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Das jüdische Blatt · 1913-10-31 · 44 (31.10.1913) · p. Seite 4

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
IV (1913)
Issue
44 (31.10.1913)
Date
1913-10-31
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 Das jüdische Statt. Nr. 44. Die Besichtigung fallt für Beilis günstig aus. Sie beweist, daß die ganze Geschichte, Beilis sei den Kindern nachgAausen, nicht möglich ist. Alle Anwohner bezeugen, der Zaun sei bereits 1910 errichtet worden. An den Kleidern der Leiche waren Spuren von gelbem Tone, aber kein Stäubchen von dem feinen weihen Staube, der auf der ganzen Ziegelei Saizew ist und der den Kleidern eines jeden anhaftet, der durch die Ziegelei geht. Von Saizews Ziegelei die Leiche in die Höhle zu schaffen ist, wie sich herausstellt, schwer, von Tschebriakowas Wohnung aber ist es ein Leichtes. Fünfter Verhandlungslag. Allmählich kommt die Familie Tschebriak an die Reihe. Zunächst erscheint aber noch der Bierhallenbesitzer D o b r usch ans ki. Am Tage vor der Auffindung von Justinskys Leiche, am 19. März, kam in die Halle sehr aufgeregt der Stiefvater Justinskys, Neschiusky. Er blieb allein und wollte trotz Zuredens an keiner Unterhaltung teilnehmen. Der Zeuge kennt Wera Tfchebriakowa; sie ist bekannt als Inhaberin eines Diebesnests, wo die Diebe ihre Beute teilen Plötzlich geben Schmakow und der Staatsanwalt der Vernehmung eine neue Wendung. Kennen Sie Schneersohn, den „Zaddik"? Er weiß nichts von einem Zaddik. Schneersohn ist sein Nachbar, ein Heuhändler. Der Staatsanwalt: H a t Schneersohn ein Recht, zu leben? Der Verteidiger S a r u d n i verlangt, daß des Staatsanwalts und Schmakows Fragen ins Protokoll eingetragen werden. Man darf doch nicht fragen, sagt Sarudni, ob ein Mensch das Recht hat zu leben. Nervös antwortet der Staatsanwalt: Es handelt sich darum, ob er das Recht hat, in Kiew zu leben oder nicht. Gewiß, erwidert Sarudni, ich habe Ihre Frage wohl verstanden. Einstweilen zweifle ich noch nicht daran, daß Juden ein Recht haben, zu leben. Vielleicht wird man aber bald auch daran zweifeln müssen. Der Zeuge Jastschenko will Justinskys Stiefvater, Pritowko, auf dem Hohlwege zu Saizews Ziegelei am Tage des Mords gesehen haben. Sein Bruder Prokop Jastschenko macht dem Gericht eine S u r p r i s e. Er bestätigt die Aussagen seines Bruders und überreicht die Proklamation, die man bei Justinskys Beerdigung verteilte. Mein Nachbar hat mir dies gegeben, bevor ich hierherging. Wer ist der Nachbar, sagt Grusenberg. Prokop Jastschenko: Der Schuster Nik. Polistschuk. Ist das ein Bruder des Polizeispitzels? Keine Frage ist die Antwort. Sarudni macht darauf aufmerksam, daß dies beweist, daß Juftschinsky ermordet wurde, um einen Progrom hervorzuruftn, und dadurch wird Beilis Unschuld klar. Er verlangt die Vorführung Polistschuks. Das Gericht lehnt ab. Nun kommen die Schachowskis, die Stützen der Anklage, die einen jämmerlichen Eindruck machen und für die Anklage völlig versagen. Die Frau ist ausnahmsweise nüchtern, aber sie hat nichts zu sagen. Schachowski muß zugeben, daß er Beilis aus Rache angegeben habe. Nicht einmal über den „schwarzen Bart", der in der Anklageschrift eine so große Rolle spielt, wissen sie Bescheid. G o l u b e w, der Progromheld und die rechte Hand Schmakows, des Anklägers, beginnt seine Aussage. Es wird ihm schlecht, er wird hinausgeführt und die Verhandlung am andern Tag fortgesetzt. Sechster Verhandlungslag. Golubew: Chenia Tschebriak hat ihm erzählt, drei Juden haben Justinsky zum Ofen geschleppt. Die „Wolkiwna" habe mit eigenen Augen gesehen, wie Justinsky ermordet wurde. (Am andern Tage erschien die berauschte Wolkiwna und erklärte mit ihrer heiseren Alkoholikerstimme, sie wisse nichts und sei nie auf > Saizews