Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- IV (1913)
- Issue
- 45 (7.11.1913)
- Date
- 1913-11-07
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 45. Das jüdische Matt y Weiler (Kr. Schlettstadt.) Am Simchas-Thora-Abend veranstaltete die hiesige Männer-Chevroh eine wohlgelungene Chevros'udo. Dieselbe fand im Hotel Weil! statt, dessen Besitzer sich alle Mühe gegeben hatte, das Fest zu einem gemütlichen Zusammensein zu gestalten. Das Benschen wurde „amerikanisch" versteigert und ergab die hübsche Summe von 34,50 Jl; die für wohltätige Zwecke bestimmt wurden. Bayern. Ansbach. In der Anstellungsprüfung für Kandidaten des Bollsschuldienstes wurden für die mündliche Prüfung in der israelitischen Religionslehre folgende Fragen gestellt: 1. Wann ist eine Schulandacht notwendig? Welche Gebete wären für dieselbe vorzuschlagen? 2. Wie kann im Unterricht der biblischen Geschichte die Liebe zum heiligen Lande erweckt werden? Aus dem Wahlfach Apologetik war folgende Frage zu beantworten: Worin bestanden die Angriffe der Karäer gegen das Judentum? Wie sucht das Buch Kusari dieselben zu widerlegen u) in bezug auf die Masora (Erklärung des Begriffes): b) in bezug auf die balachische Tradition; <H .in bezug auf die Glaubensrichtung der Karäer und deren Konsequenzen; d) in bezug auf das Gebot: Du sollst nichts hinwegnehmen und nichts hinzufügen. Bamberg. Der Bamberger Erzbischof zur Kiewer Mordaffäre. Der Erzbischof von Bamberg hat einer Bamberger bekannten Persönlichkeit erklärt, er könne bestätigen, daß die jüdische Religion keinen Ritualmord fordere, erlaube oder kenne, und daß nur ein Ungebildeter noch heute etwas Derartiges glauben könne. Die Erklärung dürfte bereits vor Antritt der Romreise Erzbischofs Dr. v. Hauck erfolgt sein. Fürth. Die Simchas-Thora brachte dieses Jahr dem Auhawe- Thora-Berein große Freude; es wurden ihm die von Herrn Lehrer Nordhausen gestiftete Sefer Thora übergeben. Aus dieser Veranlassung hatte der Verein extra Minjan gemacht und mit Hilfe von' vier von privater Seite geliehenen Sefer Thoras die Hakofaus gemacht, nach dem Gottesdienst Kaffee und Kuchen verabreicht, während die eigentliche Feier Sonntag den 26. Oktober, abends, durch ein Festmahl stattfand, an dem sich über 40 Personen beteiligt hatten. Selbstredend wurden unter Bezugname auf die Liebe zur heiligen Thora und deren Studium als Hauptziel des Vereins verschiedene Toaste auf die verschiedenen Stifter sowohl der Sefer Thora, als auch deren Ausstattung, wie Jad, Mäntelchen, Oraun-Hakaudesch, ausgebracht, so daß die Feier eine glänzende Lischmoh genannt werden kann, bei der die Teilnehmer bis in später Mitternachtsstunde vergnügt beisammen waren. Möge dieses gute Werk vorbildlich für unsere Khillo sein und das Interesse für unsere heilige Thora sich in immer steigendem Maße zeigen. L. Leutershausen. Die hiesige Synagoge ist einer gründlichen Renovation unterzogen worden. Das Helle, schöne Gotteshaus bildet nun eine Zierde des Städtchens. Besonders erwähnenswert sind der Almemor und der Araun hakaudesch, die geschmackvoll marinoriert und diskret vergoldet sind. Hervorzuheben ist, daß von seiten der Kultusgemeinde geplant war, beides erst später Herrichten zu lassen; indes ermöglichte es die hochherzige Gabe einer ungenannt bleibenden Spenderin, die Renovation großzügiger durchzuführen. Gleichzeitig erstrahlte in unserer Synagoge das elektrische Licht zum erstenmal. Die Einrichtung erfolgte unter Benutzung der vorhandenen fünf altertümlichen Kronleuchter, die so geschaltet sind, daß jeder Leuchter einzeln mit drei oder sechs Flammen brennt. Außerdem sind noch sechs Brennstellen angebracht. Von prachtvoller Wirkung ist die Menauroh, die ebenfalls ganz oder auch für einzelne Flammen geschaltet werden