Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- IV (1913)
- Issue
- 45 (7.11.1913)
- Date
- 1913-11-07
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Nr. 45. Das jüdische Statt. Staatsgewalt wäre es ein Leichtes, den deutlichen Spuren der Beweisaufnahme folgend, die Wahrheit ans Licht zu bringen. Es ist höchst wahrscheinlich, daß sie die Mörder in ihrer Hand hat, die Sinkajewski und Rudsinski, die wegen Diebstahls im Gefängnis sitzen. Sinkajewski, der Bruder der Tschebriak; hat im Beisein des Studenten Macholin und des Verbrechers Karajew den Mord an Justinsky zugegeben. Aber Karajew ist in Sibirien und die Staatsgewalt hat sich geweigert, ihn vor das Gericht zu bringen, um dort Zeugnis abzulegen. Schon diese einzige Tatsache spricht Bände über die russische Justiz. ,t i Der Staatsanwalt verschmäht es, eine Wahrheit an den Tag zu bringen, die nicht in den Plan der Verhandlungen paßt. Zu diesem Plan gehört die Blutlegende, folglich muß diese herhalten. Und wir sind also zu dem Ergebnis gelangt, daß das Schwurgericht nicht über die Anklage gegen Beilis, sondern über die längst abgetane und von der Wissenschaft und der gesitteten Menschheit verworfene Blutlüge zu urteilen berufen ist. Die Sachverständigen des Staatsanwalts und die Experten der Verteidigung hatten sich zu einer gemeinsamen Beratung über die ihnen vorgelegten Fragen zusammengefunden. Doch Sikorski, der Hauptgutachter des Staatsanwalts, hatte es abgelehnt, an dieser gemeinsamen Beratung teilzunehmen, da er eine Verständigung für aussichtslos hält. Den Sachverständigen des Staatsanwalts, Prof. Kosorotow und Trufanow, widersprechen kategorisch die Experten der Verteidigung, Leibarzt Pawlow und Prof. Kadjan, beide hervorragende Vertreter der russischen Wissenschaft. Prof. Sikorski darf vor Gericht sein Gutachten ablesen, was eine unerhörte Ungesetzlichkeit ist. Sein Gutachten, das er als Psychiater abgeben soll, ist nichts anderes wie eine antisemitische Hetzrede. Die Verteidigung protestiert umsonst dagegen. Die Verteidigung verlangt, daß das Gutachten Sikorskis beschlagnahmt werde, da dessen Verlesen ungesetzlich sei; es kommt zu einer erregten Szene zwischen Verteidigung und Staatsanwalt darüber. Der Staatsanwalt siegt wieder. Darauf ruft der Verteidiger Maklakow: Das ganze Gutachten ist eine unerhörte Rechtsverletzung und der Präsident trägt die Schuld daran. Der Kläger, Verteidiger Samislowski erkühnte sich, Leibarzt Professor Pawlow, den berühmtesten Chirurgen Rußlands, höhnisch zu fragen, was er denn eigentlich für Kompetenztitel habe. Professor Pawlow, der in der Generalsuniform erschienen ist und mit der sachlichen Bestimmtheit eines hohen Militärs spricht, blieb natürlich die Antwort nicht schuldig. Rach den Medizinern die Theologen. 29 Fragen werden an sie gestellt. Sechs betreffen die allgemeine Bedeutung der Bibel und des Talmuds für die Juden, drei das jüdische Tieropfer, die Art der Blutentziehung und den angeblichen Ersatz des Tieropfers; ferner sind die Fragen gestellt, ob die Bibel direkt Menschenopfer erwähne, ob die Tötung von Nichtjuden Gott angenehm sein soll, ob das Opfer der Erstgeburt von Tieren durch die Opferung fremder Sklaven ersetzt werden könne, ob Bibel und Talmud die Verwendung von Menschenblut überhaupt und besonders zu Speisen oder den Ritualmord erwähnen, ob die Kabbala die Quelle fanatischen Aberglaubens geworden sei, welche Bedeutung dort die Zahl dreizehn habe, ob die Kabbala bei den Verfolgungen im Mittelalter getötete Juden als „Opfer" bezeichne und welcher Körperstelle nach talmudischer Lehre mit dem Blut die menschliche Seele entströme. Zwei Fragen betreffen den Chassidismus, zwei andere die historischen Ritualmordprozesse. Die Sachverständigen sind der Pater Pranaitis, der Moskauer Rabbiner Mase und die Professoren Troizki, Kokowzow und Tichomirow, letztere drei Bekenner hes griechisch-orthodoxen Glaubens. Da eine Einigung der Experten von vornherein ausgefchlofsen