Ziegelei gewesen.) Er hat Lutoschanskis Buch über Ritualmord gelesen und ist überzeugt, daß eine jüdische Sekte Christenblut braucht. Wissen Sie, fragt Sarudni, daß Lutschanski in einem zweiten Buch diese Ansicht widerrufen hat. Schmakow sagt, es sei nicht wahr, worauf ein Gelächter entsteht. Golubew ist trotzdem überzeugt. Auch dieser Hauptzeuge der Anklage wußte nichts Tatsächliches zu sagen, alles, was er weiß, hat er vom Hörensagen. Tie auf ihn von der Anklage gesetzten Hoffnungen haben sich nicht erfüllt. Siebter Verhandlungstag. Nachdem die Hauptbelastungszeugen, die beiden Schachowskis, die „Wolkowina", Golubew für die Anklage vollständig versagt haben, bleibt als einziger Belastungszeuge gegen Beilis noch die kleine Ludmilla, die Tochter der Wera Tfchebriakowa, von der der Staatsanwalt, wie wir bald sehen werden, nichts zu erwarten hat. Es ergibt sich aus dem bisherigen Gang der Verhandlung, daß ein Zurechnungsfähiger kaum mehr an Beilis Schuld glauben kann; auch der Staatsanwalt muß diese Hoffnung aufgeben. Die Anklage nimmt daher von jetzt an einen neuen Weg, den des Ritualmords als solchen ohne besondere Beziehung zu Beilis. Für diese Richtung findet das Gericht Entgegenkommen. Die Oberschichten der Gesellschaft, die Magistratur bis zu dem Polizeisoldat glauben an den Ritualmord. Ein wirklicher Terror wird systematisch verbreitet und durch Verdrehung der einfachsten Tatsachen unterstützt und verstärkt. Die Namen „Zaddikim" und „Chassidim" fliegen im Saale herum. Und wenn angesichts der Tatsachen diese Künste der Anklage auch versagen, soviel ist doch erreicht, die Atmosphäre ist mit finsterer Verdächtigug geschwängert. Ein neues „Verbrechen". Zunächst deckt M e r d e r, Beamter für jüdische Angelegenheiten beim Generalgouverneur in Kiew, ein neues „Verbrechen" auf. Der alte Saizew war ein frommer Jude, ein Chosid, er hat ein Altersversorgungshaus auf seinem Hof gebaut. Merder fuhr zur Besichtigung hin und hat „entdeckt", daß man gleich beim Bau des Altersversorgungshauses die Einrichtung eines Betsaals vorgesehen hat. Man hat aber, weil die Erlaubnis dazu mit verwickelten und schwierigen Bedingungen verknüpft ist, im Plane den Betsaal als „Speisesaal" bezeichnet. In Rußland sind die Juden zu solchen Umwegen gezwungen. Aber Merder knüpft an diesen Umstand tiefsinnige Schlüsse. Ter Vorsitzende macht ihn einigemal darauf aufmerksam, daß man von ihm nur Tatsachen keine Schlüsse erwartet. Die Ankläger aber und der Staatsanwalt sind sehr zufrieden mit diesen Schlüssen, sie wollen offenbar den Betsaal in Saizews Hof mit dem Ritualmord in Verbindung bringen, und sind überglücklich, ein neues jüdisches „Verbrechen" aufgefunden zu habeu. Das Gericht stellt aber fest, daß der Bau des Altersversorguugshauses am 7. März, also ein paar Tage vor Justinskys Mord, begonnen wurde, daher mit dem Morde nicht in Verbindung gebracht werden kann. Die schreckliche Blutlüge erscheint in aller Form in den Aussagen des Archimandriten Autonom. Er weiß zwar nichts über die Beilissache, dafür aber schickt er sich an, Gutachten über Ritualmord abzugeben. Er will „bestätigen", daß Juden Christenblut gebrauchen. Eigentlich hat er nichts dergleichen gesehen, aber gehört hat er davon, er bringt alte Papierchen, „Dokumente", die schwarz auf weiß den Ritualmord beweisen sollen. Er stammt von Juden. Haben Sie von Ihren jüdischen Verwandten gehört, als Sie noch Jude waren, frägt Sarudni, daß Juden' Christenblut gebrauchen? Nein, antwortet Autonom, ich habe das nicht gehört. Natürlich verlangen Schmakow und Samislowski, Autonoms Dokumente sollen den Akten einverleibt werden. Grusenberg hat nichts dagegen, denn, sagt er, Juden brauchen vor keinen Dokumenten Angst zu haben. ' Schließlich

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