. 2. Die Gerichtskosten übernimmt der Staat. 3. Die Zivilsorderung der Mutter Juschts ch j n s k i s bleibt u n b e a ch t e t. 4. Ueber die corpora delicti wird das Gericht noch besonders beschließen. Beilis war bei der Verlesung nicht anwesend. -Ü * * Im Verlaufe des Beilis-Prozesses haben die antisemitischen Experten gar viel von einer jüdischen „Vendetta gesprochen. Sie konnten für dieses angebliche Rachegefühl der Juden gegen die Christen keinen Beweis erbringen. Dafür melden jetzt russische Blätter von einem entsetzlichen Fall, der sich vor kurzem in der Stadt Ruszani im Grodnoer Gouvernement zugetragen hat. Dort hat nämlich ein christliches Dienstmädchen „aus Rache" gegen die verhaßten Juden das neugeborene Kind ihrer jüdischen Dienstgeber am sechsten Lebenstage des unschuldigen Kindes vergiftet. Die Eltern des vergifteten Kindes empfinden den Schmerz um das tragische Ende ihres neugeborenen Kindes um so mehr, als es der erste Sprößling nach zehnjähriger kinderloser Ehe war. Das christliche Dienstmädchen erklärte, daß sie dem Juden diese unbändige Freude über die Geburt des Kindes nicht gegönnt habe. Die Aerzte befürchten, daß die Mutter des Kindes in ihrem großen Schmerze dem Wahnsinn verfallen werde. — Was wäre aus diesem Falle gemacht worden, wenn die Dienstgeber Christen und das Dienstmädchen eine Jüdin gewesen wäre? Amerika. Das „Vollurno"-Unglück. Die Heb r. Schutz- und Hilfsgesellschaft für Auswanderer (229—231 East-Broadway, New-Pork), der vom Rettungskomitee des Roten Kreuzes die Aufgabe zugewiesen wurde, die in Nerv-Port per Schiff oder per Bahn eintreffenden Ueberlebenden des unglücklichen „Volturno" zu empfangen, zu führen, unterzubringen oder sonst zu versorgen, hat den folgenden ausführlichen Bericht herausgegeben, der die Zeit vom 16. Oktober, wo S. S. Großer Kurfürst einlief, bis zum 29. Oktober, wo S. S. Campanello die von „Zar" Geretteten brachte, umfaßt. Es kamen im ganzen 326 Überlebende an, davon 232 männlich und 94 weiblich, und diese wieder setzten sich aus 211 Männern, 75 Frauen und 40 Kindern zusammen. Darunter waren 90 Juden, 103 Griechisch-Katholische, 129 Römisch-Katholische und 4 Protestanten. Die Ueberlebenden kamen nach Hobocken, Brooklyn und New-Pork in 7 Dampfschiffen, und zweimal per Kahn von Philadelphia. Den Nationen nach verteilten sich die 326 Ueberlebenden auf Oesterreich, Bulgarien, Frankreich, Deutschland, Holland, Ungarn, Italien, Mazedonien, Rumänien, Rußland und Serbien. 241 wurden im Home der Hebr. Schutz - und Hilfsgesellschaft für Auswanderer untergebracht und 34 Mädchen im Clara de Hirsch Home. 61 der Ueberlebenden blieben in New-York, die anderen 265 gingen nach Kanada und 67 Städten von 15 Staaten der Union. Die Gesellschaft verteilte 226 Stück Unterkleider, 218 Hosenpaare, 140 Hemden, 10 Mäntel, 44 Mützen, 15 Anzüge 70 Paar Schuhe. 9 Regenmäntel. 19 Kleider. 10 Jacken. 4 Schals. 6 91otfe, 4 Sweaters. 5 Paar Beinkleider. 21 hüte und 6 Domen. “ s Nahrungsmitteldosen. für einen Tag ausreichend, *':b™;*'die Rew-Bork verliehen, mitgegeben. D>e Gesellschaft besorgte alle nötigen Automobile, um die Ueberlebenden vom Hasen oder der Bahnstation in die verschiedene»

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