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Das jüdische Blatt · 1913-11-14 · 46 (14.11.1913) · p. Seite 3

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
IV (1913)
Issue
46 (14.11.1913)
Date
1913-11-14
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 46 Das Mische Statt. 3 für Idealisten und Genies in Sodom gab, hat man an den I Größen so lange herumgeschnitten, bis sie das Durchschnittsmaß I erreichten. Seltsam war's, daß die so Behandelten ein besseres Jenseits dem Dasein in Sodom vorzogen. ß 3. Wir sind patente Kerls. Arme, die kommen, darf man nicht an seinen Tisch nehmen. Sind Individuen ohne Manieren. Geld kann man geben. Mnß aber seinen Namen beischreiben, daß man weiß, wer gab. Speisen jedoch dürfen überhaupt nicht verabreicht werden. Damit zieht man das Gesindel nur an. — Rabbi Jehuda erzählt: Man hat in Sodom dnrch den Herold verkünden lassen: Jeder, der einem Armen Brot bricht, erleide den Feuertod. Da war nun Pelethes, die Tochter Lots, die mit einem der Machthaber Sodoms verheiratet war. Sie sah eines Tages einen Verbrecher, den man auf freiem Platze angespießt hatte. Das Verbrechen des Mannes bestand darin, daß er arm war; denn in Sodom ist Armut ein Verbrechen. Ihre Seele schmerzte sie ob dieses Jammers. Da füllte sie, so oft sie zum Wasserschöpfen ging, ihr Trinkgefäß mit Speisen und reichte die dem Hungernden. „Wie kommt's", fragten sich die Bewohner der Stadt, „daß der Mann so lange lebt?" Das Rätsel ward bald gelöst. Man führte Lots Tochter zur Richtstätte. „Herr", rief sie unterwegs, „Herr, nimm dich meiner Sache an!" — Und ihr Ruf kam vor Gottes Thron. „Will doch heruntersteigen und sehen, ob Sodoms Treiben dieser Klage entspricht." Und Gott sah. Das Salz des Egoismus, das in kleiner Menge zur Existenz nötig ist, durchdrang beißend und zersetzend alle menschlichen und ewigen Beziehungen. Salz und nur Salz. Da bereitete der ewige Richter den Sitten Sodoms, der sagesse Irinitaire du bourgeois: Ghacun pour soi; Ghacun cliez soi; Qu’e.st-ce que cela me fait?, diesem ewigen Kleben an der Erde, ein grauenvolles Ende. Dort, wo einst die Stätte Sodom, Gamorah, Admah, Zeboim wie ein Garten Gottes blühten, rollt heute das Tote Meer seine salzgesättigten Wogen. Das Ende des Kiewer Prozesses. Der Prozeß endigte am Montag, 10. November, 6 Uhr abends, mit der Freisprechung Beilis. Den Geschworenen wurden zwei Fragen vorgelegt: 1. Ist Justinsky am 12. März 1911 auf dem Grundstück der Saizew'- schen Fabrik ermordet worden? 2. Hat Beilis aus religiösem Fanatismus daran teilgenommen? Die Beratung der Geschworenen dauerte 85 Minuten. Die erste Frage wurde bejaht, die zweite verneint. Die Frage, ob ein Ritualmord vorliegt, wurde also nicht gestellt. Dagegen ist durch die Bejahung der ersten Frage weiteren Nachforschungen der Staatsanwaltschaft in der Ritualmordrichtung Tür und Tor geöffnet. Möglicherweise bezweckt diese Bejahung auch eine Deckung der so leichtfertig geführten Anklage gegen Beilis. Die Verteidiger hatten in ihren Plädoyers mit Bestimmtheit auf die Beteiligung der Tschebriak am Mord hingewiesen und Singajewski geradezu des Mordes beschuldigt, eine Auffassung, die jeder teilen muß, der den Verhandlungen gefolgt ist. Aber der Präsident hat die Rechtsbelehrung benutzt, um die Möglichkeit der Verfolgung der Tschebriak und ihrer Helfershelfer zu verriegeln und um eine neue Anklage gegen die Juden vom Stapel zu lassen. Die Befürchtung liegt nahe, daß auch nach Beilis Freisprechung die Hetze des Prozesses wie ein fürchterlicher Alp auf das Leben der Juden in Rußland sich legen wird. Progrome sind bis jetzt nicht vorgekommen. Der Staatsanwalt hat ja in seiner Brandrede