kann. Ein Meer von strahlendem Licht — über 1000 Kerzenstärken — flutet jetzt bei festlichen Gelegenheiten durch das hehre Gotteshaus und verbreitet weihevolle Stimmung. Zu erwähnen ist, daß erfreulicherweise noch verschiedene andere Gemeindemitglieder kleinere Spenden für die Ausschmückung der Synagoge in Aussicht gestellt haben. Die Gesamtkosten der Einrichtung des elektrischen Lichtes und der Renovation der Synagoge belaufen sich auf etwa 1100 dl. Davon wurden 350 Jl aus der Chevra-Wohltätigkeitskasse beigesteuert, während 400 Jl durch Anteilscheine ü 20 Jl — rückzahlbar im Laufe von zehn Jahren — aufgebracht wurden. Der Rest belastet den diesjährigen Etat. —> Es sei hier besonders aufmerksam daraus gemacht, daß es am Sabbat — ebenso auch am Jomtof — verboten ist, das elektrische Licht einzuschalten. — Ein eigenartiges Zusammentreffen wollte es, daß man vor einigen Tagen lesen konnte, daß auch in Leutershausen in Baden die Synagoge renoviert und mit elektrischer Beleuchtung versehen wurde. München. Die Verwaltung der israelitischen Kultusgemeinde hat dem orthodoxen Verein Ohel Jakob fast einstimmig 2500 Jl für Reparatur der Synagoge bewilligt. München. Als Zeichen dafür, wie sorgfältig die höchsten Stellen in unserem Vaterlande für die Wahrung der religiösen Interessen bedacht sind, folge hier wörtlich eine Entschließung des bayrischen Kriegsministeriums: 1. Den israelitischen Angehörigen der Armee ist alljährlich an den nachbenannten Festen, soweit die dienstlichen Interessen nicht ausnahmsweise entgegenstehen, auf Bitte Urlaub oder Dienstbefreiung zur Erfüllung ihrer religiösen Pflichten zu gewähren: a) Neujahrsfest (hoher Feiertag) 2 Tage; b) Versöhnungsfest (höchster Feiertag) 1 Tag; <•) Laubhüttenfest 2 Tage; d) Schlußfest 2 Tage; e) Passahfest 8 Tage (Hauptfeiertage die zwei ersten und zwei letzten Tage, Zwischenfeiertage die vier mittleren Tage); k) Wochenfest 2 Tage. 2. Auch bei Feststellung der Einstellungstage der israelitischen Rekruten ist auf die jüdischen Feiertage tunlichst Rücksicht zu nehmen. 3. Die Feiertage beginnen regelmäßig am Vorabend mit Eintritt der Abenddämmerung. Da das jüdische Religionsgesetz das Reisen am Sabbat und an jüdischen Feiertagen untersagt, so erfüllt eine etwaige Beurlaubung eines Israeliten zur Erfüllung seiner religiösen Pflichten nur dann ihren Zweck, wenn die Beurlaubten vor Beginn des Feiertages, also am Vorabend vor Eintritt der Abenddämmerung an ihrem Reiseziel anlangen und nicht früher als nach Einbruch der auf das Fest oder den Sabbat folgenden Nacht die Rückreise antreten brauchen. Für diejenigen Mannschaften, die ihren religiösen Gebräuchen im Standort genügen wollen, ist Dienstbefreiung etwa zwei Stunden vor Sonnenuntergang erwünscht. 4. Während der ganzen Dauer des Passahfestes sind die Israeliten besonders strengen Speisegesetzen unterworfen. Die Rabbinate streben daher an, daß jene israelitischen Mannschaften, die ihren religiösen Verpflichtungen an einem anderen Orte als dem Standorte Nachkommen wollen, für die betreffende Zeit dorthin beurlaubt werden. Für die im Standorte verbleibenden Mannschaften dagegen wird eine Beurlaubung u. dergl. während der vier Zwischenfeiertage nicht als notwendig erachtet. 5. K. M. E. vom 11. 4. 1868 Nr. 4748 tritt außer Kraft. F r h. v. Kreß. Nürnberg. Unter Vorsitz des Kgl. Reallehrers Dr. Brader Hot sich hier ein Stammtisch des Vereins jüdischer Akademiker gebildet, welcher regelmäßige Zusammenkünfte im Nebenzimmer des Cafd Habsburg veranstaltet. Es ist erfreulich, daß in unserer' alten Nores die Zeichen der wiedererwachenden Begeisterung für unser altes Judentum sich täglich mehren. Nürnberg. In einer benachbarten unmittelbaren Stadt mit 12 000 Einwohnern ist durch Wegzug eines Arztes wegen körper-