ist, wird jeder ein eigenes Gutachten erstatten. Als erster Sachverständiger war Pranaitis von der Anklage berufen. Er hielt eine zweistündige Rede, in der er sein schriftlich erstattetes Gutachten paraphrasierte, ohne Neues vorzubringen. Pranaitis gab zu, daß weder die Bibel noch der Talmud klare Hinweise auf den Ritualmord oder die Verwendung von Blut zu Speisen enthalte. Die Nichtübereinstimmung der Einzelheiten bei den verschiedenen „Ritualmorden" erklärt der Pater damit, daß die Befolgung des Rituals nur dann verbindlich sei, wenn die Mörder ungestört blieben. Im übrigen bestand das Gutachten aus langatmigen Ausführungen über die Entstehung und die Bedeutung des Talmuds, die kabbalistische Zahlenmystik und die Geschichte des Chassidismus und einiger Ritualprozesse, namentlich des Falls von Saratow. Pranaitis erklärt nicht alle Juden für schuldig; nur eine Sekte verübe Ritualmorde, die übrigen Juden aber seien mit dieser, wenn ein solches Verbrechen aufgedeckt werde, solidarisch. Die ganze Erscheinung sei daher anders zu beurteilen als etwa die Taten verbrecherischer christlicher Sekten. Gerade der große Lärm, den die Juden bei jedem Ritualmordprozeß erhöben, beweise die Wahrheit der Anschuldigung. Pranaitis polemisierte schließlich sogar gegen den Vatikan, denn keine päpstliche Bulle verbiete, jüdische Fanatiker anzuschuldigen. Hervorzuheben ist noch, daß Pranaitis aussagte, die Menschenseele entströme der jüdischen Lehre gemäß mit dem Blut aus dem Hals, wobei dreizehn Schnitte rituell erforderlich feien. Pranaitis hat alle Zitate vergessen, er kennt nicht einmal sein eigenes schriftliches Gutachten, dessen Zitate der Staatsanwalt ihm stückweise vorliest, worauf der Experte sie bestätigt. Auf die Fragen, wo diese und andere verlesene Zitate zu finden seien, schweigt Pranaitis. Die Befragung nahm den Charakter einer schlecht bestandenen Prüfung der Theologie an, so daß der Präsident zum erstenmal in diesem Prozesse lautes Lachen des Gerichtssaales rügen mußte. Da Pranaitis mehrere Prozesse des Mittelalters erwähnte, fragte ein Verteidiger, ob er wisse, daß damals die Folter angewandt wurde. Der Sachverständige erklärte, das Mittelalter war die Zeit der Wahrheit. Die Folter war nützlich. Die Prozesse jener Zeiten enthalten viel Uebernatürliches, aber ohne Glauben daran könne man einen Ritualmordprozeß nicht führen. Der Präsident stellte schließlich fest: Pranaitis erfuhr die Einzelheiten des Ritualmordprozesses in W e l i s ch, von dem er berichtet, nicht aus Büchern oder Akten, fonbcrn mündlich von einem Zeugen. Der Eindruck des ganzen l Auftretens des Pranaitis bringt die Antisemiten derart außer Fassung, daß einige ernsthaft versichern, die Juden hätten die Experten bestochen. Nachmittags erstattete Troitzki, Professor der Rheologie an der orthodoxen geistlichen Akademie in Petersburg, sein Gutachten. Er führte in einem umfangreichen gelehrten Vortrage aus, von einem Ritualmord, d. h. einem Mord zu religiösen Zwecken, könne keine Rede sein, da die jüdische Religion den Mord bedingungslos verabscheue. Höchstens könne ein Mord infolge von zum Wahnsinn gesteigerten Fanatismus Vorkommen. Die historischen Ritualmordprozesse hat Troitzki nicht eingehend studiert, er erwähnt aber einige ihm bekannte Fälle. Wenn Juden als Mörder verurteilt seien, habe man niemals religiöse Beweggründe nachgewiesen. Der Talmud enthalte zwar viele abergläubische Vorstellungen, aber nichts Unsittliches. Der an Justinsky verübte Mord gebe nicht den geringsten Anhaltspunkt, auf religiösen Fanatismus als Motiv des Mörders zu schließen. Die Juden haben nach der Zerstörung des Tempels das Blutopfer durch Gebet und Wohltaten ersetzt. Viele Talmudisten betrachten schon die Verlesung der Opsergesetze in der Synagoge als Ersatz des Blutopfers. Die Juden stellten die Menschenopfer vor Tausenden von Jahren, viel früher als anders Völker auch die Slawen, ein. Troitzki erklärt, das Buch Neophyts fei voll