ausdrücklich gesagt, daß es in der Hand der Regierung liege, Progrome zuzulassen oder zurllckzuhalten. Das Verhalten der Regierung hänge davon ab, ob die Juden sich gegen ihre Verfolger auflehnen oder zu ihrer Bedrückung schweigen. Eine solche Aeußerung macht den ganzen Abgrund der russischen Regierungspolitik gegenüber den Juden sichtbar. Mit welchen Mitteln die Anklage gearbeitet hat, ersieht man daran, daß ein russisches Gericht sich vor der Welt nicht geschämt hat, die böswilligen Albernheiten des Schwindlers Neophit vorlesen zu lassen, auf den sich Pranaitis stützt. Neophit ist kein Eigenname, sondern heißt „Bekehrter". Dieser Mensch gab sich als früherer Rabbiner aus, war aber niemals Jude. Auf ihn stützte sich der „Sachverständige" Pranaitis. Es ist daher kein Wunder, daß dieser bei dem Examen, dem er in der Verhandlung unterworfen wurde, schmählich durchfiel. Der Rabbiner Masse aus Petersburg, sein Gegner als Sachverständiger zersauste ihn mit seiner scharfen Logik. Man lese über Pranaitis das Gutachten des protestantischen Professors Strack. Nun ist der Prozeß zu Ende. Beilis ist zwar frei, aber die Blutlüge ist leider nicht unterdrückt worden. In verhüllter Form hat sie das Gericht in die Bejahung der ersten Frage hineingeschmuggelt. Der Skandalprozeß hat die russische Justiz in einer Weise bloßgestellt, daß er eine Niederlage der russischen Regierung darstellt, wie die Niederlage in einem großen Kriege. Herr Pranaitis als Gelehrter und Gutachter. Von >>. Dr. Hermann L. Strack, Professor der Theologie. Ueber die „Beschuldigung" als solche will ich mich jetzt nicht auslassen, da das zur Beurteilung und Verurteilung Erforderliche in fast erschöpfender Weise dargelegt ist in meinem Werke: „Das Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit" (Leipzig, I. E. Hinrichs), auf welches ich hier verweisen möchte. Wohl aber ist jetzt die Zeit gekommen, über das vom Untersuchungsrichter für besonders wichtige Angelegenheiten in Petersburg, Herrn Maschkewitsch, erforderte Gutachten des römisch-katholischen Geistlichen Justin Pranaitis die Oeffentlichkeit aufzuklären: denn es bildet die Hauptgrundlage für die Ritualmord-Beschuldigung. Herr Pranaitis hat zu beweisen gesucht, daß das Judentum Ritualmorde kennt, und behauptet, daß der Fall Iustinsky ein „typisches" Beispiel sei. Behörden und weite Kreise der Bevölkerung haben ihm geglaubt. Demgegenüber gebe ich aus meinem in russischer Sprache gedruckten und der Verteidigung des Beilis rechtzeitig zugegangenen Gegengutachten einen Teil des von Pranaitis handelnden Abschnittes in deutscher Uebersetzung: .V. Pranaitis als Gelehrter. Auf die traurige Rolle, die Pranaitis 1893 als Erpresser gespielt hat, will ich hier nicht eingehen. Wer sie kennen lernen will, lese die „Deutsche Petersb. Ztg." vom 23. Februar a. St. 1894. Das einzige Buch, das Pranaitis über das hier in Rede stehende Thema veröffentlicht hat, erschien im Jahre 1892 „Clirislianus in Talmude Judaeorum“, „Der Christ im Talmud der Juden oder die Geheimnisse der rabbinischen Lehre über die Christen enthüllt von I. P.", mit Druckerlaubnis des Metropoliten von Mohilew. Ich erkannte sofort, daß es fast ganz aus Rohling, Justus (Brimann) und Ecker abgeschrieben war, und legte es daher beiseite. Im Juli 1913 höre ich, Pranaitis sei als Gutachter geladen und sein Buch sei 1911 ins Russische übersetzt. Die Hoffnung, er werde inzwischen etwas hinzugelernt haben, erwies sich als falsch: Die russische Broschüre ist nur eine fast buchstäbliche Uebersetzung der zweiten Hälfte des lateinischen Buches mit ganz unwesentlichen Veränderungen und allen Mängeln.

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